520/AB

Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche

parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Kollegen vom

26. April 1996, Nr. 510/J. betreffend Bundesrahmengesetz hinsichtlich der Anzeigenabgabe,

beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

Zu 1 .:

lm Rahmen der Verhandlungen über den Finanzausgleich wurde im Februar 1996

vereinbart, hinsichtlich der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe eine bundeseinheitliche

Regelung anzustreben, bei der aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen sowohl

die Problematik der Doppelbesteuerung als auch die von Steuerwettbewerben entschärft

werden soll.

Ob dies in Form von Grundbestimmungen gemäß § 7 Abs. 4 des Finanz-Verfassungs-

gesetzes oder in einer anderen Form geschieht - in Betracht kommt etwa eine Koordination

der Landesgesetzgebung durch Vereinbarungen gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz

oder zumindest in Teilbereichen auch eine bundeseinheitliche Regelung im Rahmen einer

gemeinschaftlichen Bundesabgabe - wird Gegenstand von Verhandlungen sein. wobei ich

um Verständnis ersuche, daß ich diese durch Vorankündigungen nicht beeinflussen möchte.

Zu 2.:

Die Aufgabe, die sich die Finanzausgleichspartner bei der Anzeigen- und Ankündigungsab-

gabe gestellt haben, wird nur dann zufriedenstellend gelöst werden können, wenn trotz der

divergierenden Ziele eine einvernehmliche Lösung sowohl mit den betroffenen Gebiets-

körperschaften als auch mit den Steuerpflichtigen angestrebt wird. Wann dieses Vorhaben

so weit fortgeschritten sein wird, daß auch ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden kann, ist

derzeit leider noch nicht absehbar.

Zu 3.:

Zunächst werden in einer Arbeitsgruppe, der neben Vertretern der Gebietskörperschaften

auch Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, des ORF. des Verbandes Österreichischer

Zeitungsherausgeber und der Journalistengewerkschaft angehören, Lösungsvorschläge zu

erarbeiten sein. Eine erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand Ende Mai 1996 statt.