5212/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5605/J betreffend Zahl

der Sonderurlaube, welche die Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen am 20.1.1999 an

mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zuPunkt 1 der Anfrage:

 

Die Anzahl der Sonderurlaubstage der Ressortangehörigen in den Jahren 1995 bis 1998

stellt sich wie folgt dar:

 

1995: 5666 Sonderurlaubstage

1996: 5702 Sonderurlaubstage

1997: 5761 Sonderurlaubstage (ist um ca. 600 zu verringern, da versehentlich auch

Betriebsausflüge als Sonderurlaube eingegeben wurden)

1998: 4143 Sonderurlaubstage

Antwort zu den Punkten 2. 4 und 6 der Anfrage

 

Hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen darf ich auf die Ausführungen des

Bundesministers für Finanzen (Nr. 5607/J), des Herrn Bundesministers für Inneres

(Nr. 5608/J) sowie des Herrn Bundesministers für Justiz (Nr. 5609/J) verweisen.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Da die Anlässe nicht in der EDV erfaßt sind, ist eine fristgerechte Beantwortung dieser

Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Pro Bediensteten sind im Durchschnitt folgende Sonderurlaubstage angefallen;

 

1995: 0,86 Sonderurlaubstage/Bediensteten

1996: 1,03 Sonderurlaubstage/Bediensteten

1997: 1,07 Sonderurlaubstage/Bediensteten (berichtigt: ca. 0,96, da im Ergebnis 1997

teilweise auch Betriebsausflüge irrtümlich als Sonderurlaubstage ausgewiesen

sind)

 

1998: 0,79 Sonderurlaubstage/Bediensteten

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Nein.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Da im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Sonderurlaube nur nach

eingehender Prüfung des Sachverhaltes gewährt werden und zusätzlich die Tendenz der

Sonderurlaubsanfälle stark sinkend ist, besteht keine Veranlassung darüber hinausgehende

Maßnahmen zu ergreifen.