5187/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 548 1/J betreffend die
öffentliche Vergabe von Bauaufträgen, welche die Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen
am 18. Dezember 1998 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Wirtschaftsministerium selbst ist in die Vergabe von Bauleistungen praktisch nicht
eingebunden. Derartige Vergaben erfolgen im Wirtschaftsressort in der Auftragsverwaltung
vom jeweiligen Landeshauptmann (im Bundesstraßenbau ausschließlich so, im Bundeshochbau
teilweise) oder durch eine unmittelbar nachgeordnete Baudienststelle der
Bundesgebäudeverwaltung (im Bundeshochbau teilweise).
Als im Bereich der Stadt Wien der Verdacht auf Preisabsprachen von Firmen im Zuge von
Ausschreibungen bei Bauleistungen laut wurde, habe ich den Herrn Präsidenten des
Rechnungshofes ersucht, die Vergaben des
Bundeshochbaues und des Bundesstraßenbaues
insbesondere darauf zu prüfen, ob Preisabsprachen feststellbar sind. Der Herr
Rechnungshofpräsident hat mir die Prüfung schriftlich zugesichert und ich möchte nicht in die
laufende Prüftätigkeit des Rechnungshofes eingreifen.
Aufgrund der seinerzeitigen Pressemeldung hat das Wirtschaftsministerium noch im Herbst
1998 beim Landeshauptmann von Wien um Mitteilung gebeten, ob Bauvorhaben der
Bundesstraßenverwaltung von den kolportierten Preisabsprachen betroffen seien und ob
Nachteile für die Republik daraus erwachsen sind. Nach dem Bericht des Landeshauptmannes
haben sich aus der Prüftätigkeit des Kontrollamtes der Stadt Wien - Abschnitt Knoten
Landstraße bis Knoten Prater konkrete Verdachtsmomente ergeben. Allerdings sei auch hier
ein Schaden aus Preisabsprachen auszuschließen und datiert dieser Vergabefall aus dem Jahr
1991.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Bei einem Auftragsvolumen über ATS 10 Mio. wird grundsätzlich immer das offene Verfahren
angewendet.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Die Niederschriften über die Angebotseröffnungen, aus denen die Namen der Bieter und die
Angebotssummen hervorgehen, liegen im Original bei den vergebenden Stellen, also nicht im
Ministerium. Diese Unterlagen sind auch Gegenstand der Rechnungshof - Prüfung, in die ich,
wie bereits ausgeführt, nicht eingreifen möchte.
Die Angebotsfristen gemäß § 66 BVergG sind für Bieter mehr als ausreichend bemessen, die
Angebotsfristen gemäß ÖNORM A 2050 Abschnitt 2.6.1 ausreichend bemessen. Die
vergebenden Stellen sind kraft Gesetzes zur Einhaltung verpflichtet. Etwaige
Fristunterschreitungen in Einzelfällen
würden vom Rechnungshof aufgezeigt werden
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Aus dem Bereich des Wirtschaftsressorts und seiner vergebenden Stellen ist mit dem
Bauvorhaben A 1 Westautobahn - Deckenbaulos Salzburg/West ein Bauvorhaben der
Bundesstraßenverwaltung in diesem Zusammenhang bekannt. Hier gibt es ein Mahnschreiben
der Europäischen Kommission, in welchem eine produktspezifische, nämlich die heimische
Provenienz von Zement begünstigende technische Spezifikation in Kritik gestellt wird. Die
Kritik wurde zurückgewiesen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Beim selben Bauvorhaben richtete das Bundesvergabeamt bezüglich der Vergabe der
Leistungen für die Mittelstreifenabsicherung ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH,
ob Art. 18 Abs. 1 der Baukoordinierungsrichtlinie (RL 93/37/EWG) so auszulegen sei, daß
die Auftraggeber verpflichtet wären, den Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen, das nach
Ausscheiden aller nicht geeigneten Angebote als einziges geeignetes Angebot in der Wertung
verbleibt. § 55 Abs. 2 Bundesvergabegesetz (BVergG), BGBl. I Nr. 56/1997 idF BGBl. I
Nr. 27/1998 stellt dies in das Ermessen des Auftraggebers; im konkreten Fall war der
Zuschlag nicht auf dieses Angebot erteilt worden.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Beschwerden bei der Bundesvergabekontrollkommission und beim Bundesvergabeamt werden
von Bietern oder Bewerbern vorgebracht, wenn sie meinen, in ihren Rechten verletzt worden
zu sein. Wohl auch daher gab es meines Wissens bisher noch keine Beschwerde, die eine
illegale Preisabsprache oder die Bildung von Baukartellen zum Inhalt hatte.
Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:
Bezüglich der ständigen ressortinternen Kontrollen darf auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen werden.
Zielführende Initiativen können sinnvoll erst nach Vorliegen des Ergebnisses der
Überprüfungen durch den Rechnungshof, mit denen im Sommer dieses Jahres zu rechnen ist,
gesetzt werden.
Ich unterstütze jedenfalls alle Maßnahmen, die eine präventive Wirkung bei Verstößen gegen
das Vergabegesetz haben.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Die Vergabekontrollkommission, das Bundesvergabeamt sowie der Rechnungshof als
Kontrollorgan wurden bereits erwähnt.
Darüber hinaus werden in meinem Ressortbereich bereits folgende Maßnahmen gesetzt:
Beim Bundeshochbau:
• Mehraugenprinzip: Private Planer (Ziviltechniker) sind stark eingebunden. Die Planer
erstellen die Leistungsverzeichnisse. Die Baudienststellen führen die Ausschreibungen
einschließlich Angebotseröffnung durch. Die Angebotsprüfung einschließlich
Vergabevorschlag erfolgt meistens wieder durch den Planer; der Zuschlag wird
verantwortlich von der Baudienststelle erteilt.
• Kontrollen: Die Baudienststellen unterstehen der Fachaufsicht der Bauabteilungen im
Ministerium. Davon unabhängig gibt es eine Abteilung für Baukontrolle und
Kollaudierung sowie die Abteilung Innenrevision (für den gesamten Ressortbereich) die
regelmäßig und stichprobenhaft die Abwicklung von Bauvorhaben prüfen.
Es ist anzumerken, dass im Hochbau wegen der im Vergleich zum Tiefbau viel kleinteiligeren
Leistungsbereiche meistens auch viele kleine und mittlere Unternehmen anbieten, was
möglichen Preisabsprachen ebenfalls
entgegenwirkt.
Beim Bundesstraßenbau:
• Bei allen Großbauvorhaben wird eine begleitende Kontrolle durch ein unabhängiges
Zivilingenieurbüro durchgeführt.
• Es gibt eine eigene Abteilung für Baukontrolle, Übernahme von Leistungen und
Kollaudierung sowie die Abteilung Innenrevision (für den gesamten Ressortbereich).