5201/AB XX.GP
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg HAIDER, Mag. Ewald STADLER und Kolle-
gen haben am 20. Jänner 1999 unter der Nr. 5604/J - NR/1999 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Zahl der Sonderurlaube gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Den Angehörigen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und der die-
sem nachgeordneten Dienststellen wurden im erfragten Zeitraum folgende Sonderurlaube
gewährt:
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im Jahre 1995: |
im Jahre 1996: |
im Jahre 1997 |
im Jahre 1998: |
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2.666 Arbeitstage |
2.514 Arbeitstage |
2.773 Arbeitstage |
1.831 Arbeitstage |
Dem Personalstand dieses Ressorts gehören keine Exekutivbeamten an.
Zu den Fragen 3 und 4:
Diese Sonderurlaubstage verteilen sich wie folgt auf die erfragten Anlässe laut lit.
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im Jahre 1995: |
im Jahre 1996: |
im Jahre 1997 |
im Jahre 1998: |
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a): |
keine |
keine |
keine |
keine |
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b): |
72 Arbeitstage |
14 Arbeitstage |
24 Arbeitstage |
16 Arbeitstage |
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c): |
keine |
keine |
keine |
keine |
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d): |
keine |
keine |
keine |
02 Arbeitstage |
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e): |
2.594 Arbeitstage |
2.500 Arbeitstage |
2.749 Arbeitstage |
1.813 Arbeitstage |
Dem Personalstand
dieses Ressorts gehören keine Exekutivbeamten an.
Zu den Fragen 5 und 6:
Bezogen auf die durch Ministerratsbeschlüsse mit 1.613 limitierte Höchstzahl der tatsäch -
lich besetzten Planstellen dieses Ressorts betrug die Anzahl der einem Bediensteten im
Durchschnitt gewährten Sonderurlaubstage im Jahre
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1995: |
1996: |
1997: |
1998: |
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1,65 Arbeitstage |
1,58 Arbeitstage |
1,72 Arbeitstage |
1,13 Arbeitstage |
Dem Personalstand dieses Ressorts gehören keine Exekutivbeamten an.
Zu den Fragen 7 und 8:
Die einschlägigen Daten aus dem erfragten Zeitraum lassen keine steigende Tendenz
betreffend Sonderurlaubsgewährung im Ressortbereich des Bundesministeriums für aus -
wärtige Angelegenheiten erkennen. Da Sonderurlaube in diesem Ressort schon bisher
jeweils nur nach strenger Prüfung ihrer Vereinbarkeit mit den dienstlichen Erfordernissen
(vgl. § 74 Abs. 3 BDG 1979 bzw. § 29a Abs. 3 VBG 1948) gewährt wurden und im Durch -
schnitt weniger als zwei Arbeitstage jährlich pro Bedienstetem auf Sonderurlaube enfal -
len, sind derzeit keine Maßnahmen betreffend Änderung der diesbezüglichen Praxis in
Aussicht genommen.