5190/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am
16. Dezember 1998 unter der Nr. 5369/J - NR/1998 an mich eine schriftliche parlamen -
tarische Anfrage betreffend ,,World Vision" gerichtet.
Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurden in den letzten 10 Jahren
zwei Projekte von “World Vision Österreich” gefördert, die im Rahmen des Ko - Finanzie -
rungsprogrammes von Initiativen im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszu -
sammenarbeit eingereicht wurden.
Am 24.6.1996 erfolgte beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die
Einreichung eines Projektes (1791 - 01/96) zur Nahrungsmittelproduktion in der Republik
Kongo.
Das Projekt umfaßt den Anbau und die lokale Vermarktung von Mais, Soja und
Kuherbsen, sowohl zum Konsum als
Nahrungsmittel als auch als Saatgut. Weiters werden
Schulungen für Bauern in landwirtschaftlicher Technik durchgeführt. Lokale
Partnerorganisation von “World Vision Österreich” ist “World Vision Kongo”.
Am 25.2.1997 erfolgte beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die
Einreichung eines Projektes (1791/23 - 97) zur Nahrungsmittelproduktion in Mosambik.
Das Projekt umfaßt die Verteilung von Saatgut, die Verbesserung der
Produktionsmethoden, die Verbesserung der lokalen Viehzucht und die Vermarktung der
Produkte in einem isolierten und von Dürreperioden betroffenen Bezirk des Sambesitales.
Lokale Partnerorganisation von "World Vision Österreich" ist "World Vision Mosambik”;
das Projekt ist Teil eines großen Projektes, das u.a. von USAID finanziert wird und ist mit
anderen Gebern, z.B. dem World Food Programme der Vereinten Nationen, koordiniert.
Zu Frage 2:
a) Die Förderungszusage für das Projekt 1791 - 01/96 betrug ÖS 1,035.650.- bzw. 35% der
Projektsumme; für das Projekt 1791 - 23/97 betrug die Förderungszusage öS
2,000.000.- bzw. 54,3 %.
b) Der Eigenmittelanteil von World Vision Österreich betrug für das Projekt 1791-01/96 öS
1,923.350.- oder 65%; jener für das Projekt 1791 - 23/97 öS 1,733.620. - bzw. 45,7%.
c) und
d) Für das Projekt 1791 - 01/96 wurden öS 930.650.- ausbezahlt; abgerechnet mit Beleg
sind bisher öS 408.876,86; der noch abzurechnende Betrag beläuft sich auf öS
521.773,14.
Für das Projekt 1791 - 23/97 - wurden öS 800.000.- ausbezahlt; abgerechnet mit Beleg
sind bisher öS 574.126,42; der noch abzurechnende Betrag beläuft sich auf öS
225.873,58.
e) Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten forderte am 3. Dezember
1998 von World Vision Österreich die Rückzahlung des abzurechnenden Betrages von
öS 747.646,72.- (die Summe der beiden Beträge, die in der Beantwortung der Fragen
2c) und d) angeführt sind).
Dieser Betrag langte am 26.1.1999 bei der Österreichischen Kommunalkredit AG, die
mit der Abwicklung der
Abrechnungen betraut ist, ein.
f) Es liegen aufgrund der vorliegenden Dokumente und nach den bisherigen Prüfungen
keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die für dieses Projekt vom Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellten Mittel widmungswidrig verwendet
wurden.
Zu Frage 3:
Im Rahmen dieser Projekte wurde nicht die Organisation "World Vision Österreich”
gefördert, sondern zwei konkrete Projekte, für die im Sinne dieses Ko -
Finanzierungsprogrammes nur direkte Projektkosten verrechnet werden dürfen. Die
Projekte wurden genehmigt, weil Projektziele, Durchführungsmaßnahmen und
Projektkosten plausibel waren und Eigenmittel des Projektträgers eingebracht wurden.
Zu Frage 4:
Die Kriterien zur Beurteilung der Projekte im Rahmen des Kofinanzierungsprogrammes
umfassen die Frauen/Gender - Relevanz, den Schutz der Kinder und ihrer Interessen, den
Schutz bedrohter Kulturen, positive soziale Wirkungen, die Förderung der Schaffung
eines dynamischen privatwirtschaftlichen Sektors, die Organisationsentwicklung lokaler
Partner, die Förderung der partizipativen Entwicklung, Hilfe zur Selbsthilfe, Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei Planung und Durchführung,
entwicklungspolitische Koordination, Nachhaltigkeit bei Planung und Durchführung,
Zielgruppendefinition, Festsetzung von Erfolgsindikatoren, klare und plausible
Kostenaufschlüsselung.
Zu Frage 4a:
Die Entscheidungen der Vergabekommission erfolgen mit Konsens.
Zu Frage 5:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde von “World Vision
Österreich” auch ersucht, das Projekt eines Ausbildungszentrums für Entwicklungshelfer
in Österreich zu fördern. Diesem Ersuchen wurde nicht entsprochen, da kein
Zusammenhang mit den inhaltlichen Schwerpunkten der österreichischen EZA gesehen
wurde.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Entscheidung über die Förderung von Ansuchen im Rahmen des Ko - Finanzie -
rungsprogrammes erfolgt durch eine Vergabekommission, der leitende Beamte des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten angehören.
Zu Frage 8:
Die Verwaltungskosten des Projektträgers in Österreich werden bei Förderungen im
Rahmen des Ko - Finanzierungsprogrammes nicht abgegolten. Diese Kosten konnten
daher von World Vision Österreich auch nicht geltend gemacht werden.
Zu Frage 9:
Die Vorhaben von World Vision Österreich wurden, wie alle Projekte im Rahmen des Ko -
Finanzierungsprogrammes, vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, der
Österreichischen Kommunalkredit AG (ab Juli 1997) und, im Falle des Projektes 1791 -
23/97, vom Koordinationsbüro der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in
Mosambik nach den einschlägigen Prüfkriterien (Projektfortschritt, Feststellung von
rechnerischer und sachlicher Richtigkeit der Belege und Abrechnungen) überprüft.