5182/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am

16. Dezember 1998 unter der Nr. 5432/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Arbeitsleihverträge und Leiharbeit

im öffentlichen Dienst gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich im Zusammenhang mit der EU -

Ratspräsidentschaft Österreichs ein zeitlich begrenzter Personalbedarf

ergeben hat, der im Rahmen der Stellenpläne für die Jahre 1998/99 nicht

abgedeckt werden kann. Es war daher zwingend erforderlich, diesen Mehr -

bedarf in Form von Leiharbeitsverhältnissen abzudecken. Für solche Ver -

tragsverhältnisse, die im Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft

eingegangen werden, sind gemäß dem Allgemeinen Teil des geltenden

Stellenplanes keine Planstellenbindungen erforderlich. Dies gilt jedoch

nur für die Zeit von 1. Jänner 1998 bis 30. Juni 1999.

Zu den Fragen 1 und 2:

 

In meinem Ressort sind 57 Personen aufgrund von Arbeitsleihverträgen

beschäftigt. Diese werden in folgenden Bereichen eingesetzt:

 

Sektion I: Amtsdruckerei, Schreibpool;

Sektion II: EU - Koordinationsstelle der Kunstsektion;

Sektion III: Information und Mediendokumentation, Europa - Information;

Sektion IV: Koordination der Struktur - und Förderungspolitik, Angelegenheiten

der Raumordnung und Regionalpolitik, Integrationspolitische Koordination,

allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination, Angelegenheiten der

nuklearen Nonproliferation, volkswirtschaftliche Angelegenheiten und

Grundsatzfragen der Kooperationspolitik für die zentral - und osteuropäischen

Staaten und die neuen unabhängigen Staaten;

Sektion V: Datenschutz, Medienangelegenheiten, rechtliche Angelegenheiten

der europäischen Integration;

Sektion VI: Veterinärverwaltung, Lebensmittelangelegenheiten;

Sektion VII: Frauenangelegenheiten, Konsumentenschutz;

Kabinett des Bundeskanzlers; Büro des Vizekanzlers; Büro der Frau

Bundesministerin; Büro des Staatssekretärs.

 

 

Zu Frage 3:

 

Mit folgenden Firmen wurden Leiharbeitsverträge abgeschlossen:

Firma MANPOWER Personaldienstleistungen GesmbH., Oesterreichische

Nationalbank, Arbeiterkammer Wien und Oberösterreich, Treuhand AG, Echo -

Werbeagentur GesmbH., OMV, Österreichische Bundesbahnen, Magistrat der

Stadt Wiener Neustadt, Berufsförderungsinstitut Linz,

Gemeinde Wien.

Zu Frage 4:

 

In den Fachsektionen wurden Arbeitsleihverträge im wesentlichen nur im

Zusammenhang mit der EU - Präsidentschaft abgeschlossen. Die Mitarbeit in

den Büros von Regierungsmitgliedern, die nicht nur spezifische

Fachkenntnisse und hohe Verfügbarkeit erfordert, ist u. a. dadurch bestimmt,

daß sie vorübergehenden Charakter hat. Dies legt den Abschluß von

Arbeitsleihverträgen nahe.

 

 

Zu Frage 5:

 

Die Kosten für die Arbeitsleihverträge betragen im Jahr 1998 insgesamt

S 38,352.129,99.

 

 

Zu Frage 6:

 

EU - Personal:      VA - Ansatz 1/10098/7280/401

                               Personalbereitstellung

 

sonstige AL:        VA - Ansatz 1/10008/7294/109

                               Personalkosten gemäß Punkt 4 Abs. 7 Stellenplan

                               (Arbeitsleihverträge)

 

 

Zu Frage 7:

 

Ich kann dieser Auffassung nicht zustimmen, da - wie zu Frage 6 ausgeführt -

die Kosten für Arbeitsleihverträge separat bei den angeführten Verrechnungs -

posten ausgewiesen werden.

Zu Frage 8:

 

Der Abschluß von zusätzlichen Leiharbeitsverträgen war für die besondere

Situation in Zusammenhang mit der EU - Präsidentschaft erforderlich geworden,

um den damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsaufwand bewältigen zu können

und erfolgte auch nur für diesen begrenzten Zeitraum.

 

Was den sonstigen Personalstand betrifft, ist es nur möglich, im Rahmen der

Einsparungsquote - etwa durch Freiwerden einer Planstelle durch Pensio -

nierung - Personal aufzunehmen.