5190/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am

16. Dezember 1998 unter der Nr. 5369/J - NR/1998 an mich eine schriftliche parlamen -

tarische Anfrage betreffend ,,World Vision" gerichtet.

 

 

Ich beehre mich, diese Anfrage wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

Vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurden in den letzten 10 Jahren

zwei Projekte von “World Vision Österreich” gefördert, die im Rahmen des Ko - Finanzie -

rungsprogrammes von Initiativen im Rahmen der Österreichischen Entwicklungszu -

sammenarbeit eingereicht wurden.

 

Am 24.6.1996 erfolgte beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die

Einreichung eines Projektes (1791 - 01/96) zur Nahrungsmittelproduktion in der Republik

Kongo.

 

Das Projekt umfaßt den Anbau und die lokale Vermarktung von Mais, Soja und

Kuherbsen, sowohl zum Konsum als Nahrungsmittel als auch als Saatgut. Weiters werden

Schulungen für Bauern in landwirtschaftlicher Technik durchgeführt. Lokale

Partnerorganisation von “World Vision Österreich” ist “World Vision Kongo”.

 

Am 25.2.1997 erfolgte beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten die

Einreichung eines Projektes (1791/23 - 97) zur Nahrungsmittelproduktion in Mosambik.

 

Das Projekt umfaßt die Verteilung von Saatgut, die Verbesserung der

Produktionsmethoden, die Verbesserung der lokalen Viehzucht und die Vermarktung der

Produkte in einem isolierten und von Dürreperioden betroffenen Bezirk des Sambesitales.

Lokale Partnerorganisation von "World Vision Österreich" ist "World Vision Mosambik”;

das Projekt ist Teil eines großen Projektes, das u.a. von USAID finanziert wird und ist mit

anderen Gebern, z.B. dem World Food Programme der Vereinten Nationen, koordiniert.

 

Zu Frage 2:

a) Die Förderungszusage für das Projekt 1791 - 01/96 betrug ÖS 1,035.650.- bzw. 35% der

    Projektsumme; für das Projekt 1791 - 23/97 betrug die Förderungszusage öS

    2,000.000.- bzw. 54,3 %.

b) Der Eigenmittelanteil von World Vision Österreich betrug für das Projekt 1791-01/96 öS

    1,923.350.- oder 65%; jener für das Projekt 1791 - 23/97 öS 1,733.620. - bzw. 45,7%.

c) und

d) Für das Projekt 1791 - 01/96 wurden öS 930.650.- ausbezahlt; abgerechnet mit Beleg

    sind bisher öS 408.876,86; der noch abzurechnende Betrag beläuft sich auf öS

    521.773,14.

    Für das Projekt 1791 - 23/97 - wurden öS 800.000.- ausbezahlt; abgerechnet mit Beleg

    sind bisher öS 574.126,42; der noch abzurechnende Betrag beläuft sich auf öS

    225.873,58.

e) Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten forderte am 3. Dezember

    1998 von World Vision Österreich die Rückzahlung des abzurechnenden Betrages von

    öS 747.646,72.- (die Summe der beiden Beträge, die in der Beantwortung der Fragen

    2c) und d) angeführt sind).

    Dieser Betrag langte am 26.1.1999 bei der Österreichischen Kommunalkredit AG, die

    mit der Abwicklung der Abrechnungen betraut ist, ein.

f) Es liegen aufgrund der vorliegenden Dokumente und nach den bisherigen Prüfungen

    keine Anhaltspunkte dafür vor, daß die für dieses Projekt vom Bundesministerium für

    auswärtige Angelegenheiten zur Verfügung gestellten Mittel widmungswidrig verwendet

    wurden.

 

Zu Frage 3:

Im Rahmen dieser Projekte wurde nicht die Organisation "World Vision Österreich”

gefördert, sondern zwei konkrete Projekte, für die im Sinne dieses Ko -

Finanzierungsprogrammes nur direkte Projektkosten verrechnet werden dürfen. Die

Projekte wurden genehmigt, weil Projektziele, Durchführungsmaßnahmen und

Projektkosten plausibel waren und Eigenmittel des Projektträgers eingebracht wurden.

 

Zu Frage 4:

Die Kriterien zur Beurteilung der Projekte im Rahmen des Kofinanzierungsprogrammes

umfassen die Frauen/Gender - Relevanz, den Schutz der Kinder und ihrer Interessen, den

Schutz bedrohter Kulturen, positive soziale Wirkungen, die Förderung der Schaffung

eines dynamischen privatwirtschaftlichen Sektors, die Organisationsentwicklung lokaler

Partner, die Förderung der partizipativen Entwicklung, Hilfe zur Selbsthilfe, Sparsamkeit,

Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei Planung und Durchführung,

entwicklungspolitische Koordination, Nachhaltigkeit bei Planung und Durchführung,

Zielgruppendefinition, Festsetzung von Erfolgsindikatoren, klare und plausible

Kostenaufschlüsselung.

 

Zu Frage 4a:

Die Entscheidungen der Vergabekommission erfolgen mit Konsens.

 

Zu Frage 5:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten wurde von “World Vision

Österreich” auch ersucht, das Projekt eines Ausbildungszentrums für Entwicklungshelfer

in Österreich zu fördern. Diesem Ersuchen wurde nicht entsprochen, da kein

Zusammenhang mit den inhaltlichen Schwerpunkten der österreichischen EZA gesehen

wurde.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Entscheidung über die Förderung von Ansuchen im Rahmen des Ko - Finanzie -

rungsprogrammes erfolgt durch eine Vergabekommission, der leitende Beamte des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten angehören.

 

Zu Frage 8:

Die Verwaltungskosten des Projektträgers in Österreich werden bei Förderungen im

Rahmen des Ko - Finanzierungsprogrammes nicht abgegolten. Diese Kosten konnten

daher von World Vision Österreich auch nicht geltend gemacht werden.

 

Zu Frage 9:

Die Vorhaben von World Vision Österreich wurden, wie alle Projekte im Rahmen des Ko -

Finanzierungsprogrammes, vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, der

Österreichischen Kommunalkredit AG (ab Juli 1997) und, im Falle des Projektes 1791 -

23/97, vom Koordinationsbüro der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in

Mosambik nach den einschlägigen Prüfkriterien (Projektfortschritt, Feststellung von

rechnerischer und sachlicher Richtigkeit der Belege und Abrechnungen) überprüft.