5189/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5482/J - NR/1998 betreffend illegale Drogentests an
der Pädagogischen Akademie Wien, die die Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen am 18. Dezember 1998 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad. 1. und 2.:
Hier ist festzuhalten, dass es sich gegenständlich nicht - wie unrichtig in der Frage formuliert - um
einen Drogentest gehandelt hat, sondern um einen unter Wahrung der vollen Anonymität der
Aufnahmewerber durchgeführten Feldversuch. Dieser Auflage wurde vollinhaltlich entsprochen:
Nach Beendigung der Aufnahmeuntersuchung wurden die verbliebenen Restharnproben in nicht
gekennzeichnete Becher umgeleert, in der Reihenfolge vertauscht und jeder 2. oder 3. Becher mit
mehreren Streifen dem Test unterzogen. Dies deshalb, um allfällige Störeinflüsse auszuschließen.
Um ein repräsentatives Ergebnis dieser Feldversuche zu erhalten, hätten diese doppelt
anonymisierten Studien in Wien und Salzburg durchgeführt werden sollen. Ziel dieses Versuches
war daher zu keinem Zeitpunkt herauszufinden, ob die Aufnahmewerber, wie viele der
Aufnahmewerber bzw. welche von den Aufnahmewerbern Drogen konsumieren, sondern ob die
Methode der Harnuntersuchung mittels Teststreifen geeignet ist, eine Untersuchung gemäß § 13
Abs. 1 Suchtmittelgesetz (BGBl. 1 Nr. 112/1997) durchzuführen. Erst durch ein Schreiben des
Amtsführenden Präsidenten des Stadtschulrates für Wien vom 30.11.1998 habe ich Kenntnis
erlangt.
Ad. 3.:
Ich habe den Stopp der Tests sowie die Vernichtung aller im Zusammenhang mit den Drogentests
stehenden Testunterlagen verfügt.
Ad. 4. und 5.:
Der Leiter der Zentralsektion wurde vom Leiter der Rechtssektion im Zuge der Genehmigung des
Feldversuches am Rande einer Besprechung kurz davon informiert, dass für einen
wissenschaftlichen Feldversuch Teststreifen angekauft werden, und dies rechtlich gedeckt ist. Da
dies am Rande einer anderen Besprechung erfolgt ist und dabei keine näheren Details besprochen
wurden, hat der Leiter der Zentralsektion auch keinen Grund gesehen, mich davon informieren zu
müssen.
Ad. 6. und 7.:
Herr Direktor Dr. Teiner wurde vor dem Termin zur Eignungsüberprüfung für die Aufnahmswerber
vom Schularzt Dr. Maher Damen - Barakat vom anonymisierten Feldversuch informiert. Direktor
Dr. Teiner hielt in der Folge Rücksprache mit Sektionschef Dr. Oberleitner, welcher die
Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise bestätigte. Direktor Dr. Teiner wurde außerdem darauf
hingewiesen, dass der Feldversuch nicht nur an dieser Akademie (sondern auch in Salzburg, wie
dies damals geplant war) durchgeführt werde, dass die Durchführung des Tests in anonymer Form
stichprobenweise erfolgen soll und dass die Kosten des Feldversuches vom BMUK getragen
werden.
Ad. 8.:
Gegen die genannten Herren (SC Dr. Mahringer, SC Dr. Oberleitner und Dir. Dr. Teiner) sind keine
Maßnahmen beabsichtigt. Die Formulierung “zweifellos rechtswidrige Handlungen” trifft aus
meiner Sicht nicht zu.
Ad. 9.:
Die als Sekretariatskraft der Pädagogischen Akademie angestellte Gesine Oberleitner war an dem
genannten Feldversuch nicht beteiligt.
Ad. 10.:
Die weitere Vorgangsweise bezüglich des Schularztes wird derzeit von meinen Fachabteilungen
geprüft. Der Schularzt übt derzeit im Einvernehmen mit der zuständigen Fachabteilung seine
Tätigkeit an der Pädagogischen Akademie nicht aus. Die Möglichkeiten für die weitere
Vorgangsweise werden derzeit von der
zuständigen Abteilung einer Prüfung unterzogen.
Ad. 11.:
Sektionschef Dr. Oberleitner hat sich für das Sommersemester 1999 als Vortragender karenzieren
lassen.
Ad. 12.:
Da es sich um keine illegalen Drogentests handelte, waren außer der Verfügung: ,,Stopp dieses
Feldversuches und Vernichtung aller Testunterlagen” keine weiteren Maßnahmen zu setzen.