5155/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten Dr. Haider, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben an mich am

16.12.1998 die schriftliche Anfrage Nr. 5428/J betreffend "budgetwirksame Kosten für

Ausländer und Fremde in Österreich“ gerichtet:

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Mit Stichtag 1.1.1998 waren laut Mitteilung des Österreichischen Statistischen

Zentralamtes (ÖSTAT) 734.340 Ausländer mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Das

ÖSTAT teilte mit, daß der letzte Termin für die Erhebung dieses Ergebnisses der 1.1.1998

war und eine laufende Zählung oder Schätzung nicht monatlich durchgeführt wird. Die

Zahl von 734.340 ergibt sich aus den Ergebnissen der in den Bundesländern

durchgeführten Bevölkerungsfortschreibung. Nach den einzelnen Bundesländern

aufgeschlüsselt ergibt sich daher folgendes Bild:

 

Burgenland:            12.822

Kärnten                   30.733

NÖ                         96.066

OÖ                         95.799

Salzburg                 60.901

Steiermark              57.945

Tirol                       59.518

Vorarlberg               48.305

Wien                     272.251

Gesamt:               734.340

 

 

Zu Frage 2:

 

Die Statistik für das Jahr 1998 liegt noch nicht vor, weshalb sich die nachfolgende

Darstellung auf den Zeitraum von 1993 bis einschließlich 1997 beschränkt. In diesem

Zeitraum wurden insgesamt 78.498 Fremde eingebürgert. Hievon wurde 3.007 Personen,

die im Ausland ihren ordentlichen Wohnsitz haben, die österreichische Staatsbürgerschaft

verliehen:

 

Im Jahr 1993 wurden 14.131 Fremde eingebürgert, und zwar:

 

                               Burgenland             108

                               Kärnten                  319

                               Niederösterreich      1.291

                               Oberösterreich        1.428

                               Salzburg                  355

                               Steiermark              585

                               Tirol                       566

                               Vorarlberg               808

                               Wien                       8.671

 

Mit den 271 Personen, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Ausland haben, ergibt das eine

Gesamtzahl von 14.402.

 

1994 waren es insgesamt 15.275 Einbürgerungen, und zwar:

 

                               Burgenland             198

                               Kärnten                  239

                               Niederösterreich     1.541

                               Oberösterreich        1.681

                               Salzburg                     451

                               Steiermark                 651

                               Tirol                          666

                               Vorarlberg                  587

                               Wien                       9.261

 

Einschließlich der 995 Auslandsfälle ergibt das insgesamt 16.270 Einbürgerungen.

 

Im Jahre 1995 wurden 14.366 Personen eingebürgert, davon:

 

                               Burgenland                 183

                               Kärnten                      250

                               Niederösterreich      2.073

                               Oberösterreich         2.028

                               Salzburg                      657

                               Steiermark                  559

                               Tirol                         1.005

                               Vorarlberg                   770

                               Wien                        6.841

 

1995 wurden 943 Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, eingebürgert, somit

waren es dann 15.309 Einbürgerungen.

 

Das Jahr 1996 zählte 15.627 Einbürgerungen, davon entfallen auf:

 

                               Burgenland                155

                               Kärnten                     233

                               Niederösterreich     1.809

                               Oberösterreich        1.191

                               Salzburg                     590

                               Steiermark                 662

                               Tirol                       1.154

                               Vorarlberg               789

                               Wien                      9.044

 

1996 waren es 616 Personen mit ordentlichem Wohnsitz im Ausland, die eingebürgert

wurden, dies ergibt dann insgesamt 16.243 Einbürgerungen.

 

Von den insgesamt 15.792 Einbürgerungen im Jahr 1997 entfallen auf:

 

                               Burgenland                  183

                               Kärnten                       219

                               Niederösterreich       2.791

                               Oberösterreich             981

                               Salzburg                       509

                               Steiermark                   842

                               Tirol                            981

                               Vorarlberg                    658

                               Wien                         8.628

 

Bei Berücksichtigung der 482 Auslandsfälle, ergibt das für 1997 insgesamt 16.274

Einbürgerungen.

 

 

Zu Frage 3:

 

Für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft werden Bundes- und

Landesverwaltungsabgaben eingehoben.

