5222/AB XX.GP
Der Abgeordnete zum Nationalrat Barmüller und weitere Abgeordnete haben am 19. Jänner
1999 unter der Nr. 5523/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Verkehrsüberwachung“ gerichtet
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt
Zu Frage 1
Die Aufgaben im exekutiven Streifendienst können zwar in sicherheits - und
verkehrspolizeiliche Tätigkeiten aufgeteilt werden eine seriöse Aufschlüsselung der Dienstzeit,
die in‘ Rahmen der Gefahrenabwehr jeweils der einen oder der anderen Aufgabe zugerechnet
werden kann, ist jedoch nicht möglich Verkehrsüberwachungsaufgaben sind für die Exekutive
sehr wichtige Aufgaben, die einerseits mit anderen wesentlichen Aufgaben (‚Kernaufgaben“)
untrennbar verknüpft sind (Befehls - und Zwangsgewalt) und andererseits wichtige
Berührungen und Überschneidungen zueinander aufweisen und schon deshalb auch als
Einheit“ anzusehen sind.
Daraus ergibt sich auch, daß in quantitativer Hinsicht die Hauptträger der
Verkehrsüberwachung die bei den einzelnen Gendarmerieposten und Polizeiwachzimmer
Dienst versehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind und nicht - wie vielfach
angenommen wird die Angehörigen der Verkehrsabteilungen und deren Außenstellen
Ungeachtet dessen ist aber die Wichtigkeit der Verkehrsabteilungen, insbesonders im Hinblick
auf die technischen Kontrollen (u a Schwerverkehr und Gefahrgut) sowie die
Zivilstreifeneinsätze unbestritten. Was den Anteil der Dienstzeit für den reinen
Verkehrsüberwachungsbereich betrifft, so sind keine diesbezüglichen Untersuchungen bekannt.
Solche
Untersuchungen scheinen auch nicht sehr sinnvoll zu sein, weil sie im Hinblick
auf die
bereits erwähnte Vernetzung kein rechnerisch seriöses Ergebnis bringen können. Eine
Fragebogenerhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit bei rund 1400 Exekutivbeamten
im Jahre 1993 ergab, daß von den Befragten der Anteil für Verkehrsübewachung an der
Gesamtarbeitszeit mit 4000 eingeschätzt wird
Zu Frage 2
Ressortinterne Schätzungen gehen auch von einem 40%igen Anteil der Gesamtdienstzeit für
Verkehrsüberwachungsaufgaben aus.
Zu Frage 3:
Überwiegend - somit auch nicht mehr ausschließlich - mit Verkehrsüberwachungsaufgaben
betraut sind nur die Verkehrsabteilungen und Verkehrsgruppen der Gendarmerie und
Bundespolizei. Dafür sind bundesweit rund 2000 Planstellen vorgesehen mit jährlichen
Personalkosten von rund 1 Milliarde Schilling
Zu den Fragen 4 bis 10
Angelegenheiten der Straßenpolizei fallen - soweit sie vom Bund zu vollziehen sind - gemäß
Abschnitt M Z 3 Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG in den Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr. Meinem Ressort kommt daher hinsichtlich
der Privatisierung der Verkehrsübewachung formal keine sachliche Zuständigkeit zu, es
wurden daher auch keine konzeptiven Vorarbeiten in Auftrag gegeben und es wird von mir
auch kein solcher Entwurf einer Regierungsvorlage dem Ministerrat zur Beschlußfassung
vorgelegt werden.