516/AB
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dolinschek, Mag. Haupt, Haller
haben am 30. A.pril 1996 unter der Nr. 522/J an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die
Neugeborenenuntersuchung zum Nachweis der Stoffwechselerkrankung
Cystische Fibrose gerichtet, die folgenden Wortlaut hat:
''1. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß Mukoviszidose-
Screenings flächendeckend in ganz Österreich ermöglicht
werden?
2. Wenn ja, können Sie konkret sagen, ab wann Mukoviszidose-
Screenings in den übrigen Bundesländern möglich sein
werden?
3. Wenn nein, aus welchen Gründen wird es in den übrigen
Bundesländern keine Mukoviszidose-Screenings geben?
4. Werden Sie sich dafür einsetzen, daß das Mukoviszidose-
Screening in den Mutter-Kind-Paß aufgenommen wird?
5. Wenn ja, können Sie konkret sagen, ab wann das
Mukoviszidose-Screening in den Mutter-Kind-Paß aufgenommen
wird?
6. Wenn nein, aus welchen Gründen wird das Mukoviszidose-
Screening nicht in den Mutter-Kind-Paß aufgenommen?''
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt :
Zu den Fragen 1 bis 6 :
Auch das Bundesministerium für Gesundheit und
Konsumentenschutz ist der Ansicht , daß die möglichst
frühzeitige Erkennung der Cystischen Fibrose ein unbedingt
anzustrebendes Ziel ist . Es ist erwiesen, daß damit
Lebenserwartung und Lebensqualität der Betroffenen deutlich
verbessert werden. Das Mukoviszidose-Screening steht in der
Prioritätenliste von zehn vorgeschlagenen neu einzuführenden
Mutter-Kind-Paß Leistungen an dritter Stelle.
Die derzeitige Dotierung des Familienlastenausgleichfonds , der
zur Finanzierung von Mutter-Kind-Paß Leistungen dient , erlaubt
allerdings in absehbarer Zeit aus Bundesmitteln keine
Neueinführung auch nur einer der genannten - aus fachlicher
Sicht wünschenswerten - zehn Mutter-Kind-Paß Leistungen in
Form eines bundesweiten Screenings .
Bei einer Sitzung der LandessanitätsdirektorInnen im Dezember
1995 wurde allerdings die Bereitschaft der Länder ausgedrückt ,
das Mukoviszidose-Screening Neugeborener auf regionaler Ebene
zu forcieren. Daher wurde an das Bundesministerium für Gesund-
heit und Konsumentenschutz die Frage herangetragen, welche
Methode derzeit die wissenschaftlich gesicherte und anerkannte
zur Erfassung der Cystischen Fibrose ist .
Mein Ressort teilte mit Schreiben vom 30 . Jänner 1996 den Lan-
dessanitätsdirektorInnen mit , daß das Screening auf immun-
reaktives Trypsin ( IRT-Test ) eine effiziente und sensible
Methode zur Erfassung der Cystischen Fibrose darstelle.
Darüber hinaus wurde die Bedeutung eines Mukoviszi-
dose-Screenings im Hinblick auf Lebenserwartung und Lebens-
qualität betont und der Wunsch nach einem flächendeckenden
Screening auf Landesebene ausgedrückt .
Es ist zu hoffen, daß auch die übrigen Länder den
beispielgebenden Initiativen insbesondere der Bundesländer
Salzburg, Oberösterreich und Steiermark folgen und damit
möglichst bald eine Flächendeckung für ganz Österreich
erreicht werden kann.