 

Die Höhe der zu bezahlenden Bundesstempelgebühren ist im Staatsbürgerschaftsgesetz

BGBl. Nr. 311/1985, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1965 wiederverlautbart

wurde, in Art. II § 2 - Gebührenrechtliche Bestimmungen - geregelt und beträgt zwischen

S 7.500,-- und 10.000,-- und erhöht sich bei etwaigen Erstreckungsanträgen um S 2.400,--.

Die Bundesabgaben sind in der derzeit geltenden Fassung des § 14 TP 2 des

Gebührengesetzes 1957 geregelt, wodurch die Zuständigkeit ausschließlich in den

Kompetenzbereich des Bundesministers für Finanzen fällt.

Die Landesverwaltungsabgaben sind in den jeweiligen Landesverwaltungsabgaben -

verordnungen geregelt. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem jeweiligen

Einkommen und kann zwischen S 1.000,-- und 15.000,-- betragen.

 

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Die vom Fremden zu tragenden Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben beruhen auf

den Bestimmungen des Gebührengesetzes bzw. der Bundesverwaltungsabgaben -

verordnung.

 

Zu vergebühren sind vom Fremden insbesonders der Antrag mit S 180,--, die jeweiligen

Beilagen zum Antrag (von S 50,-- bis S 300,--) sowie eine eventuelle Berufung mit

ebenfalls S 180,--. Bei Erteilung einer Bewilligung sind zusätzlich S 480 + S 60,--

Verwaltungsabgaben, bei unbefristeten Bewilligungen S 1.050,-- + S 60,--

Verwaltungsabgaben zu entrichten.

 

 

Zu Frage 7:

 

In den letzten 5 Jahren (1994 - 1998) gab es insgesamt 2,058.424 Ansuchen auf

Erteilung von Aufenthaltsberechtigungen (gewöhnliche Sichtvermerke;

Aufenthaltsbewilligungen; Aufenthaltserlaubnisse; Niederlassungsbewilligungen). Auf die

Bundesländer aufgeteilt, setzen sich diese wie folgt zusammen:

 

BURGENLAND

 

Jahr

Gesamtzahl

Erstanträge

Verlängerungsanträge

Aufenthaltstitel, bei denen nicht

zwischen Erst- und

Verlängerungsantrag

unterschieden werden kann

1994

10.852

1.370

7.138

2.344

1995

9.203

977

5.937

2.289

1996

10.593

914

4.836

4.843

1997

10.981

970

4.912

5.099

1998

9.115

2.393

6.404

318

Summe

50.744

6.624

29.227

14.893


 

KÄRNTEN

 

Jahr

 

 

 

 

Gesamtzahl

Erstanträge

Verlängerungsanträge

Aufenthaltstitel, bei denen nicht

zwischen Erst- und

Verlängerungsantrag

unterschieden werden kann

1994

19.878

2.590

16.750

538

1995

22.070

2.484

19.007

579

1996

17.310

1.541

15.243

526

1997

18.247

1.288

15.876

1.083

1998

14.312

1.789

12.523

0

Summe

91.817

9.692

79.399

2.726

 

 

NIEDERÖSTERREICH - Antragszahlen für 1998 dzt. nicht verfügbar;

 

Jahr

Gesamtzahl

Erstanträge

Verlängerungsanträge

Aufenthaltstitel, bei denen nicht

zwischen Erst- und

Verlängerungsantrag

unterschieden werden kann

1994

59.616

5.068

53.020

1.528

1995

53.564

4.126

46.424

3.014

1996

43.873

4.076

33.557

6.240

1997

44.392

5.003

31.270

8.119

Summe

201.445

18.273

164.271

18.901


 

OBERÖSTERREICH

 

Jahr

Gesamtzahl

Erstanträge

Verlängerungsanträge

Aufenthaltstitel bei denen nicht

zwischen Erst- und

Verlängewrungsantrag

unterschieden werden kann

1994

60.576

7.908

49.663

3.005

1995

59.801

5.296

52.484

2.021

1996

42.775

5.296

35.645

1.834

1997

49.094

4.821

40.397

3.876

1998

37.511

3.168

32.361

1.982

Summe

249.757

26.489

210.550

12.718

 

 

 

SALZBURG

 

Jahr

Gesamtzahl

Erstanträge

Verlängerungsanträge

Aufenthaltstitel, bei denen nicht

zwischen Erst- und

Verlängerungsantrag

unterschieden werden kann

1994

58.820

7.001

50.487

1.332

1995

92.217

10.703

79.704

1.810

1996

119.988

14.415

103.009

2.564

1997

154.617

17.340

127.755

9.522

1998

33.855

1.833

30.571

1.451

Summe

459.497

51.292

391.526

16.679


 

