5196/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5519/J betreffend

Straßenausbau im Zuge der Errichtung des Magna Globe Ressort Parks, welche die

Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am 23. Dezember 1998 an mich richteten,

stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Für die im Zuge der Erschließung des geplanten Magna Globe Ressort Parks erforderlichen

Umbaumaßnahmen im Zuge der A 2 Süd Autobahn, der A 3 Südost Autobahn und der B 16

Ödenburger Straße liegt ein genehmigter Vorentwurf vor, ein diesbezügliches Einreichprojekt

wurde dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bisher noch nicht

vorgelegt.

Antwort zu den Punkten 2 und 4 der Anfrage:

 

Wie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten seitens der ASFINAG

bekanntgegeben wurde, belaufen sich die Kosten des Umbaues des Knotens Guntramsdorf im

Zuge der A 2 und der A 3 auf ca. 32,6 Mio. 5. Die Kosten für diese in den bisherigen

Planungen bereits optional vorgesehene Erweiterung werden von der ASFINAG getragen.

 

Die Kosten für die Umbaumaßnahmen an der Anschlussstelle Ebreichsdorf Nord (A 31B 16)

einschließlich einer Kreisverkehrsanlage im Zuge der B 16 sowie einer Anbindung des

Bahnhofes „Globe Ressort“ an den geplanten Vienna Globe Ressort Park

betragen ca. 60 Mio. 5. Wie mir von der ASFINAG mitgeteilt wurde, sollen diese Kosten auf

die ASFINAG, das Land Niederösterreich, die Gemeinde Ebreichsdorf und die Firma Magna

aufgeteilt werden. Der Abschluß dieser Verträge liegt im ausschließlichen

Verantwortungsbereich der ASFINAG.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Dem Vorentwurf für die gegenständlichen Umbaumaßnahmen lag eine Verkehrsuntersuchung

zugrunde, in der das Verkehrsaufkommen des Magna Globe Ressort Projektes prognostiziert

und auf die verschiedenen Verkehrsträger aufgeteilt wurde. Die darin für das hochrangige

Straßennetz ausgewiesenen Zuwachsraten wurden von der zuständigen Organisationseinheit

des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten überprüft.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Aufgrund der Bestimmungen des UVP - Gesetzes 1996 ist für die gegenständlichen

Straßenbaumaßnahmen ein Bürgerbeteiligungsverfahren gemäß § 30 ff. LVPG erforderlich.

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

 

Die in der Anfrage angesprochenen gesetzlichen Bestimmungen fallen nicht in den

Kompetenzbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten.