5163/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Apfelbeck und andere haben am
17. Dezember 1998 unter der Nr. 5466/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend direkte Förderungen im Jahr 1997 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:
Da zum Bundeskanzleramt zahlreiche Bereiche ressortieren, in denen es zu
tausenden Förderungen kommt (z.B. Kunst, Sport, Wirtschaft, Volksgruppen,
Frauen), bitte ich um Verständnis, wenn ich in Beantwortung dieser Fragen auf
den jährlichen Förderungsbericht und die einzelnen Fachberichte verweise, die,
wie der Sportbericht und der Kunstbericht, dem Parlament übermittelt werden.
Der Bericht der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung im Jahre
1997 wird in Kürze dem Nationalrat zugeleitet.
Zu Frage 4:
Beim Förderungsbericht handelt es sich um einen Erfolgsbericht, das heißt alle
darin angeführten Summen sind
ausbezahlt.
Zu Frage 5:
Bei sämtlichen Förderungsempfängern wurde bzw. wird die widmungsgemäße
Verwendung der ausbezahlten Förderungsgelder an Hand der vorgelegten
Belege überprüft; für das Jahr 1997 sind noch nicht alle Überprüfungen abge -
schlossen.
Selbstverständlich erfolgt im Falle einer neuerlichen Förderung wieder eine
Überprüfung.
Zu Frage 7:
Zu a) bis c):
Die Bundesregierung hatte im Hinblick auf die schlechte Versorgungslage in
der Sowjetunion am 15. Jänner 1991 beschlossen, humanitäre Hilfsmaßnah -
men in Österreich ansässiger Organisationen für die UDSSR mit 100 Millionen
Schilling zu unterstützen. In diesem Rahmen wurde auch - soweit sich
feststellen läßt - erstmals World Vision berücksichtigt.
Weiters wurden von der für Ostzusammenarbeit zuständigen Abteilung zwei
Projekte von World Vision genehmigt, wobei ein Projekt durchgeführt wurde
(Projekt 7465/97), ein zweites Projekt (Projekt 7551/98) zwar genehmigt und
begonnen, jedoch sofort nach Bekanntwerden des Verdachts auf Unregel -
mäßigkeiten in Zusammenhang mit World Vision abgebrochen wurde.
Zu d):
Für Projekt 7465/97 wurde im September 1997 eine Förderung in Höhe von
S 974.576,- ‚ für Projekt 7551/98 im November 1998 eine Förderung in Höhe
von S 2,062.500,- zugesagt.
Projekt 7465/97 „Traumabehandlung durch kreative Aktivitäten in Schulen“
Projektbeschreibung:
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Förderungsumme S 974.576,-- |
Projektsumme S 1,225.721,80 |
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Projektlaufzeit 09.97 - 06.98 |
Vertragsdatum 02.09.1997 |
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Land Bosnien und Herzegowina |
Kanton - Gemeinde Sarajevo, Tuzla - Podrinje |
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Förderungsempfänger/Auftraggeber Pädagogische Institute Sarajevo und Tuzla |
Projektdurchführ.Org./Auftragnehmer World Vision Bosnien/World Vision Österreich |
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Projektbeschreibung: Traumabehandlung für vornehmlich kriegstraumatisierte Volksschüler (großteils Flüchtlingskinder und Vertriebene) durch kreative Aktivitäten wie Tanz, Theater, bildnerische Aktivitäten, Sport und Musiktherapie |
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Anmerkungen:
Es handelte sich um ein Kofinanzierungsprojekt, wobei 80 % (S 974.576,-) vom
Bundeskanzleramt bereitgestellt wurden und 20% (S 251.145,80) von World
Vision Österreich kofinanziert wurden. Abgewickelt wurde das Projekt primär
durch World Vision Bosnien - Herzegowina, weshalb auch die Einsicht der Origi -
nal - Belege durch das zuständige Prüfreferat des Bundeskanzleramts vor Ort in
Sarajewo vorgenommen wurde. Das laufende Monitoring erfolgte durch das
Koordinationsbüro des Bundeskanzleramts an der Österreichischen Botschaft
Sarajewo. Die Prüfung ergab keine Beanstandungen.
Die Leistungen von World Vision Österreich in diesem Projekt beschränkten
sich auf Kommunikation und Administration (ca. S 60.000,-) und die Bereitstel -
lung einer österreichischen Psychologin (S 40.000,-) inklusive Reise- und Auf -
enthaltskosten (ca. S 15.000,-).
Die Administrationskosten betrugen rund 5 % der Projektkosten und lagen
unter dem Eigenfinanzierungsanteil.
