5222/AB XX.GP

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Barmüller und weitere Abgeordnete haben am 19. Jänner

1999 unter der Nr. 5523/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Verkehrsüberwachung“ gerichtet

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt

 

Zu Frage 1

 

Die Aufgaben im exekutiven Streifendienst können zwar in sicherheits - und

verkehrspolizeiliche Tätigkeiten aufgeteilt werden eine seriöse Aufschlüsselung der Dienstzeit,

die in‘ Rahmen der Gefahrenabwehr jeweils der einen oder der anderen Aufgabe zugerechnet

werden kann, ist jedoch nicht möglich Verkehrsüberwachungsaufgaben sind für die Exekutive

sehr wichtige Aufgaben, die einerseits mit anderen wesentlichen Aufgaben (‚Kernaufgaben“)

untrennbar verknüpft sind (Befehls -  und Zwangsgewalt) und andererseits wichtige

Berührungen und Überschneidungen zueinander aufweisen und schon deshalb auch als

Einheit“ anzusehen sind.

Daraus ergibt sich auch, daß in quantitativer Hinsicht die Hauptträger der

Verkehrsüberwachung die bei den einzelnen Gendarmerieposten und Polizeiwachzimmer

Dienst versehenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind und nicht - wie vielfach

angenommen wird die Angehörigen der Verkehrsabteilungen und deren Außenstellen

Ungeachtet dessen ist aber die Wichtigkeit der Verkehrsabteilungen, insbesonders im Hinblick

auf die technischen Kontrollen (u a Schwerverkehr und Gefahrgut) sowie die

Zivilstreifeneinsätze unbestritten. Was den Anteil der Dienstzeit für den reinen

Verkehrsüberwachungsbereich betrifft, so sind keine diesbezüglichen Untersuchungen bekannt.

Solche Untersuchungen scheinen auch nicht sehr sinnvoll zu sein, weil sie im Hinblick auf die

bereits erwähnte Vernetzung kein rechnerisch seriöses Ergebnis bringen können. Eine

Fragebogenerhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit bei rund 1400 Exekutivbeamten

im Jahre 1993 ergab, daß von den Befragten der Anteil für Verkehrsübewachung an der

Gesamtarbeitszeit mit 4000 eingeschätzt wird

 

Zu Frage 2

 

Ressortinterne Schätzungen gehen auch von einem 40%igen Anteil der Gesamtdienstzeit für

Verkehrsüberwachungsaufgaben aus.

 

Zu Frage 3:

 

Überwiegend - somit auch nicht mehr ausschließlich - mit Verkehrsüberwachungsaufgaben

betraut sind nur die Verkehrsabteilungen und Verkehrsgruppen der Gendarmerie und

Bundespolizei. Dafür sind bundesweit rund 2000 Planstellen vorgesehen mit jährlichen

Personalkosten von rund 1 Milliarde Schilling

 

Zu den Fragen 4 bis 10

 

Angelegenheiten der Straßenpolizei fallen - soweit sie vom Bund zu vollziehen sind - gemäß

Abschnitt M Z 3 Teil 2 der Anlage zu § 2 BMG in den Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr. Meinem Ressort kommt daher hinsichtlich

der Privatisierung der Verkehrsübewachung formal keine sachliche Zuständigkeit zu, es

wurden daher auch keine konzeptiven Vorarbeiten in Auftrag gegeben und es wird von mir

auch kein solcher Entwurf einer Regierungsvorlage dem Ministerrat zur Beschlußfassung

vorgelegt werden.