5187/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 548 1/J betreffend die

öffentliche Vergabe von Bauaufträgen, welche die Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen

am 18. Dezember 1998 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Wirtschaftsministerium selbst ist in die Vergabe von Bauleistungen praktisch nicht

eingebunden. Derartige Vergaben erfolgen im Wirtschaftsressort in der Auftragsverwaltung

vom jeweiligen Landeshauptmann (im Bundesstraßenbau ausschließlich so, im Bundeshochbau

teilweise) oder durch eine unmittelbar nachgeordnete Baudienststelle der

Bundesgebäudeverwaltung (im Bundeshochbau teilweise).

 

Als im Bereich der Stadt Wien der Verdacht auf Preisabsprachen von Firmen im Zuge von

Ausschreibungen bei Bauleistungen laut wurde, habe ich den Herrn Präsidenten des

Rechnungshofes ersucht, die Vergaben des Bundeshochbaues und des Bundesstraßenbaues

insbesondere darauf zu prüfen, ob Preisabsprachen feststellbar sind. Der Herr

Rechnungshofpräsident hat mir die Prüfung schriftlich zugesichert und ich möchte nicht in die

laufende Prüftätigkeit des Rechnungshofes eingreifen.

 

Aufgrund der seinerzeitigen Pressemeldung hat das Wirtschaftsministerium noch im Herbst

1998 beim Landeshauptmann von Wien um Mitteilung gebeten, ob Bauvorhaben der

Bundesstraßenverwaltung von den kolportierten Preisabsprachen betroffen seien und ob

Nachteile für die Republik daraus erwachsen sind. Nach dem Bericht des Landeshauptmannes

haben sich aus der Prüftätigkeit des Kontrollamtes der Stadt Wien - Abschnitt Knoten

Landstraße bis Knoten Prater konkrete Verdachtsmomente ergeben. Allerdings sei auch hier

ein Schaden aus Preisabsprachen auszuschließen und datiert dieser Vergabefall aus dem Jahr

1991.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Bei einem Auftragsvolumen über ATS 10 Mio. wird grundsätzlich immer das offene Verfahren

angewendet.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Die Niederschriften über die Angebotseröffnungen, aus denen die Namen der Bieter und die

Angebotssummen hervorgehen, liegen im Original bei den vergebenden Stellen, also nicht im

Ministerium. Diese Unterlagen sind auch Gegenstand der Rechnungshof - Prüfung, in die ich,

wie bereits ausgeführt, nicht eingreifen möchte.

 

Die Angebotsfristen gemäß § 66 BVergG sind für Bieter mehr als ausreichend bemessen, die

Angebotsfristen gemäß ÖNORM A 2050 Abschnitt 2.6.1 ausreichend bemessen. Die

vergebenden Stellen sind kraft Gesetzes zur Einhaltung verpflichtet. Etwaige

Fristunterschreitungen in Einzelfällen würden vom Rechnungshof aufgezeigt werden

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Aus dem Bereich des Wirtschaftsressorts und seiner vergebenden Stellen ist mit dem

Bauvorhaben A 1 Westautobahn - Deckenbaulos Salzburg/West ein Bauvorhaben der

Bundesstraßenverwaltung in diesem Zusammenhang bekannt. Hier gibt es ein Mahnschreiben

der Europäischen Kommission, in welchem eine produktspezifische, nämlich die heimische

Provenienz von Zement begünstigende technische Spezifikation in Kritik gestellt wird. Die

Kritik wurde zurückgewiesen. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Beim selben Bauvorhaben richtete das Bundesvergabeamt bezüglich der Vergabe der

Leistungen für die Mittelstreifenabsicherung ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH,

ob Art. 18 Abs. 1 der Baukoordinierungsrichtlinie (RL 93/37/EWG) so auszulegen sei, daß

die Auftraggeber verpflichtet wären, den Zuschlag auf ein Angebot zu erteilen, das nach

Ausscheiden aller nicht geeigneten Angebote als einziges geeignetes Angebot in der Wertung

verbleibt. § 55 Abs. 2 Bundesvergabegesetz (BVergG), BGBl. I Nr. 56/1997 idF BGBl. I

Nr. 27/1998 stellt dies in das Ermessen des Auftraggebers; im konkreten Fall war der

Zuschlag nicht auf dieses Angebot erteilt worden.

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Beschwerden bei der Bundesvergabekontrollkommission und beim Bundesvergabeamt werden

von Bietern oder Bewerbern vorgebracht, wenn sie meinen, in ihren Rechten verletzt worden

zu sein. Wohl auch daher gab es meines Wissens bisher noch keine Beschwerde, die eine

illegale Preisabsprache oder die Bildung von Baukartellen zum Inhalt hatte.

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Bezüglich der ständigen ressortinternen Kontrollen darf auf die Antwort zu Frage 11

verwiesen werden.

Zielführende Initiativen können sinnvoll erst nach Vorliegen des Ergebnisses der

Überprüfungen durch den Rechnungshof, mit denen im Sommer dieses Jahres zu rechnen ist,

gesetzt werden.

 

Ich unterstütze jedenfalls alle Maßnahmen, die eine präventive Wirkung bei Verstößen gegen

das Vergabegesetz haben.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die Vergabekontrollkommission, das Bundesvergabeamt sowie der Rechnungshof als

Kontrollorgan wurden bereits erwähnt.

 

Darüber hinaus werden in meinem Ressortbereich bereits folgende Maßnahmen gesetzt:

 

Beim Bundeshochbau:

 

Mehraugenprinzip: Private Planer (Ziviltechniker) sind stark eingebunden. Die Planer

  erstellen die Leistungsverzeichnisse. Die Baudienststellen führen die Ausschreibungen

  einschließlich Angebotseröffnung durch. Die Angebotsprüfung einschließlich

  Vergabevorschlag erfolgt meistens wieder durch den Planer; der Zuschlag wird

  verantwortlich von der Baudienststelle erteilt.

Kontrollen: Die Baudienststellen unterstehen der Fachaufsicht der Bauabteilungen im

  Ministerium. Davon unabhängig gibt es eine Abteilung für Baukontrolle und

  Kollaudierung sowie die Abteilung Innenrevision (für den gesamten Ressortbereich) die

  regelmäßig und stichprobenhaft die Abwicklung von Bauvorhaben prüfen.

 

Es ist anzumerken, dass im Hochbau wegen der im Vergleich zum Tiefbau viel kleinteiligeren

Leistungsbereiche meistens auch viele kleine und mittlere Unternehmen anbieten, was

möglichen Preisabsprachen ebenfalls entgegenwirkt.

Beim Bundesstraßenbau:

 

• Bei allen Großbauvorhaben wird eine begleitende Kontrolle durch ein unabhängiges

  Zivilingenieurbüro durchgeführt.

• Es gibt eine eigene Abteilung für Baukontrolle, Übernahme von Leistungen und

  Kollaudierung sowie die Abteilung Innenrevision (für den gesamten Ressortbereich).