5182/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am
16. Dezember 1998 unter der Nr. 5432/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Arbeitsleihverträge und Leiharbeit
im öffentlichen Dienst gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich im Zusammenhang mit der EU -
Ratspräsidentschaft Österreichs ein zeitlich begrenzter Personalbedarf
ergeben hat, der im Rahmen der Stellenpläne für die Jahre 1998/99 nicht
abgedeckt werden kann. Es war daher zwingend erforderlich, diesen Mehr -
bedarf in Form von Leiharbeitsverhältnissen abzudecken. Für solche Ver -
tragsverhältnisse, die im Zusammenhang mit der EU - Ratspräsidentschaft
eingegangen werden, sind gemäß dem Allgemeinen Teil des geltenden
Stellenplanes keine Planstellenbindungen erforderlich. Dies gilt jedoch
nur
für die Zeit von 1. Jänner 1998 bis 30. Juni 1999.
Zu den Fragen 1 und 2:
In meinem Ressort sind 57 Personen aufgrund von Arbeitsleihverträgen
beschäftigt. Diese werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
Sektion I: Amtsdruckerei, Schreibpool;
Sektion II: EU - Koordinationsstelle der Kunstsektion;
Sektion III: Information und Mediendokumentation, Europa - Information;
Sektion IV: Koordination der Struktur - und Förderungspolitik, Angelegenheiten
der Raumordnung und Regionalpolitik, Integrationspolitische Koordination,
allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination, Angelegenheiten der
nuklearen Nonproliferation, volkswirtschaftliche Angelegenheiten und
Grundsatzfragen der Kooperationspolitik für die zentral - und osteuropäischen
Staaten und die neuen unabhängigen Staaten;
Sektion V: Datenschutz, Medienangelegenheiten, rechtliche Angelegenheiten
der europäischen Integration;
Sektion VI: Veterinärverwaltung, Lebensmittelangelegenheiten;
Sektion VII: Frauenangelegenheiten, Konsumentenschutz;
Kabinett des Bundeskanzlers; Büro des Vizekanzlers; Büro der Frau
Bundesministerin; Büro des Staatssekretärs.
Zu Frage 3:
Mit folgenden Firmen wurden Leiharbeitsverträge abgeschlossen:
Firma MANPOWER Personaldienstleistungen GesmbH., Oesterreichische
Nationalbank, Arbeiterkammer Wien und Oberösterreich, Treuhand AG, Echo -
Werbeagentur GesmbH., OMV, Österreichische Bundesbahnen, Magistrat der
Stadt Wiener Neustadt, Berufsförderungsinstitut Linz,
Gemeinde
Wien.
Zu Frage 4:
In den Fachsektionen wurden Arbeitsleihverträge im wesentlichen nur im
Zusammenhang mit der EU - Präsidentschaft abgeschlossen. Die Mitarbeit in
den Büros von Regierungsmitgliedern, die nicht nur spezifische
Fachkenntnisse und hohe Verfügbarkeit erfordert, ist u. a. dadurch bestimmt,
daß sie vorübergehenden Charakter hat. Dies legt den Abschluß von
Arbeitsleihverträgen nahe.
Zu Frage 5:
Die Kosten für die Arbeitsleihverträge betragen im Jahr 1998 insgesamt
S 38,352.129,99.
Zu Frage 6:
EU - Personal: VA - Ansatz 1/10098/7280/401
Personalbereitstellung
sonstige AL: VA - Ansatz 1/10008/7294/109
Personalkosten gemäß Punkt 4 Abs. 7 Stellenplan
(Arbeitsleihverträge)
Zu Frage 7:
Ich kann dieser Auffassung nicht zustimmen, da - wie zu Frage 6 ausgeführt -
die Kosten für Arbeitsleihverträge separat bei den angeführten Verrechnungs -
posten
ausgewiesen werden.
Zu Frage 8:
Der Abschluß von zusätzlichen Leiharbeitsverträgen war für die besondere
Situation in Zusammenhang mit der EU - Präsidentschaft erforderlich geworden,
um den damit verbundenen zusätzlichen Arbeitsaufwand bewältigen zu können
und erfolgte auch nur für diesen begrenzten Zeitraum.
Was den sonstigen Personalstand betrifft, ist es nur möglich, im Rahmen der
Einsparungsquote - etwa durch Freiwerden einer Planstelle durch Pensio -
nierung - Personal aufzunehmen.