5217/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20. Jänner 1999 unter
der Nr. 5621/3 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „großzügige
Dauerurlaube für Gewerkschaftsfunktionäre gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 147 und 12:
Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden Fragen 16 und 11 der Anfrage Nr.
4953/J durch den Bundesminister für Finanzen, der ich mich vollinhaltlich anschließe.
Der durch die Freistellung von Gewerkschaftsfunktionären und Personalvertretern anfallende
finanzielle Aufwand ist daher demokratiepolitisch voll gerechtfertigt.
Zu den Fragen 2 und 3:
Da in meinem Ressort nicht mehr als drei Bedienstete zur Gänze und nicht mehr als drei
Bedienstete teilweise als Gewerkschaftsfunktionäre vom Dienst freigestellt sind, ersuche ich
um Verständnis, wenn ich aus Grunden des Datenschutzes von einer weiteren inhaltlichen
Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zu Frage 5:
Mit Stichtag 1. Jänner 1999 sind aufgrund der Regelung des PVG und der einschlägigen
Verordnungen in meinem Ressort 41 Personalvertreter zur Gänze und 4 teilweise
dienstfreigestellt
Zu Frage 6:
Es ergeben sich zwei gänzliche Dienstfreistellungen.
Zu Frage 8:
Der Personalaufwand für die zur Gänze vom Dienst freigestellten Personalvertreter belief sich
für das Jahr 1998 auf 29, 157.038,30 Schilling.
Zu Frage 9:
Der anteilsmäßige Personalaufwand für die teilweise vom Dienst freigestellten
Personalvertreter belief sich für das Jahr 1998 auf 1,187.383 Schilling.
Zu den Fragen 10 und 11:
Aufgrund der Tatsache, daß die in § 29 Abs. 1 PVG sehr detailliert angeführten Kosten
(Telefon, Beheizung, Beleuchtung etc.) nicht gesondert für Gewerkschaftsräume und
Gewerkschaftsfunktionäre ausgewiesen sind und infolge des Umstandes, daß die Reisekosten
im Sinne des § 29 Abs. 2 PVG pro Funktionär EDV - mäßig nicht abrufbar sind, ersuche ich um
Verständnis, wenn ich von einer inhaltlichen Beantwortung dieser Fragen aufgrund des
ansonsten damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand absehe.