STEIERMARK - Hiebei handelt es sich nicht um die Antragszahlen, sondern rein um Erteilungszahlen

 

Jahr

Gesamtzahl

Erstanträge

Verlängerungsanträge

Aufenthaltstitel, bei denen nicht

zwischen Erst- und

Verlängerungsantrag

unterschieden werden kann

1994

33.181

6.493

24.065

2.623

1995

32.076

4.863

23.939

3.274

1996

28.513

4.980

21.861

1.672

1997

28.859

5.265

21.168

2.426

1998

25.823

3.557

19.012

3.254

Summe

148.452

25.158

110.045

13.249

 

 

 

 

TIROL - in der letzten Spalte handelt es sich nicht um Antragszahlen, sondern nur um Erteilungszahlen; diese Daten sind

auch mangels entsprechender Aufzeichnungen teilweise jahresmäßig nicht aufteilbar, bzw. nicht vollständig vorhanden.

 

Jahr

Gesamtzahl

Erstanträge

Verlängerungsantrage

Aufenthaltstitel bei denen nicht

zwischen Erst- und

Verlängerungsantrag

unterschieden werden kann

1994

31.334

3.639

27.695

77

1995

26.612

3.130

23.482

198

1996

24.842

2.928

21.914

896

1997

23.167

2.592

20.575

1.663

1998

20.316

1.770

18.546

 

Summe

129.569

14.059

112.212

3.298


 

VORARLBERG

 

Jahr

Gesamtzahl

Erstanträge

Verlängerungsanträge

Aufenthaltstitel, bei denen nicht

zwischen Erst- und

Verlängerungsantrag

unterschieden werden kann

1994

23.750

2.079

20.549

1.122

1995

23.393

1.396

21.159

838

1996

16.929,

1.184

12.862

2.883

1997

20.691, 793

13.150

6.748

 

1998

19.995

1.952

14.456

3.587

Summe

104.758

7.404

82.176

15.178

 

 

 

 

 

WIEN

 

Jahr

Gesamtzahl

Erstanträge

Verlängerungsanträge

Aufenthaltstitel bei denen nicht

zwischen Erst- und

Verlängerungsantrag

unterschieden werden kann

1994

152.093

76.036

46.870

29.187

1995

136.395

25.282

90.750

20.363

1996

117.740

16.391

83.117

18.232

1997

105.889

13.528

72.338

20.023

1998

103.792

18.437

55.506

29.849

Summe

615.909

149.674

348.581

117.654


 

Zu Frage 8:

 

Mit Jahresabschluß 1998 sind im Fremdeninformationssystem österreichweit 463.410

aufrechte Aufenthaltstitel gespeichert. Diese setzen sich zusammen aus 202.511 Nieder -

lassungsbewilligungen, 15.722 Aufenthaltserlaubnissen und 245.177

Aufenthaltsberechtigungen nach Rechtslage AufG und FrG 1992.

 

Nach Bundesländern aufgeschlüsselt ergibt sich folgendes Bild:

 

Bundesland

gesamt

NB

AE

Aufenthalts-

 

 

 

 

berechtigung

 

 

 

 

 

Burgenland

12.408

4.548

2.141

5.719

Kärnten

20.980

10.016

1.036

9.928

65.279

29.800

1.743

33.736

73.922

32.892

777

40.253

Salzburg

38.604

20.299

923

17.382

Steiermark

39.908

2.675

1.313

35.920

Tirol

37.666

16.390

751

20.525

Vorarlberg

26.753

10.913

75

15.765

Wien

147.890

74.978

6.963

65.949

 

 

 

 

 

Summe

463.410

202.511

15.722

245.177

 

 

 

Zu Frage 9:

 

Die Frage kann in ihrer generellen Formulierung von mir als Ressortverantwortlichem für

Inneres so nicht beantwortet werden, da seit 1.1.1998 die Asylverfahren

ressortübergreifend geführt werden, das heißt, daß als Berufungsbehörde der

(organisatorisch und vor allem budgetmäßig) zum Bundeskanzler ressortierende

Unabhängige Bundesasylsenat einschreitet.

