5193/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde vom
23. Dezember 1998, Nr. 5521/J, betreffend Objektivierung der Stellenbesetzung und
Umsetzung des Frauenförderungsplanes an der Forstlichen Bundesversuchsanstalt Wien,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Einleitend ist festzuhalten, dass die besonderen Förderungsmaßnahmen des Bundes -
Gleichbehandlungsgesetzes (B - GBG) auf die Gesamtzahl der dauernden Beschäftigten und
nicht auf Karenzvertretungen abstellen. Auch der Frauenförderungsplan ist gemäß § 41
Abs 2 B - GBG auf der Grundlage des zu ermittelnden Anteiles der Frauen an der Gesamtzahl
der dauernd Beschäftigten zu erarbeiten. Ziel dieser Bestimmungen ist eine dauerhafte
Beseitigung von bestehenden Unterrepräsentationen von Frauen im Bundesdienst. Die
Auswahl der Ersatzkraft für einen karenzierten Planstelleninhaber kann daher nicht der
Erfüllung eines
Frauenförderungsplanes dienen.
Bei der Besetzung von Planstellen, die dem Ausschreibungsgesetz unterliegen, wird gemäß
den Bestimmungen dieses Gesetzes vorgegangen. Ist eine Ausschreibung nicht erforderlich,
so ist das Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft bemüht, nach Maßgabe der
Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit den Sachverhalt (z. B.
Karenzvertretung) einem möglichst großen Bewerberkreis zur Kenntnis zu bringen.
Zu Ihren Fragen im einzelnen:
Zu Frage 1:
Die Gesamtzahl der Forstakademiker(innen) (Studienrichtung Forst - und Holzwirtschaft der
Universität für Bodenkultur), die im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft
beschäftigt werden, beträgt 195, unter diesen sind 6 Frauen. An der Forstlichen
Bundesversuchsanstalt werden 50 Forstakademiker(innen) beschäftigt, unter diesen sind 2
Frauen. Die Gesamtzahl der im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft
beschäftigten Forstschulabsolvent(inn)en mit Reifeprüfung beträgt 67, unter diesen sind 6
Frauen. Die Gesamtzahl der Forstschulabsolvent(inn)en beträgt an der Forstlichen
Bundesversuchsanstalt 24, unter diesen sind 2 Frauen (Abfrage des
Personalinformationssystems vom 12.2.1999). Die Höhe des Anteiles weiblicher
Bediensteter ist dadurch erklärbar, dass in den letzten 24 Jahren nur wenige Studentinnen,
aber sehr viele Studenten die genannte Studienrichtung an der Universität für Bodenkultur
oder eine der Höheren Lehranstalten für Forstwirtschaft absolviert haben. So haben in
diesem Zeitraum 887 Studenten und nur 50 Studentinnen ein Studium des Studienzweiges
Forstwirtschaft und 112 Studenten und 3 Studentinnen ein Studium des Studienzweiges
Wildbach - und Lawinenverbauung absolviert.
Zu den Fragen 2 und 5:
Festzuhalten ist, dass die gegenständliche Planstelle zu keinem Zeitpunkt „frei“ war, sondern
nach wie vor durch den Planstelleninhaber besetzt ist, der sich derzeit in Karenz befindet. Da
für kürzere Karenzurlaube die Aufnahme einer Ersatzkraft nicht immer erforderlich ist, wurde
die Aufnahme einer Ersatzkraft erst mit dem Antrag auf eine länger dauernde Karenz im
Oktober 1998 erforderlich.
Gemäß § 24 Z 1 Auschreibungsgesetz 1989 kann bei der Aufnahme einer Ersatzkraft von
einer Ausschreibung abgesehen werden. Im gegenständlichen Fall wurde daher zunächst im
Kreis der in Evidenz gehaltenen Bewerber (vier männliche Bewerber mit der erforderlichen
Qualifikation) und im weiteren durch eine Kontaktnahme mit der Universität für Bodenkultur
nach einer geeigneten Ersatzkraft gesucht. Auf diese Kontaktnahme hin meldeten sich
weitere sechs Bewerber (zwei Frauen und vier Männer), wobei vier Bewerber (zwei Frauen
und zwei Männer) in die engere Wahl gezogen wurden. Aufgrund seiner fachlichen und
persönlichen Eignung wurde - unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte - ein
männlicher Bewerber als Ersatzkraft aufgenommen. Von einer Entscheidung im vorhinein
kann nicht gesprochen werden.
Zu Frage 3:
Eine Forstakademikerin wurde zuletzt am 1. August 1994, eine Forstschulabsolventin zuletzt
am 1. Jänner 1993 in ein unbefristetes Dienstverhältnis aufgenommen.
Zu Frage 4:
Wie bereits in der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5/J vom
9. November 1994 ausgeführt, entspricht der verwendete Begriff „Forsttechniker“ lediglich
der gängigen Bezeichnung für Absolventen des Studienzweiges Forstwirtschaft der
Universität für Bodenkultur Wien und sollte nicht das künftige Aufgabengebiet konkretisieren.
Die Erhebungen zur Standortbeschreibung sowie dessen Veränderung werden im Rahmen
der Forstinventur seit dem Jahre 1971 durchgeführt. Ab 1992 erfolgte eine Intensivierung
dieser spezifischen Erhebungen, im Zuge dessen auch der Erhebungsschlüssel für die
krautige Vegetation verfeinert wurde. Weiters wurde eine genauere Beschreibung der
Humusschicht nach Typen und Mächtigkeit eingeführt, die einen wichtigen Parameter für die
Standortsveränderungen darstellt.
Zu dem Thema „Veränderungen im Waldboden - Auswirkungen auf das Wachstum“ - dieses
Teilprojekt ist abgeschlossen - wurden Ergebnisse der Inventurerhebungen von Neumann,
Schadauer in „Entwicklungen des Zuwachses in Österreich an Hand von Bohrkernanalysen“
(Ende 1995) und von Schadauer (1997) in: „Oberhöhenbonität und Standort der Fichte“
publiziert.
Zu Frage 6:
Zu diesem Punkt darf auf die Einleitung der Anfragebeantwortung hingewiesen werden.