5224/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5524/J - NR/1999 bctrcffend die Einführung
eines dreigliedrigen Studiensystems (Bakkalaureat) an österreichischen Universitäten, die die
Abgeordneten Dr. GREDLER und PartnerInnen am 19. Januar 1999 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Am 25. Mai 1998 haben die Bildungsminister Frankreichs, Deutschlands, Großbritanniens
und Italiens in Paris eine Erklärung verabschiedet, mit der sie ihre Bemühungen unterstri -
ehen haben, sieh für einen “Europäischen Raum für Hochschulbildung” einzusetzen. Dabei
soll auf der Basis des anglo - amerikanischen dreistufigen Universitätssystems (Bachelor,
Master, Doetor) ein gemeinsamer akademischer Rahmen geschaffen werden, der die Aner -
kennung von Studienleistungen und die Mobilität der Studierenden maßgeblich unterstützt
(,,Sorbonne - Erklärung”).
Obwohl sich das seit 1997 geltende Universitäts - Studiengesetz - UniStG noch am zweiglied -
rigen Studiensystem orientiert, hat die Entwicklung im europäischen Bildungsbereich ge -
zeigt, dass
Überlegungen in Richtung des dreistufigen Studiensystems
zweckmäßig sind.
Denn ein europäischer Vergleich zeigt, dass die Dreistufigkeit derzeit neben Österreich nur
mehr in Griechenland, Italien und den Niederlanden studienrechtlich unbekannt ist. Auch das
deutsche Hochschulrahmengesetz hat diese neuen Entwicklungen erst jüngst berücksichtigt.
Um den Studierenden und den Absolventinnen und Absolventen der österreichischen Studien
die Mobilität während und nach dem Studium zu erleichtern, befürworte ich daher die Ein -
führung eines dreigliedrigen Studiensystems an den österreichischen Universitäten. Die Rah -
menbedingungen für die Umsetzung des dreigliedriges Studiensystem müssen jedoch sorg -
fältig geprüft werden.
Zu Frage 2:
Da die Vorarbeiten in meinem Ressort schon sehr weit gediehen sind, wird die Aussendung
des Entwurfes zur Änderung des UniStG bereits in Kürze erfolgen.
Zu Frrage 3:
Durch die vorgeschlagene Änderung des UniStG soll die grundsätzliche Möglichkeit ge -
schaffen werden, das dreigliedrige Studiensystem an den österreichischen Universitäten ein -
zurichten. Die konkrete Festlegung, welche Studienrichtung an welchem Studienstandort im
dreigliedrigen System angeboten wird, kann erst nach der Änderung des UniStG erfolgen, da
diese die gesetzliche Grundlage bilden wird.
Aufgabe der im Bundesministerium eingerichteten Arbeitsgruppe ist es, die Auswirkungen
und den Umsetzungsprozess der Änderung des UniStG zu beraten und zu begleiten. Die Ar -
beitsgruppe wird sich daher mit den konkreten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
auseinanderzusetzen haben, wenn es darum geht, für die einzelnen Studienrichtungen die
Einführung des dreigliedrigen Systems zu prüfen. Ein Termin, bis zu welchem Ergebnisse
vorgelegt werden, ist daher nicht denkbar, zumal der Umsetzungsprozess ein laufender sein
soll.
Zu Fragen 4 und 5:
Die Studienkommissionen an den Universitäten und Universitäten dcr Künste sind derzeit
mit großem Engagement und beachtlicher Ambition im Begriff, die neuen Studienpläne auf
Grund des UniStG zu erarbeiten. Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, dass der
gesetzliche Rahmen für das dreistufige Studiensystem ehestmöglich festgelegt wird, damit
die Studienkommissionen die Bedingungen für die Einführung des dreigliedrigen Studien -
Systems kennen und bei der Erarbeitung der Studienpläne berücksichtigen können. Aus die -
sem Grund sollte die Änderung des UniStG noch vor dem Sommer 1999 vom Parlament be -
schlossen werden.
Zu ergänzen ist, dass das dreistufige Studiensystem nicht flächendeckend für sämtliche Stu -
dienrichtungen eingeführt werden soll und kann. Soweit ich die Diskussionen über dic Stu -
dienpianerstellungen verfolgen kann, ist die Dreigliedrigkeit in sehr vielen Studienkommis -
sionen Thema bei der Studienplanerstellung, wobei - und dies soll gesetzlich möglich sein -
sich nicht jede Studienkommission für das dreigliedrige System entscheiden muss. Jene Stu -
dienriehtungen, für die die Einführung des dreistufigen Studiensystems besonders interessant
ist, bedenken jedoch bereits jetzt eine eventuelle Gliederung des Studiums in drei Stufen, so
dass ich insgesamt der Ansicht bin, dass die im UniStG vorgesehene Frist zur Erstellung der
Studienpläne eingehalten werden kann.
Zu Frage 6:
Alle Studienkommissionen wurden über die geplante Einführung des dreistufigen Studien -
systems informiert. Wie ich in der Antwort zu Frage 4 bereits erwähnt habe, setzen sich tat -
sächlich sehr viele Studienkommissionen bei der Erstellung der Studienpläne mit dem The -
ma der Dreigliedrigkeit auseinander, wobei jede Studienkommission für ihren Bereich prü -
fen muss, ob das neue System für sie in Betracht kommt oder nicht. Je nach dem wie die
Entscheidung der Studienkommission ausgefallen ist, wird die Erarbeitung des neuen Stu -
dienplanes fortgesetzt werden. Ich sehe daher derzeit keine Veranlassung, weshalb die Stu -
dienkommissionen nicht an den neuen Studienplänen weiterarbeiten sollten. Wichtig Ist da -
bei, dass die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ehestmöglich festgelegt werden.