Für meinen Ressortbereich kann ich nur die Information, daß der Erfolg des

Bundesasylamtes (Asylbehörde erster Instanz) für das Jahr 1998 S 69,251.092,48

betragen hat, zur Verfügung stellen.

 

Zu Frage 10:

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da statistische Aufzeichnungen der

angesprochenen Art nicht geführt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, daß die

Mehrzahl der in den letzten Jahren anerkannten Flüchtlinge in Österreich verblieben ist.

 

Zu Frage 11:

 

Im Jahre 1997 betrugen die bezahlten Gebühren für Dolmetscher und Sachverständige

S 13,256.916,60, im Jahre 1998 S 22,398.102,-. Eine weitere Aufgliederung dieser

Summe ist nicht möglich, da hierüber keine Statistiken geführt werden. Es kann jedoch

davon ausgegangen werden, daß der Großteil der genannten Summen auf

Dolmetscherkosten entfällt. Für diese Kosten ist im Jahre 1997 gemäß § 18 Abs. 1

Asylgesetz 1991 und betreffend das Jahr 1998 gemäß § 34 Asylgesetz 1997 jeweils der

Bund aufgekommen. Wie hoch die "Anwaltskosten der Betroffenen" in diesen Jahren

waren, entzieht sich meiner Kenntnis, da die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes in

Verwaltungsverfahren ausschließlich Privatsache der Partei ist und diesfalls keinerlei

Kostentragung durch den Bund erfolgt.

Im Jahre 1997 beliefen sich die Unterbringungskosten (inkl. Verpflegung) auf

S 48,600.000,-- und im Jahre 1998 auf S 45,000.000,--. Das Bundesministerium für

Inneres ist für diese Kosten aufgekommen.

 

Zu Frage 12:

 

In den Jahren 1997 und 1998 wurden Dolmetscher für folgende Sprachen benötigt:

Afrikaans, Albanisch, Armenisch, Arabisch, Amharisch, Bengah, Bosnisch, Bulgarisch,

Benin, Chinesisch, Englisch, Estnisch, Französisch, Ful (Afrika), Georgisch, Griechisch,

Ga (Afrika), Hebräisch, Hindi, Haussa, Japanisch, Khmer, Kreolisch, Kroatisch, Kurdisch,

Kinyarwanda (Ruanda), Kikongo, Lettisch, Litauisch, Mandingo, Mongolisch,

Mazedonisch, Moldavisch, Nepalik, Niederländisch, Paschtu, Polnisch, Portugiesisch,

Pakhtun, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbokroatisch, Singhalesisch, Slowakisch,

Slowenisch, Somalisch, Spanisch, Serbisch, Suaheh, Tamil, Tschechisch, Türkisch,

Tajikisch Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Uzbekisch, Vietnamesisch Wolof (Senegal),

Yoruba, Romanes.

Wie bereits ausgeführt, ist gemäß § 18 Asylgesetz 1991 bzw. § 34 Asylgesetz 1997 in

beiden Jahren der Bund für diese Kosten aufgekommen. Deren Höhe ist der

Beantwortung zu Frage 11 zu entnehmen.

 

Zu Frage 13:

 

Als Ergebnis einer Division der angegebenen Dolmetschkosten durch die Zahl der

Asylanträge in den jeweiligen Jahren, ergeben sich für 1997 als Durchschnittskosten für

Dolmetscher pro Asylverfahren S 1.973,04; für 1998 S 1.623,87. Zur letztgenannten Zahl

ist jedoch anzumerken, daß aufgrund der starken Steigerung des Antragsaufkommens

noch etwa 4.000 Anträge des Jahres 1998 in erster Instanz anhängig und die ihnen

korrespondierenden Dolmetschkosten noch nicht angefallen sind.

 

Zu Frage 14:

 

Die Kosten für Flüchtlingsberater beliefen sich im Jahr 1997 auf S 527.414,50, im Jahre

1998 auf S 727.270,82.

