5200/AB XX.GP

 

Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Povysil u. a.

betreffend Mifegyne und Schwangerschaftsabbruch

(Nr. 5540/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

In Österreich besteht keine Meldepflicht für Schwangerschaftsabbrüche. Im Rahmen

der Spitalsentlassungsstatistik wird seit 1990 auch die Entlassungsdiagnose “legale

Interruptio” ausgewiesen. Über die Schwangerschaftsabbrüche im Bereich der

niedergelassenen Ärzteschaft und der selbständigen Ambulatorien liegen mir keine

Zahlen vor.

Es zeigt sich, daß es seit 1990 zu einem kontinuierlichen Absinken von 3.630 Fällen

auf 2.341 Fälle im Jahr 1997 kam. Für 1997 ist die Alterstruktur gegliedert nach

Bundesländern der folgenden Liste zu entnehmen:

 

 

 

0 -14

 15 - 44

 45 - 64

 65 und älter

 GESAMT

 

 

 

Jahre

 

 

Burgenland

 ---

 2

 ---

 ---

2

 

Kärnten

 ---

 115

 3

 ---

118

 

Niederösterreich

 2

 210

 ---

 ---

212

 

Oberösterreich

 7

 1.252

 10

 ---

1.269

 

Salzburg

 ---

 32

 ---

 ---

32

 

Steiermark

 1

 239

 1

 ---

241

 

Tirol

 ---

 18

 ---

 ---

18

 

Vorarlberg

 ---

 10

 ---

 ---

10

 

Wien

 3

 432

 4

 ---

439

 

Österreich ges.

 13

 2.310

 18

 ---

2.341

 


 

Zu Frage 2:

 

Im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches meines Ressorts wird so wie bisher

Aufklärungsarbeit geleistet. Beispielsweise ist auf die Broschüre “Kondome? Na

sicher!” zu verweisen, die gemeinsam mit dem Bundesministerium für Unterricht und

kulturelle Angelegenheiten an den Schulen verteilt wurde.

 

Zu Frage 3:

 

Auch in der Vergangenheit wurde stets die Auffassung vertreten, daß

Schwangerschaftsunterbrechung keine wünschenswerte Methode der

Geburtenregelung darstellt. Deshalb wurden bereits in den letzten Jahrzehnten

entsprechende Sozialleistungen geschaffen, um Frauen zu entlasten und eine echte

Entscheidung über die Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermöglichen. Zu nennen

wären hier beispielsweise Mutterschutz, Karenzurlaub, Karenzgeld,

Sondernotstandshilfe, Kleinkindbeihilfe sowie zusätzliche Familienleistungen der

Bundesländer. Darüberhinaus wurde ein österreichweites Netz von Familien - und

Partnerberatungsstellen aufgebaut, wo kostenlos Beratungen zu Fragen der

Familienplanung und Empfängnisverhütung angeboten werden und auch auf die

inviduellen Probleme und Konflikte bei ungewollter Schwangerschaft eingegangen

werden kann. Somit wurden bereits umfangreiche Maßnahmen gesetzt, die mithelfen

können eine Entscheidung für das Kind zu ermöglichen.