5204/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gredler, Partnerinnen und Partner haben am 20.
Januar 1999 unter der Nr. 5552/J-NR/1999 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
Bilanz des Österreichischen EU - Vorsitzes aus Sicht der in Wien akkreditierten Botschafter
der EU - Staaten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 3:
In Beantwortung der Fragen 1 und 3 wird auf den Ergebnisbericht der Österreichischen
EU - Präsidentschaft 1998 verwiesen, der dem Nationalrat sowie dem Bundesrat zur
Kenntnis gebracht wurde.
Dieser Bericht, der vom Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit sämtlichen Bundesministerien erstellt wurde, gibt
einen Überblick über die unter Österreichischer EU - Präsidentschaft in den einzelnen
Sachgebieten erzielten wesentlichsten Fortschritte und Ergebnisse.
Zu den Fragen2, 4 bis 9 und 11:
Der in der parlamentarischen Anfrage angeführte Artikel eines inländischen Wochenma-
gazins beruht auf einem angeblichen Protokoll einer Sitzung der in Wien akkreditierten 14
Botschafter der EU - Mitgliedstaaten. Da der Text dieses Protokolls dem BMaA nicht vor-
liegt, es sich dabei um keinen Akt der Vollziehung des Bundes handelt, an der Sitzung
auch kein österreichischer Vertreter teilgenommen hat und zudem von mehreren Teil-
nehmern dieser Sitzung nachdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß die zitierten Äuße-
rungen keineswegs den tatsächlichen Gesprächsverlauf wiedergeben, ist eine korrekte
und sachdienliche Antwort auf die diesbezüglichen Abschnitte der parlamentarischen An-
frage bedauerlicherweise nicht möglich.
Zu Frage 10:
Um den Zeitplan des Europäischen Rates in Cardiff und der Vorgabe, im März 1999 zu
einem Abschluß in der Agenda 2000 zu kommen, erfüllen zu können, wurde der Ar-
beitsrhythmus unter österreichischer Präsidentschaft erheblich beschleunigt. So wurde die
Agenda 2000 in der 2. Jahreshälfte 1998 auf sämtliche Tagesordnungen des Rates
„Allgemeine Angelegenheiten“ gesetzt.
Im Konklave und am Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 6. und 7. Dezember 1998
wurde schließlich ein umfassender Bericht für den Europäischen Rat in Wien vorbereitet
und beschlossen. Dieser Bericht, der erstmals eine Gesamtschau aller Elemente der
Agenda 2000 enthielt, umfaßte eine Analyse der Schlüsselelemente als Grundlage für die
weiteren Arbeiten, den Beitrag des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN), des Rates
„Landwirtschaft“ sowie die gesammelten Rechtstexte samt Fußnoten.
Zweck dieses Berichts des Rates zur Agenda 2000 war es insbesondere,
- die Bereiche, in denen Konsens erkennbar ist, zu identifizieren;
- Optionen für Bereiche, in denen die Diskussionen Annäherungen gezeigt haben, fest-
zuhalten;
- eine klare Problemdarstellung in jenen Fragen, in denen eine Einigung erst im Rahmen
des Gesamtpakets Agenda 2000 erzielt werden kann, zu erzielen;
- den gegenwärtigen Stand der Beratungen zusammenzufassen.
Die anschließende Diskussion am Europäischen Rat in Wien war ein wesentlicher Schritt
zur Einleitung der Schlußphase der Verhandlungen unter der deutschen Präsidentschaft.
Dabei einigte sich der Europäische Rat von Wien darauf, daß der Bericht des Vorsitzes
gemeinsam
mit den Vorschlägen der Kommission die Grundlage dieser weiteren Ver-
handlungen bilden sollte. Im übrigen wurden in den Schlußfolgerungen des Europäischen
Rates
- der Zieltermin eines Abschlusses der Verhandlungen beim außerordentlichen Europäi-
schen Rat in Berlin am 24. / 25. März 1999 bekräftigt,
- der Paketcharakter der Agenda 2000 unterstrichen,
- zur Prüfung aller Elemente und Positionen aufgefordert und
- alle Mitgliedstaaten aufgefordert, ihren vollen Beitrag zu einer ausgewogenen Lösung
auf der Basis von Solidarität und rigoroser Budgetdisziplin zu leisten.
Zu Frage 12:
Beim Europäischen Rat in Cardiff wurde in Aussicht genommen, den Hohen Vertreter für
die Gemeinsame Außen - und Sicherheitspolitik (GASP) beim Europäischen Rat in Wien
zu ernennen. Allerdings wurde dabei ausdrücklich festgehalten, daß diese Ernennung im
Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam stehen sollte.
Im Zuge intensiver diesbezüglicher Kontakte mit den EU - Mitgliedstaaten ab dem infor-
mellen Treffen der Außenminister in Salzburg im September und zuletzt beim Rat
„Allgemeine Angelegenheiten“ im Dezember 1998 zeigte sich, daß eine Reihe von Staa-
ten - auch im Kontext noch bevorstehender weitreichender Personalentscheidungen in
der Union - noch nicht bereit waren, sich auf einen Kandidaten für die Funktion des künfti-
gen Hohen Vertreters für die GASP festzulegen.
Trotz der Bemühungen der österreichischen Präsidentschaft war daher die angestrebte
Beschlußfassung beim Europäischen Rat in Wien noch nicht möglich. Es ist allerdings
gelungen, beim Europäischen Rat eine Einigung darüber zu erzielen, daß der Hohe Ver-
treter für die GASP jedenfalls eine Persönlichkeit mit ausgeprägtem politischen Profil sein
soll.