 

Zu Frage 15:

 

Nach den mir vorliegenden Berichten wurden in den Jahren 1997 und 1998 folgende

Anzahl von Fremden zurück- bzw. abgeschoben:

 

 

 auf dem Landweg

 auf dem Luftweg

 gesamt

1997:

 13.326 Personen

 3.541 Personen

 16.867 Personen

1998:

 14.103 Personen

 2.889 Personen

 16.992 Personen

 

 

Diese Personen stammen aus folgenden Ländern:

Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan,

Äthiopien, Australien, Bangladesch, Barbados, Belgien, Benin, Bosnien - Herzegowina,

Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Chile, China, Cöte d‘Ivoire, Deutschland,

Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Estland, Frankreich, Gambia, Georgien,

Ghana, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guinea, Guyana, Honduras,

Hongkong, Indien, Irak, Iran, Island, Israel, Italien, Jamaika, Jemen, Jordanien,

Jugoslawien, Kamerun, Kanada, Kasachstan, Kenia, Kolumbien, Kongo, Korea (Dem.

VR), Korea (Rep.), Kroatien, Kuba, Kuwait, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen,

Liechtenstein, Litauen, Malaysia, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mazedonien, Moldau,

Mongolei, Myanmar, Nepal, Niederlande, Nigeria, Pakistan, Peru, Philippinen, Polen,

Portugal, Ruanda, Rumänien, Rußland, Schweden, Schweiz, Senegal, Sierra Leone,

Slowakei, Slowenien, Somalia, Sonstige Asien, Spanien, Sri Lanka, Staatenlos, Sudan,

Südafrika, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Togo, Tschechische

Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Unbekannt, Ungarn, Usbekistan, Vatikan,

Venezuela, Vereinigte Staaten von Amerika, Vietnam, Weißrußland und Zaire.

 

Detailliertere Statistiken bezüglich Ab- bzw. Zurückschiebungswege oder -mittel liegen mir

nicht vor.

 

Zu Frage 16:

 

Eine Aufzeichnung, die die gesamten Kosten ausweist, die der Republik Österreich bei

derAb- bzw. Zurückschiebung von Fremden entstehen, nämlich Kosten des

fremdenpolizeilichen Verfahrens einschließlich Dolmetschkosten, der Schubhaftkosten,

der tatsächlichen Abschiebungskosten sowie der administrativen Begleitkosten, wird nicht

geführt. Anhand der statistischen Daten und der Budgetzahlen können diese Kosten

jedoch geschätzt werden, wobei der Amtsaufwand und der Aufwand für allfällige

Begleitung der Schubhäftlinge durch Sicherheitsorgane unberücksichtigt bleiben.

 

So wurden im Jahre 1997 den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten im

Zusammenhang mit der fremdenpolizeilichen Behandlung von rund 5.450 Fremden unter

dem finanzgesetzlichen Ansatz 1/11228 „Fremdenwesen“ S 10,918.395,68 refundiert, und

zwar für Bahntransporte S 497.579,80, für sonstige Transporte (Flug) S 5,484.582,84, für

Dolmetschkosten S 3,814.187,34 und für sonstige Kosten (Zehrgeld etc.) S 1,122.045,70.

Dies ergibt somit Durschnittskosten von S 2.003,--.

 

Zu diesen Kosten sind die Schubhaftkosten zu addieren, die 1997 gem. § 11 FrG - DV mit

einer Kostenpauschale von S 300,-- pro angefangenem Kalendertag der Schubhaft

festgesetzt waren. Das ergibt bei 5.450 Fremden und einer angenommenen

durchschnittlichen Schubhaftdauer von 20 Tagen einen Gesamtbetrag von S 32,700.000,-

bzw. einen Durchschnittsbetrag von S 6.000,-- pro Fremden.

Die Summe dieser angeführten Kostenkomponenten ergibt somit Gesamtkosten von

S 43,618.395,68 oder Durchschnittskosten von S 8.003,--.

Umgelegt auf die Gesamtzahl der im Jahre 1997 durchgeführten 16.867 Ab- und

Zurückschiebungen bedeutet dies Gesamtkosten von S 134,986.601.

 

Im Jahre 1998 wurden an die oa. Behörden für die fremdenpolizeiliche Behandlung von

rund 6.700 Fremden ein Betrag von S 14,648.138,13, und zwar für Bahntransporte

S 534.152,45, für sonstige Transporte (Flug) S 6,247.486,08, für Dolmetschkosten

S 6,161.676,95 und für sonstige Kosten (Zehrgeld etc.) S 1,704.822,65. refundiert. Dies

ergibt somit Durchschnittskosten von S 2.186,--.

