5193/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde vom

23. Dezember 1998, Nr. 5521/J, betreffend Objektivierung der Stellenbesetzung und

Umsetzung des Frauenförderungsplanes an der Forstlichen Bundesversuchsanstalt Wien,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die besonderen Förderungsmaßnahmen des Bundes -

Gleichbehandlungsgesetzes (B - GBG) auf die Gesamtzahl der dauernden Beschäftigten und

nicht auf Karenzvertretungen abstellen. Auch der Frauenförderungsplan ist gemäß § 41

Abs 2 B - GBG auf der Grundlage des zu ermittelnden Anteiles der Frauen an der Gesamtzahl

der dauernd Beschäftigten zu erarbeiten. Ziel dieser Bestimmungen ist eine dauerhafte

Beseitigung von bestehenden Unterrepräsentationen von Frauen im Bundesdienst. Die

Auswahl der Ersatzkraft für einen karenzierten Planstelleninhaber kann daher nicht der

Erfüllung eines Frauenförderungsplanes dienen.

Bei der Besetzung von Planstellen, die dem Ausschreibungsgesetz unterliegen, wird gemäß

den Bestimmungen dieses Gesetzes vorgegangen. Ist eine Ausschreibung nicht erforderlich,

so ist das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft bemüht, nach Maßgabe der

Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit den Sachverhalt (z. B.

Karenzvertretung) einem möglichst großen Bewerberkreis zur Kenntnis zu bringen.

 

Zu Ihren Fragen im einzelnen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Gesamtzahl der Forstakademiker(innen) (Studienrichtung Forst - und Holzwirtschaft der

Universität für Bodenkultur), die im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft

beschäftigt werden, beträgt 195, unter diesen sind 6 Frauen. An der Forstlichen

Bundesversuchsanstalt werden 50 Forstakademiker(innen) beschäftigt, unter diesen sind 2

Frauen. Die Gesamtzahl der im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft

beschäftigten Forstschulabsolvent(inn)en mit Reifeprüfung beträgt 67, unter diesen sind 6

Frauen. Die Gesamtzahl der Forstschulabsolvent(inn)en beträgt an der Forstlichen

Bundesversuchsanstalt 24, unter diesen sind 2 Frauen (Abfrage des

Personalinformationssystems vom 12.2.1999). Die Höhe des Anteiles weiblicher

Bediensteter ist dadurch erklärbar, dass in den letzten 24 Jahren nur wenige Studentinnen,

aber sehr viele Studenten die genannte Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur

oder eine der Höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft absolviert haben. So haben in

diesem Zeitraum 887 Studenten und nur 50 Studentinnen ein Studium des Studienzweiges

Forstwirtschaft und 112 Studenten und 3 Studentinnen ein Studium des Studienzweiges

Wildbach - und Lawinenverbauung absolviert.

 

Zu den Fragen 2 und 5:

 

Festzuhalten ist, dass die gegenständliche Planstelle zu keinem Zeitpunkt „frei“ war, sondern

nach wie vor durch den Planstelleninhaber besetzt ist, der sich derzeit in Karenz befindet. Da

für kürzere Karenzurlaube die Aufnahme einer Ersatzkraft nicht immer erforderlich ist, wurde

die Aufnahme einer Ersatzkraft erst mit dem Antrag auf eine länger dauernde Karenz im

Oktober 1998 erforderlich.

Gemäß § 24 Z 1 Auschreibungsgesetz 1989 kann bei der Aufnahme einer Ersatzkraft von

einer Ausschreibung abgesehen werden. Im gegenständlichen Fall wurde daher zunächst im

Kreis der in Evidenz gehaltenen Bewerber (vier männliche Bewerber mit der erforderlichen

Qualifikation) und im weiteren durch eine Kontaktnahme mit der Universität für Bodenkultur

nach einer geeigneten Ersatzkraft gesucht. Auf diese Kontaktnahme hin meldeten sich

weitere sechs Bewerber (zwei Frauen und vier Männer), wobei vier Bewerber (zwei Frauen

und zwei Männer) in die engere Wahl gezogen wurden. Aufgrund seiner fachlichen und

persönlichen Eignung wurde - unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte - ein

männlicher Bewerber als Ersatzkraft aufgenommen. Von einer Entscheidung im vorhinein

kann nicht gesprochen werden.

 

Zu Frage 3:

 

Eine Forstakademikerin wurde zuletzt am 1. August 1994, eine Forstschulabsolventin zuletzt

am 1. Jänner 1993 in ein unbefristetes Dienstverhältnis aufgenommen.

 

Zu Frage 4:

 

Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5/J vom

9. November 1994 ausgeführt, entspricht der verwendete Begriff „Forsttechniker“ lediglich

der gängigen Bezeichnung für Absolventen des Studienzweiges Forstwirtschaft der

Universität für Bodenkultur Wien und sollte nicht das künftige Aufgabengebiet konkretisieren.

 

Die Erhebungen zur Standortbeschreibung sowie dessen Veränderung werden im Rahmen

der Forstinventur seit dem Jahre 1971 durchgeführt. Ab 1992 erfolgte eine Intensivierung

dieser spezifischen Erhebungen, im Zuge dessen auch der Erhebungsschlüssel für die

krautige Vegetation verfeinert wurde. Weiters wurde eine genauere Beschreibung der

Humusschicht nach Typen und Mächtigkeit eingeführt, die einen wichtigen Parameter für die

Standortsveränderungen darstellt.

Zu dem Thema „Veränderungen im Waldboden - Auswirkungen auf das Wachstum“ - dieses

Teilprojekt ist abgeschlossen - wurden Ergebnisse der Inventurerhebungen von Neumann,

Schadauer in „Entwicklungen des Zuwachses in Österreich an Hand von Bohrkernanalysen“

(Ende 1995) und von Schadauer (1997) in: „Oberhöhenbonität und Standort der Fichte“

publiziert.

 

Zu Frage 6:

 

Zu diesem Punkt darf auf die Einleitung der Anfragebeantwortung hingewiesen werden.