5201/AB XX.GP

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg HAIDER, Mag. Ewald STADLER und Kolle-

gen haben am 20. Jänner 1999 unter der Nr. 5604/J - NR/1999 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Zahl der Sonderurlaube gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Den Angehörigen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und der die-

sem nachgeordneten Dienststellen wurden im erfragten Zeitraum folgende Sonderurlaube

gewährt:

 

im Jahre 1995:

 im Jahre 1996:

 im Jahre 1997

 im Jahre 1998:

2.666 Arbeitstage

 2.514 Arbeitstage

 2.773 Arbeitstage

 1.831 Arbeitstage

Dem Personalstand dieses Ressorts gehören keine Exekutivbeamten an.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Diese Sonderurlaubstage verteilen sich wie folgt auf die erfragten Anlässe laut lit.

 

im Jahre 1995:

 im Jahre 1996:

 im Jahre 1997

 im Jahre 1998:

a):

 keine

 keine

 keine

 keine

b):

 72 Arbeitstage

 14 Arbeitstage

 24 Arbeitstage

 16 Arbeitstage

c):

 keine

 keine

 keine

 keine

d):

 keine

 keine

 keine

 02 Arbeitstage

e):

 2.594 Arbeitstage

 2.500 Arbeitstage

 2.749 Arbeitstage

 1.813 Arbeitstage

Dem Personalstand dieses Ressorts gehören keine Exekutivbeamten an.

Zu den Fragen 5 und 6:

Bezogen auf die durch Ministerratsbeschlüsse mit 1.613 limitierte Höchstzahl der tatsäch -

lich besetzten Planstellen dieses Ressorts betrug die Anzahl der einem Bediensteten im

Durchschnitt gewährten Sonderurlaubstage im Jahre

1995:

 1996:

 1997:

 1998:

1,65 Arbeitstage

 1,58 Arbeitstage

 1,72 Arbeitstage

 1,13 Arbeitstage

Dem Personalstand dieses Ressorts gehören keine Exekutivbeamten an.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Die einschlägigen Daten aus dem erfragten Zeitraum lassen keine steigende Tendenz

betreffend Sonderurlaubsgewährung im Ressortbereich des Bundesministeriums für aus -

wärtige Angelegenheiten erkennen. Da Sonderurlaube in diesem Ressort schon bisher

jeweils nur nach strenger Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit den dienstlichen Erfordernissen

(vgl. § 74 Abs. 3 BDG 1979 bzw. § 29a Abs. 3 VBG 1948) gewährt wurden und im Durch -

schnitt weniger als zwei Arbeitstage jährlich pro Bedienstetem auf Sonderurlaube enfal -

len, sind derzeit keine Maßnahmen betreffend Änderung der diesbezüglichen Praxis in

Aussicht genommen.