 

Zu diesen Kosten sind die Schubhaftkosten zu addieren, die 1998 mit einer

Kostenpauschale von S 308,40 pro angefangenem Kalendertag der Schubhaft

festgesetzt waren. Das ergibt bei 6.700 Fremden und einer angenommenen

durchschnittlichen Schubhaftdauer von 20 Tagen einen Gesamtbetrag von S 41,325.600,-

bzw. einen Durchschnittsbetrag von S 6.168,-- pro Fremden.

 

Die Summe dieser angeführten Kostenkomponenten ergibt somit Gesamtkosten von

S 55,973.738,13 oder Durchschnittskosten von S 8.354,--.

Umgelegt auf die Gesamtzahl der im Jahre 1998 durchgeführten 16.992 Ab- und

Zurückschiebungen bedeutet dies Gesamtkosten von S 141,951.168,--.

 

Zu Frage 17:

 

Im Jahre 1998 wurden vom Bundesministerium für Inneres 753 Wohnungen an 1984

Personen zugewiesen. 237 Personen wurden in ein Integrationswohnheim eingewiesen.

Die durchschnittlichen Kosten eines Integrationsheimes für ca. 100 Personen betragen

pro Monat S 335.500,--. Die Verpflegung ist von den Flüchtlingen selbst beizustehen, die

sie aus einem verminderten Sozialhilferichtsatz finanzieren.

Weiters darf auf die Beantwortung der Fragen 18, 19, 20 und 21 verwiesen werden.

Zu Frage 18

 

Wenn sich die betreffenden Personen nicht in einem Integrationswohnheim befinden

(siehe Frage 17), fallen aus den Mitteln des Bundesministeriums für Inneres keine Kosten

an.

 

Zu Frage 19:

 

Vom Bundesministerium für Inneres werden für Asylwerber und Flüchtlinge derzeit in

Betreuungseinrichtungen des Bundes

 

 

                6 Deutsch - Integrationskurse (für Asylberechtigte) - Dauer ca. 6 Monate

                   (rd. 600 Unterrichtseinheiten für Gruppen von 15 - 18 Teilnehmern)

                   und

                2 Deutschkurse (für Asylwerber) - Dauer rd. 10 Wochen (60

                   Unterrichtseinheiten für Gruppen von maximal 25 Teilnehmern)

                    angeboten und finanziert.

 

Die durchschnittlichen Kosten pro Kurs betragen für

 

Deutsch - lntegrationskurse .........................................................S      389.112,- und

Deutschkurse für Asylwerber ......................................................S       18.100,-.

 

 

Die Kosten der genannten Kurse werden zur Gänze vom BMI getragen.

 

Zu Fragen 20 und 21:

 

Das Bundesministerium für Inneres finanziert, in der Regel gemeinsam mit dem

betreffenden Land und dem Arbeitsmarktservice, ein bundesweit aufgebautes Netz von

Beratungs- und Betreuungseinrichtungen.

Die Kosten pro Projekt sind weitgehend von der Größe und Ausländerdichte des

Betreuungsgebietes und damit von der Anzahl der benötigten Betreuer abhängig, weshalb

die Angabe von Durchschnittskosten verzerrend wäre.

 

Die Einrichtungen aufgeschlüsselt nach Bundesländern:

 

Im Jahre 1997 wurden vom Bundesministerium für Inneres folgende

Betreuungseinrichtungen finanziert:

Wien

 

Unterstützungskomitee für politisch                    Beratung und Betreuung

verfolgte Ausländer

 

Verein türkischer Frauen                                       Rechtsberatung

 

Österr. Hochschülerschaft                                    Anti - Rassismus Hotline

 

Club International                                                 Wohnrechtsberatung

 

Verein Peregrina                                                    Psychosoziale Betreuung von

                                                                              Frauen

 

Verein Heymayat                                                  Betreuung von Folteropfern und

                                                                              Kriegsvertriebenen

 

Niederösterreich

 

Verein Bewegung Mitmensch                               Beratung und Betreuung

 

Verein NÖ Betreuungs- und

Informationszentrum für MigrantInnen                Beratung und Betreuung

 

Verein für Flüchtlingsintegration                           Beratung und Betreuung

 

Steiermark

 

Caritas Graz Seckau                                              Beratung und Betreuung

 

ISOP Interkult. Forum                                          Beratung u. Betreuung Jugendlicher

 

Verein Hilfsforum                                                 Beratung und Betreuung in

                                                                              der Region Judenburg

 

Oberösterreich

 

Caritas Linz                                                           Beratung und Betreuung

 

Oberösterreichische Volkshilfe                             Beratung und Betreuung

 

Salzburg

 

Caritas Salzburg                                                    Beratung und Betreuung

 

Kärnten

 

Evangelische Superintendentur                             Beratung und Betreuung

Verein Ausländerberatung Kärnten                       Betreuung von bosnischen

                                                                              Kriegsvertriebenen

 

Vorarlberg

 

Caritas Feldkirch                                                   Beratung und Betreuung

 

 

Im Budgetjahr 1997 betrug der Beitrag des BMI zu den oben angeführten Projekten

S 7.404.308,76.

