5220/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dl HOFMANN, Mag. HAUPT und Kollegen haben am 20
Jänner 1999 unter der Nummer 5647/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “den fatalen Beweiszwang, dem der Bundesminister für Inneres derzeit unterliegt”
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Was den in Bezug auf Herrn Univ. – Prof. DDr. Heinz Mayer geäußerten Verdacht der falschen
Beweisaussage im Sinne von § 289 StGB anbelangt sehe ich keine Veranlassung, von
meinem früher eingenommenen Standpunkt, der sich als solcher seinem Wesen nach einer
“Beweisführung” entzieht, abzugehen.
Im übrigen bleibt es jedermann unbenommen, die Justizbehörden aus eigenem mit einem
Verdacht nach § 289 StGB zu befassen, so er sich hiezu veranlasst sieht.
Soweit in Frage 2 auf die Bestimmungen des Mediengesetzes Bezug genommen wird,
verweise ich auf meine Antwort zur parlamentarischen Anfrage Nr. 5648/J.