Zu Frage 13:
Die in St. Malo vereinbarte britisch - französische Erklärung zur europäischen Verteidigung
ist der wichtigste Ausdruck der neuen Dynamik, welche die Debatte über die Zukunft der
europäischen Sicherheits - und Verteidigungspolitik in der zweiten Hälfte des Jahres 1998
ausgezeichnet hat. Verschiedene Initiativen, die Österreich in diesem Zeitraum gesetzt
hat, haben zu dieser Dynamik wesentlich beigetragen. Insbesondere wird darauf verwie-
sen, daß Österreich der französischen und britischen Seite mit dem informellen EU - Gipfel
von Pörtschach, der Anfang November 1998 in Wien stattgefundenen ersten Konferenz
der Verteidigungsminister der EU - Staaten und einer grundlegenden Orientierungsdebatte
der Außenminister Anfang Dezember 1998 überhaupt erst jene Plattform geboten hat, von
der aus die franko - britischen Überlegungen präsentiert und weiterentwickelt werden
konnten. Über Initiative des österreichischen EU - Vorsitzes haben alle 15 EU - Staaten die
Erklärung von St. Malo in den Schlußfolgerungen des Wiener EU - Gipfels außerdem aus-
drücklich begrüßt.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird darauf hingewiesen, daß die Erklärung von
St. Malo nicht von der „Schaffung glaubwürdiger Streitkräfte in Europa“ spricht, die
„letztlich in eine europäische Armee münden sollen“. Gemeinsames Anliegen Frankreichs
und Großbritanniens ist es vielmehr, daß die Gemeinsame Außen - und Sicherheitspolitik
der Union in Zukunft auf glaubwürdige militärische Kräfte „abgestützt“ (,,backed by“) sein
soll. In diesem Zusammenhang verweist die Erklärung von St. Malo insbesondere auf die
Möglichkeit eines Rückgriffs der Union auf „prädesignierte europäische Kapazitäten in-
nerhalb des europäischen Pfeilers der NATO oder nationale bzw. multinationale Mittel
außerhalb des NATO-Rahmens“ (siehe Punkt 3 der Erklärung von St. Malo).
Aus dieser Darstellung ergibt sich allerdings auch, daß sich bei der weiteren Entwicklung
der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität komplexe Fragen hinsichtlich
der künftigen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der NATO stellen
dürften. Insbesondere werden im Rahmen der weiteren EU - internen Debatte auch die
Ergebnisse des - für April d. J. geplanten - Washingtoner NATO - Gipfels zu berücksichtigen
sein. Vor allem auch aus diesem Grunde war und ist es das klare Anliegen Frankreichs
und
Großbritanniens sowie des gegenwärtigen deutschen EU - Vorsitzes,
daß der EU -
interne Reflexionsprozeß zur europäischen Verteidigung zumindest bis zum EU - Gipfel
von Köln im Juni d. J. weitergeführt und vertieft wird.
Diesen Vorstellungen entspricht auch der - gleichfalls über österreichische Initiative beim
Wiener EU - Gipfel zwischen allen EU - Staaten einvernehmlich vereinbarte - weitere Zeit-
plan.
Zu Frage 14:
Anläßlich des Europäischen Rates in Wien wurde eine „Wiener Strategie für Europa“
vereinbart, die in komprimierter Form die kommenden vorrangigen Aufgaben der Union
identifiziert und mit einem konkreten Zeitplan versieht. Im Hinblick auf die kommende
Erweiterung der EU und die deshalb erforderlichen Reformen der Politiken und
Institutionen der Union haben die EU - Mitgliedstaaten im Rahmen dieser „Wiener
Strategie für Europa“ festgelegt, daß auf der nächsten Tagung des Europäischen Rates in
Köln (3. - 4. Juni 1999) der Zeitplan und die Modalitäten für die Behandlung der in
Amsterdam noch ungelösten institutionellen Fragen festgelegt werden sollen. Diese
Zielsetzung wird zudem unter Paragraph 81 der Schlußfolgerungen des Europäischen
Rates von Wien dahingehend ergänzt, daß die Entscheidung von Köln sich insbesondere
auf jene institutionellen Fragen bezieht, die noch vor der EU - Erweiterung geregelt werden
müssen.
Mit dieser unter österreichischer Präsidentschaft getroffenen Entscheidung wurde nicht
nur die weitere Vorgangsweise hinsichtlich der noch offenen institutionellen Fragen ge-
klärt, sondern auch der erforderliche Schritt gesetzt, um eine rechtzeitige und gründliche
Vorbereitung der kommenden Regierungskonferenz sicherzustellen.
Was die Weiterentwicklung der Bereiche der europäischen Sicherheit und Verteidigung
anlangt, wird auf Art. 17 Abs. 1 EU - Vertrag i. d. F. d. Vertrages von Amsterdam verwiesen,
der vorsieht, daß die Beschlüsse zur Verwirklichung einer europäischen Verteidigung bzw.
zur Integration der WEU in die Europäische Union vom Europäischen Rat getroffen wer-
den
können, wobei solche Beschlüsse von den Mitgliedstaaten sodann
gemäß ihren ver-
fassungsrechtlichen Vorschriften anzunehmen wären. Der EU - Vertrag hat für diesen Be-
reich also ein vereinfachtes Verfahren der Vertragsänderung geschaffen. Die Anberau-
mung einer eigenen ,,Regierungskonferenz zur Lösung verteidigungspolitischer Fragen“
wird nach der erwähnten Bestimmung daher nicht mehr erforderlich sein.