5181/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5512/J betreffend

Straßenschäden an der B 72 im Bereich Umfahrung Weiz durch Altlast, welche die

Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde am 23. Dezember 1998 an mich richteten,

stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Bei der Ausschreibung der Arbeiten für die Umfahrung von Weiz war vorgesehen, die

Deponie im Bereich der Straßentrasse bis zum gewachsenen Boden (Tiefe ca. 3 m)

auszukoffern. Die Auskofferungsarbeiten mußten jedoch eingestellt werden, da es beim

Abtrag und bei der Verfuhr des Materials entgegen der Erwartungen zu einer unzumutbaren

Geruchsbelästigung der gesamten Umgebung kam.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Nach der provisorischen Verkehrsfreigabe traten Setzungen auf. Das Aufbringen einer 30 cm

dicken Zementstabilisierung und das Schlagen von Spundwänden brachte eine vorübergehende

Verzögerung weiterer Setzungen. Derzeit muß jährlich mehrmals die Fahrbahn mittels

Asphaltmischgut ausgebessert werden. Da die oben beschriebenen Maßnahmen teils mit

anderen Ausbaumaßnahmen, teils im Rahmen der Erhaltung durchgeführt wurden, kann nur

eine Schätzung der Kosten abgegeben werden. Sie betragen bisher rd. S 5,4 Mio.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Seitens der Bundesstraßenverwaltung beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung wurde

die Fachabteilung 1a (Umweltschutz) eingeschaltet und es erfolgte die Meldung der Deponie

als Verdachtsfläche gem. § 13 Altlastensanierungsgesetz an das Bundesministerium für

Umwelt, Jugend und Familie. Derzeit ist ein Zivilingenieurbüro mit einer Variantenauswertung

für die Sanierungsmethoden befaßt.

Eine endgültige Straßensicherung muß auf die Gesamtsanierung der Deponie abgestimmt

werden. Eine einseitige Maßnahme der Bundesstraßenverwaltung wäre nicht zielführend.