Die letzte Rate wurde nach positiver Prüfung in sachlicher und rechnerischer
Hinsicht am 9. November 1998 überwiesen.
Proiekt7551/98„Traumabehandlung durch kreative Aktivitäten in Schulen -
Phase II“
Projektbeschreibung:
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Förderungssumme S 2,062.500,-- |
Projektsumme S 2,779.7907-- |
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geplante Projektlaufzeit 10.98 - 06.2000 |
Vertragsdatum 10/98 |
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Land Bosnien und Herzegowina |
Kanton - Gemeinde Sarajevo, Tuzla-Podrinje und Zenica - Doboj/ Sarajevo, Tuzla und Zenica |
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Förderungsempfänger/Auftraggeber Pädagogische Institute Sarajevo, Tuzla und Zenica |
Projektdurchführ.Org / Auftragnehmer World Vision Bosnien/World Vision Österreich |
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Projektbeschreibung: Traumabehandlung für vornehmlich kriegstraumatisierte Volksschüler (großteils Flüchtlingskinder und Vertriebene) durch kreative Aktivitäten wie Tanz, Theater, bildnerische Aktivitäten, Sport und Musiktherapie |
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Anmerkungen:
Auch dieses Projekt wurde als Kofinanzierungsprojekt konzipiert (75 % Bundes -
kanzleramt, 25% World Vision Österreich). Die Abwicklung sollte über World
Vision Bosnien Herzegowina erfolgen, wobei der Verwaltungsaufwand von
World Vision Österreich ca. 5 % der Projektsumme ausmachen würde (und da -
mit geringer als der Eigenleistungsanteil
wäre).
Der Vertrag wurde Ende Oktober 1998 unterzeichnet. Die erste Rate in Höhe
von S 900.000,- wurde am 17. November1998 an Wond Vision Österreich auf
ein eigens hiefür eingerichtetes gesondertes Projektkonto überwiesen. Da ein
Schreiben von World Vision International betreffend Unregelmäßigkeiten bei
der Verwaltung der Spendenmittel des World Vision Österreich am
25. November 1998 im Bundeskanzleramt einlangte, wurde mit Schreiben vom
26. November 1998 das Projekt unterbrochen und die Anzahlung zurück -
gefordert. Dieser Betrag in Höhe von S 900.000,-ist am 22. Jänner 1999 per
Eilüberweisung rücküberwiesen worden (bereits eingelangt in der Buchhaltung
des BKA).
Zu e):
Seitens des Bundeskanzleramtes wurden einige teils mündlich vorgebrachte
Ansuchen abgelehnt, z.B eine Beteiligung am Programm von World Vision
Österreich zur Förderung von Klein- und Mittelbetrieben bzw.
Dorfentwicklung (Bosnien - Herzegowina und Rumänien) oder an der Schule
für Entwicklungshelfer in Bad Ischl. Die Gründe für die Ablehnung waren
großteils grundsätzlicher Natur, etwa weil das vorgeschlagene Projekt nicht
in das damals gültige jeweilige Länder- oder Sektorprogramm paßte.
Zu f):
Die Förderungsansuchen wurden von Frau Dr. Pichler bzw. von Frau Meran für
World Vision Österreich verfaßt. Die Förderungsvereinbarung des Bundeskanz -
leramtes wurde jeweils mit den pädagogischen Instituten in Bosnien unterzeich -
net, die wiederum einen Werkvertrag mit World Vision Österreich gemeinsam
mit World Vision Bosnien - Herzegowina
unterschrieben.
Für World Vision Österreich gezeichnet hat den Werkvertrag die ehemalige Ge -
schäftsführerin Mag. Krones - Taurer, für Wond Vision Bosnien zeichnete
Direktor Bill Warnock.
Zu g):
Beim erstgenannten der unter a) - c) angeführten Projekte erfolgte die
Prüfung rechnerisch und sachlich durch die jeweils zuständigen
Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts; bei Projekt 7465/97 mit
Unterstützung durch das Koordinationsbüro des Bundeskanzleramts an der
Österreichischen Botschaft Sarajewo, die Belegseinsicht erfolgte vor Ort in
Sarajevo.
Zu h):
Die erste Rate für Projekt 7551/98 in Höhe von S 900.000,- wurde am
17. November 1998 an World Vision Österreich auf ein eigens hiefür
eingerichtetes gesondertes Projektkonto überwiesen und am 26. November
1998 wieder schriftlich zurückgefordert. Dieser Betrag in Höhe von S 900.000,-
ist am 22. Jänner 1999 per Eilüberweisung rücküberwiesen worden (bereits
eingelangt in der Buchhaltung des BKA).