5163/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Apfelbeck und andere haben am

17. Dezember 1998 unter der Nr. 5466/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend direkte Förderungen im Jahr 1997 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:

Da zum Bundeskanzleramt zahlreiche Bereiche ressortieren, in denen es zu

tausenden Förderungen kommt (z.B. Kunst, Sport, Wirtschaft, Volksgruppen,

Frauen), bitte ich um Verständnis, wenn ich in Beantwortung dieser Fragen auf

den jährlichen Förderungsbericht und die einzelnen Fachberichte verweise, die,

wie der Sportbericht und der Kunstbericht, dem Parlament übermittelt werden.

Der Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung im Jahre

1997 wird in Kürze dem Nationalrat zugeleitet.

 

Zu Frage 4:

Beim Förderungsbericht handelt es sich um einen Erfolgsbericht, das heißt alle

darin angeführten Summen sind ausbezahlt.

Zu Frage 5:

Bei sämtlichen Förderungsempfängern wurde bzw. wird die widmungsgemäße

Verwendung der ausbezahlten Förderungsgelder an Hand der vorgelegten

Belege überprüft; für das Jahr 1997 sind noch nicht alle Überprüfungen abge -

schlossen.

 

Selbstverständlich erfolgt im Falle einer neuerlichen Förderung wieder eine

Überprüfung.

 

Zu Frage 7:

Zu a) bis c):

Die Bundesregierung hatte im Hinblick auf die schlechte Versorgungslage in

der Sowjetunion am 15. Jänner 1991 beschlossen, humanitäre Hilfsmaßnah -

men in Österreich ansässiger Organisationen für die UDSSR mit 100 Millionen

Schilling zu unterstützen. In diesem Rahmen wurde auch - soweit sich

feststellen läßt - erstmals World Vision berücksichtigt.

 

Weiters wurden von der für Ostzusammenarbeit zuständigen Abteilung zwei

Projekte von World Vision genehmigt, wobei ein Projekt durchgeführt wurde

(Projekt 7465/97), ein zweites Projekt (Projekt 7551/98) zwar genehmigt und

begonnen, jedoch sofort nach Bekanntwerden des Verdachts auf Unregel -

mäßigkeiten in Zusammenhang mit World Vision abgebrochen wurde.

 

Zu d):

Für Projekt 7465/97 wurde im September 1997 eine Förderung in Höhe von

S 974.576,- ‚ für Projekt 7551/98 im November 1998 eine Förderung in Höhe

von S 2,062.500,- zugesagt.

Projekt 7465/97 „Traumabehandlung durch kreative Aktivitäten in Schulen“

 

Projektbeschreibung:

 

Förderungsumme

S 974.576,--

 Projektsumme

 S 1,225.721,80

Projektlaufzeit

09.97 - 06.98

 Vertragsdatum

 02.09.1997

Land

Bosnien und Herzegowina

 Kanton - Gemeinde

 Sarajevo, Tuzla - Podrinje

Förderungsempfänger/Auftraggeber

Pädagogische Institute Sarajevo und

Tuzla

 Projektdurchführ.Org./Auftragnehmer

 World Vision Bosnien/World Vision

 Österreich

Projektbeschreibung:

Traumabehandlung für vornehmlich kriegstraumatisierte Volksschüler (großteils

Flüchtlingskinder und Vertriebene) durch kreative Aktivitäten wie Tanz, Theater,

bildnerische Aktivitäten, Sport und Musiktherapie

 

Anmerkungen:

Es handelte sich um ein Kofinanzierungsprojekt, wobei 80 % (S 974.576,-) vom

Bundeskanzleramt bereitgestellt wurden und 20% (S 251.145,80) von World

Vision Österreich kofinanziert wurden. Abgewickelt wurde das Projekt primär

durch World Vision Bosnien - Herzegowina, weshalb auch die Einsicht der Origi -

nal - Belege durch das zuständige Prüfreferat des Bundeskanzleramts vor Ort in

Sarajewo vorgenommen wurde. Das laufende Monitoring erfolgte durch das

Koordinationsbüro des Bundeskanzleramts an der Österreichischen Botschaft

Sarajewo. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.

 

Die Leistungen von World Vision Österreich in diesem Projekt beschränkten

sich auf Kommunikation und Administration (ca. S 60.000,-) und die Bereitstel -

lung einer österreichischen Psychologin (S 40.000,-) inklusive Reise- und Auf -

enthaltskosten (ca. S 15.000,-).

Die Administrationskosten betrugen rund 5 % der Projektkosten und lagen

unter dem Eigenfinanzierungsanteil.