 

1998 blieb diese Betreuungsstruktur weitgehend aufrecht. Zur Betreuung der

Schubhäftlinge wurde sie um folgende Beratungseinrichtungen erweitert:

 

 

Bundesland

Wien + Schwechat                                 Volkshilfe Österreich + Caritas Wien

Steiermark                                              Verein Zebra

Oberösterreich                                       SOS Mitmensch

Salzburg                                                 Evangelisches Hilfswerk

Tirol                                                       Arge Schubhaft Tirol

 

Verbindliche Angaben zu den Kosten im Budgetjahr 1998 können noch nicht gemacht

werden, da der Rechnungsabschluß 1998 noch nicht vorliegt.

 

 

 

Zu Frage 22:

 

Darüber gibt es im Bundesministerium für Inneres keine Aufzeichnungen. Das

Vereinsgesetz sieht keine zentrale Führung eines Vereinsregisters vor. Eine

Mitteilungspflicht der Vereine hinsichtlich der Staatsangehörigkeit ihrer Mitglieder besteht

ebenfalls nicht.

 

Zu Frage 23:

 

Das Bundesministerium für Inneres besitzt keine Aufzeichnungen über alle karitativen

Organisationen, die sich Fremden widmen. Im übrigen darf auf die Beantwortung der

Fragen 20 und 21 verwiesen werden.

Zu Frage 24:

 

Derzeit stehen 2.116 Asylwerber in Bundesbetreuung. Diese stammen aus:

 

Äthiopien

         7

Afghanistan

       74

Albanien

         1

Algerien

         3

Angola

         9

Armenien

         8

Aserbaidschan

         2

Bangladesh

         3

Benin

         1

DR Kongo

      24

Georgien

        4

Ghana

        4

Guinea B

        6

Indien

        1

Irak

    121

Iran

    361

Jugoslawien

 1.381

Kamerun

     14

Kenia

        1

Kolumbien

       4

Kongo

       4

Libanon

       1

Liberia

       1

Mazedonien

       5

Nigeria

     12

Pakistan

       4

Ruanda

        1

S Afrika,

        1

Senegal

       4

Sierra Leone

     13

Somalia

       1

Staatenlos

       3

Sudan

       8

Syrien

       3

Togo

       2

Türkei

       2

Tuniesien

       7

Ungeklärte

     15

 

 

Summe per 18.1.1999

 2.116

 

 

Im Jahre 1998 fielen (aufgegliedert nach Teilbereichen) folgende Kosten für die

bundesbetreuten Asylwerber an:

a) Krankenhilfe                                                                     S 11,500.000,--

b) Unterkunft und Verpflegung                                            S 45,000.000,--

c) Taschengeld                                                                      S   5,500.000,--

d) Schulbedarf                                                                       S      100.000,--

e) Handelswaren zur unentgeltlichen

    Abgabe (z.B. Bekleidung)                                                 S      120.000,--.

 

Zu Frage 25:

 

Im Jahre 1998 nahmen lediglich 7 Bundesbetreute die Rückkehrhilfe in Anspruch. Die

Rückkehrhilfekosten beliefen sich auf S 21.600,--.

 

Zu Frage 26:

 

Im Jahre 1998 wurden insgesamt 3.616 Asylwerber in die Bundesbetreuung

aufgenommen und 817 Entlassungen verfügt.

Diese gliedern sich auf:

 

Monat

 Aufnahmen

 Entlassungen

Jänner

 225

 116

Feber

 183

 62

März

 143

 89

April

 148

 54

Mai

 139

 46

Juni

 185

 52

Juli

 255

 72

August

 297

 48

September

 422

 62

Oktober

 694

 79

November

 462

 90

Dezember

 463

 47

Summe

 3.616

 817