5212/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5605/J betreffend Zahl
der Sonderurlaube, welche die Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen am 20.1.1999 an
mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zuPunkt 1 der Anfrage:
Die Anzahl der Sonderurlaubstage der Ressortangehörigen in den Jahren 1995 bis 1998
stellt sich wie folgt dar:
1995: 5666 Sonderurlaubstage
1996: 5702 Sonderurlaubstage
1997: 5761 Sonderurlaubstage (ist um ca. 600 zu verringern, da versehentlich auch
Betriebsausflüge als Sonderurlaube eingegeben wurden)
1998: 4143 Sonderurlaubstage
Antwort zu den Punkten 2. 4 und 6 der Anfrage
Hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen darf ich auf die Ausführungen des
Bundesministers für Finanzen (Nr. 5607/J), des Herrn Bundesministers für Inneres
(Nr. 5608/J) sowie des Herrn Bundesministers für Justiz (Nr. 5609/J) verweisen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Da die Anlässe nicht in der EDV erfaßt sind, ist eine fristgerechte Beantwortung dieser
Frage aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Pro Bediensteten sind im Durchschnitt folgende Sonderurlaubstage angefallen;
1995: 0,86 Sonderurlaubstage/Bediensteten
1996: 1,03 Sonderurlaubstage/Bediensteten
1997: 1,07 Sonderurlaubstage/Bediensteten (berichtigt: ca. 0,96, da im Ergebnis 1997
teilweise auch Betriebsausflüge irrtümlich als Sonderurlaubstage ausgewiesen
sind)
1998: 0,79 Sonderurlaubstage/Bediensteten
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Da im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Sonderurlaube nur nach
eingehender Prüfung des Sachverhaltes gewährt werden und zusätzlich die Tendenz der
Sonderurlaubsanfälle stark sinkend ist, besteht keine Veranlassung darüber hinausgehende
Maßnahmen zu ergreifen.