 

Die letzte Rate wurde nach positiver Prüfung in sachlicher und rechnerischer

Hinsicht am 9. November 1998 überwiesen.

 

Proiekt7551/98„Traumabehandlung durch kreative Aktivitäten in Schulen -

Phase II“

 

Projektbeschreibung:

 

Förderungssumme

S 2,062.500,--

 Projektsumme

 S 2,779.7907--

geplante Projektlaufzeit

10.98 - 06.2000

 Vertragsdatum

 10/98

Land

Bosnien und Herzegowina

 Kanton - Gemeinde

 Sarajevo, Tuzla-Podrinje und Zenica -

Doboj/

Sarajevo, Tuzla und Zenica

Förderungsempfänger/Auftraggeber

Pädagogische Institute Sarajevo, Tuzla

und Zenica

 Projektdurchführ.Org / Auftragnehmer

 World Vision Bosnien/World Vision

 Österreich

Projektbeschreibung:

Traumabehandlung für vornehmlich kriegstraumatisierte Volksschüler (großteils

Flüchtlingskinder und Vertriebene) durch kreative Aktivitäten wie Tanz, Theater,

bildnerische Aktivitäten, Sport und Musiktherapie

 

Anmerkungen:

Auch dieses Projekt wurde als Kofinanzierungsprojekt konzipiert (75 % Bundes -

kanzleramt, 25% World Vision Österreich). Die Abwicklung sollte über World

Vision Bosnien Herzegowina erfolgen, wobei der Verwaltungsaufwand von

World Vision Österreich ca. 5 % der Projektsumme ausmachen würde (und da -

mit geringer als der Eigenleistungsanteil wäre).

Der Vertrag wurde Ende Oktober 1998 unterzeichnet. Die erste Rate in Höhe

von S 900.000,- wurde am 17. November1998 an Wond Vision Österreich auf

ein eigens hiefür eingerichtetes gesondertes Projektkonto überwiesen. Da ein

Schreiben von World Vision International betreffend Unregelmäßigkeiten bei

der Verwaltung der Spendenmittel des World Vision Österreich am

25. November 1998 im Bundeskanzleramt einlangte, wurde mit Schreiben vom

26. November 1998 das Projekt unterbrochen und die Anzahlung zurück -

gefordert. Dieser Betrag in Höhe von S 900.000,-ist am 22. Jänner 1999 per

Eilüberweisung rücküberwiesen worden (bereits eingelangt in der Buchhaltung

des BKA).

 

Zu e):

Seitens des Bundeskanzleramtes wurden einige teils mündlich vorgebrachte

Ansuchen abgelehnt, z.B eine Beteiligung am Programm von World Vision

Österreich zur Förderung von Klein- und Mittelbetrieben bzw.

Dorfentwicklung (Bosnien - Herzegowina und Rumänien) oder an der Schule

für Entwicklungshelfer in Bad Ischl. Die Gründe für die Ablehnung waren

großteils grundsätzlicher Natur, etwa weil das vorgeschlagene Projekt nicht

in das damals gültige jeweilige Länder- oder Sektorprogramm paßte.

 

Zu f):

Die Förderungsansuchen wurden von Frau Dr. Pichler bzw. von Frau Meran für

World Vision Österreich verfaßt. Die Förderungsvereinbarung des Bundeskanz -

leramtes wurde jeweils mit den pädagogischen Instituten in Bosnien unterzeich -

net, die wiederum einen Werkvertrag mit World Vision Österreich gemeinsam

mit World Vision Bosnien - Herzegowina unterschrieben.

Für World Vision Österreich gezeichnet hat den Werkvertrag die ehemalige Ge -

schäftsführerin Mag. Krones - Taurer, für Wond Vision Bosnien zeichnete

Direktor Bill Warnock.

 

Zu g):

Beim erstgenannten der unter a) - c) angeführten Projekte erfolgte die

Prüfung rechnerisch und sachlich durch die jeweils zuständigen

Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts; bei Projekt 7465/97 mit

Unterstützung durch das Koordinationsbüro des Bundeskanzleramts an der

Österreichischen Botschaft Sarajewo, die Belegseinsicht erfolgte vor Ort in

Sarajevo.

 

Zu h):

Die erste Rate für Projekt 7551/98 in Höhe von S 900.000,- wurde am

17. November 1998 an World Vision Österreich auf ein eigens hiefür

eingerichtetes gesondertes Projektkonto überwiesen und am 26. November

1998 wieder schriftlich zurückgefordert. Dieser Betrag in Höhe von S 900.000,-

ist am 22. Jänner 1999 per Eilüberweisung rücküberwiesen worden (bereits

eingelangt in der Buchhaltung des BKA).