5181/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5512/J betreffend
Straßenschäden an der B 72 im Bereich Umfahrung Weiz durch Altlast, welche die
Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde am 23. Dezember 1998 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Bei der Ausschreibung der Arbeiten für die Umfahrung von Weiz war vorgesehen, die
Deponie im Bereich der Straßentrasse bis zum gewachsenen Boden (Tiefe ca. 3 m)
auszukoffern. Die Auskofferungsarbeiten mußten jedoch eingestellt werden, da es beim
Abtrag und bei der Verfuhr des Materials entgegen der Erwartungen zu einer unzumutbaren
Geruchsbelästigung
der gesamten Umgebung kam.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Nach der provisorischen Verkehrsfreigabe traten Setzungen auf. Das Aufbringen einer 30 cm
dicken Zementstabilisierung und das Schlagen von Spundwänden brachte eine vorübergehende
Verzögerung weiterer Setzungen. Derzeit muß jährlich mehrmals die Fahrbahn mittels
Asphaltmischgut ausgebessert werden. Da die oben beschriebenen Maßnahmen teils mit
anderen Ausbaumaßnahmen, teils im Rahmen der Erhaltung durchgeführt wurden, kann nur
eine Schätzung der Kosten abgegeben werden. Sie betragen bisher rd. S 5,4 Mio.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Seitens der Bundesstraßenverwaltung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wurde
die Fachabteilung 1a (Umweltschutz) eingeschaltet und es erfolgte die Meldung der Deponie
als Verdachtsfläche gem. § 13 Altlastensanierungsgesetz an das Bundesministerium für
Umwelt, Jugend und Familie. Derzeit ist ein Zivilingenieurbüro mit einer Variantenauswertung
für die Sanierungsmethoden befaßt.
Eine endgültige Straßensicherung muß auf die Gesamtsanierung der Deponie abgestimmt
werden. Eine einseitige Maßnahme der Bundesstraßenverwaltung wäre nicht zielführend.