520/AB
Auf die - aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit in Kopie beigeschlossene - schriftliche
parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Helmut Kukacka und Kollegen vom
26. April 1996, Nr. 510/J. betreffend Bundesrahmengesetz hinsichtlich der Anzeigenabgabe,
beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1 .:
lm Rahmen der Verhandlungen über den Finanzausgleich wurde im Februar 1996
vereinbart, hinsichtlich der Anzeigen- und Ankündigungsabgabe eine bundeseinheitliche
Regelung anzustreben, bei der aus der Sicht des Bundesministeriums für Finanzen sowohl
die Problematik der Doppelbesteuerung als auch die von Steuerwettbewerben entschärft
werden soll.
Ob dies in Form von Grundbestimmungen gemäß § 7 Abs. 4 des Finanz-Verfassungs-
gesetzes oder in einer anderen Form geschieht - in Betracht kommt etwa eine Koordination
der Landesgesetzgebung durch Vereinbarungen gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz
oder zumindest in Teilbereichen auch eine bundeseinheitliche Regelung im Rahmen einer
gemeinschaftlichen Bundesabgabe - wird Gegenstand von Verhandlungen sein. wobei ich
um Verständnis ersuche, daß ich diese durch Vorankündigungen nicht beeinflussen möchte.
Zu 2.:
Die Aufgabe, die sich die Finanzausgleichspartner bei der Anzeigen- und Ankündigungsab-
gabe gestellt haben, wird nur dann zufriedenstellend gelöst werden können, wenn trotz der
divergierenden Ziele eine einvernehmliche Lösung sowohl mit den betroffenen Gebiets-
körperschaften als auch mit den Steuerpflichtigen angestrebt wird. Wann dieses Vorhaben
so weit fortgeschritten sein wird, daß auch ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden kann, ist
derzeit leider noch nicht absehbar.
Zu 3.:
Zunächst werden in einer Arbeitsgruppe, der neben Vertretern der Gebietskörperschaften
auch Vertreter der Wirtschaftskammer Österreich, des ORF. des Verbandes Österreichischer
Zeitungsherausgeber und der Journalistengewerkschaft angehören, Lösungsvorschläge zu
erarbeiten sein. Eine erste Sitzung dieser Arbeitsgruppe fand Ende Mai 1996 statt.