5189/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5482/J - NR/1998 betreffend illegale Drogentests an

der Pädagogischen Akademie Wien, die die Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen am 18. Dezember 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad. 1. und 2.:

Hier ist festzuhalten, dass es sich gegenständlich nicht - wie unrichtig in der Frage formuliert - um

einen Drogentest gehandelt hat, sondern um einen unter Wahrung der vollen Anonymität der

Aufnahmewerber durchgeführten Feldversuch. Dieser Auflage wurde vollinhaltlich entsprochen:

Nach Beendigung der Aufnahmeuntersuchung wurden die verbliebenen Restharnproben in nicht

gekennzeichnete Becher umgeleert, in der Reihenfolge vertauscht und jeder 2. oder 3. Becher mit

mehreren Streifen dem Test unterzogen. Dies deshalb, um allfällige Störeinflüsse auszuschließen.

Um ein repräsentatives Ergebnis dieser Feldversuche zu erhalten, hätten diese doppelt

anonymisierten Studien in Wien und Salzburg durchgeführt werden sollen. Ziel dieses Versuches

war daher zu keinem Zeitpunkt herauszufinden, ob die Aufnahmewerber, wie viele der

Aufnahmewerber bzw. welche von den Aufnahmewerbern Drogen konsumieren, sondern ob die

Methode der Harnuntersuchung mittels Teststreifen geeignet ist, eine Untersuchung gemäß § 13

Abs. 1 Suchtmittelgesetz (BGBl. 1 Nr. 112/1997) durchzuführen. Erst durch ein Schreiben des

Amtsführenden Präsidenten des Stadtschulrates für Wien vom 30.11.1998 habe ich Kenntnis

erlangt.

 

Ad. 3.:

Ich habe den Stopp der Tests sowie die Vernichtung aller im Zusammenhang mit den Drogentests

stehenden Testunterlagen verfügt.

Ad. 4. und 5.:

Der Leiter der Zentralsektion wurde vom Leiter der Rechtssektion im Zuge der Genehmigung des

Feldversuches am Rande einer Besprechung kurz davon informiert, dass für einen

wissenschaftlichen Feldversuch Teststreifen angekauft werden, und dies rechtlich gedeckt ist. Da

dies am Rande einer anderen Besprechung erfolgt ist und dabei keine näheren Details besprochen

wurden, hat der Leiter der Zentralsektion auch keinen Grund gesehen, mich davon informieren zu

müssen.

 

Ad. 6. und 7.:

Herr Direktor Dr. Teiner wurde vor dem Termin zur Eignungsüberprüfung für die Aufnahmswerber

vom Schularzt Dr. Maher Damen - Barakat vom anonymisierten Feldversuch informiert. Direktor

Dr. Teiner hielt in der Folge Rücksprache mit Sektionschef Dr. Oberleitner, welcher die

Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise bestätigte. Direktor Dr. Teiner wurde außerdem darauf

hingewiesen, dass der Feldversuch nicht nur an dieser Akademie (sondern auch in Salzburg, wie

dies damals geplant war) durchgeführt werde, dass die Durchführung des Tests in anonymer Form

stichprobenweise erfolgen soll und dass die Kosten des Feldversuches vom BMUK getragen

werden.

 

Ad. 8.:

Gegen die genannten Herren (SC Dr. Mahringer, SC Dr. Oberleitner und Dir. Dr. Teiner) sind keine

Maßnahmen beabsichtigt. Die Formulierung “zweifellos rechtswidrige Handlungen” trifft aus

meiner Sicht nicht zu.

 

Ad. 9.:

Die als Sekretariatskraft der Pädagogischen Akademie angestellte Gesine Oberleitner war an dem

genannten Feldversuch nicht beteiligt.

 

Ad. 10.:

Die weitere Vorgangsweise bezüglich des Schularztes wird derzeit von meinen Fachabteilungen

geprüft. Der Schularzt übt derzeit im Einvernehmen mit der zuständigen Fachabteilung seine

Tätigkeit an der Pädagogischen Akademie nicht aus. Die Möglichkeiten für die weitere

Vorgangsweise werden derzeit von der zuständigen Abteilung einer Prüfung unterzogen.

Ad. 11.:

Sektionschef Dr. Oberleitner hat sich für das Sommersemester 1999 als Vortragender karenzieren

lassen.

 

Ad. 12.:

Da es sich um keine illegalen Drogentests handelte, waren außer der Verfügung: ,,Stopp dieses

Feldversuches und Vernichtung aller Testunterlagen” keine weiteren Maßnahmen zu setzen.