5229/AB XX.GP
zur Zahl 5534/J - NR/1999
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Thomas Barmüller und weitere Abgeordnete
haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „Gehaltsexekuuonen bei Verkehrs -
strafen“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1und 2
Im Jahr 1998 sind bei den Bezirksgerichten bundesweit rund 110.000 Exekutionsver -
fahren auf Grund eines Straferkenntnisses oder einer Strafverfügung einer Verwal -
tungsbehörde angefallen. Nach einer aufgrund dieser Anfrage durchgeführten Auswer -
tung einer Stichprobe bei drei Bezirksgerichten betrafen etwa 96.000 dieser Exekuti -
onsverfahren Gehaltsexekutionen.
Wieviele dieser Verfahren auf nicht bezahlte Verkehrsstrafen entfallen, kann mittels
ADV nicht ausgewertet werden. Händische Erhebungen größeren Umfangs wären mit
einem nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand verbunden.
Die Auswertung der - allerdings bei kleineren Bezirksgerichten - vorgenommene Stich -
probe hat ergeben, dass im untersuchten Bereich (gewichtet) etwa 60% der in Frage
kommenden Exekutionsanträge (auf Grund eines Straferkenntnisses, einer Strafverfü -
gung oder eines Bescheids einer Verwaltungsbehörde) nicht bezahlte Verkehrsstrafen
betrafen. Freilich muss dazu einschränkend darauf hingewiesen werden, dass aus die -
sem Teilwert keine verlässlichen Rückschlüsse insbesondere für den großstädtischen
Bereich gezogen werden können.
Zu 3:
Die im Rahmen des Personalinformationssystems des Bundes zur Verfügung stehen -
den sogenannten Verwendungsdaten weisen den Personaleinsatz bezogen auf alle bei
Gericht angefallenen Exekutionssachen aus; der auf Exekutionsanträge in Folge von
nicht bezahlten Verkehrsstrafen von Verwaltungsbehörden entfallende Arbeitseinsatz
ist mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass
diese Frage nicht beantwortet werden kann.
Zu 4:
Zur Optimierung des Personaleinsatzes wird im Bundesministerium für Justiz die zu -
nächst für die Wirtschaft entwickelte „Personalanforderungsrechnung" als Messsystem
und Führungsinstrument eingesetzt. Der Personalanforderungsrechnung wird für die
Bearbeitung einer Exekutionssache durch einen Rechtspfleger ein durchschnittlicher
Zeitwert von 14,5 Minuten zu Grunde gelegt. Wieviel Arbeitszeit im Kanzleibereich im
Durchschnitt auf die Bearbeitung einer Exekutionssache entfällt, wurde im Rahmen der
Personalanforderungsrechnung noch nicht ermittelt.
Zu 5:
Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers
für Inneres. Für den Bereich der Gerichte verweise ich auf den auch im Exekutionsbe -
reich verstärkten Einsatz von Informationstechnik (sogenanntes ADV - E - Verfahren), der
auch die elektronische Einbringung von Exekutionsanträgen ermöglicht.