5229/AB XX.GP

 

zur Zahl 5534/J - NR/1999

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Thomas Barmüller und weitere Abgeordnete

haben an mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „Gehaltsexekuuonen bei Verkehrs -

strafen“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1und 2

 

Im Jahr 1998 sind bei den Bezirksgerichten bundesweit rund 110.000 Exekutionsver -

fahren auf Grund eines Straferkenntnisses oder einer Strafverfügung einer Verwal -

tungsbehörde angefallen. Nach einer aufgrund dieser Anfrage durchgeführten Auswer -

tung einer Stichprobe bei drei Bezirksgerichten betrafen etwa 96.000 dieser Exekuti -

onsverfahren Gehaltsexekutionen.

 

Wieviele dieser Verfahren auf nicht bezahlte Verkehrsstrafen entfallen, kann mittels

ADV nicht ausgewertet werden. Händische Erhebungen größeren Umfangs wären mit

einem nicht zu vertretenden Verwaltungsaufwand verbunden.

 

Die Auswertung der - allerdings bei kleineren Bezirksgerichten - vorgenommene Stich -

probe hat ergeben, dass im untersuchten Bereich (gewichtet) etwa 60% der in Frage

kommenden Exekutionsanträge (auf Grund eines Straferkenntnisses, einer Strafverfü -

gung oder eines Bescheids einer Verwaltungsbehörde) nicht bezahlte Verkehrsstrafen

betrafen. Freilich muss dazu einschränkend darauf hingewiesen werden, dass aus die -

sem Teilwert keine verlässlichen Rückschlüsse insbesondere für den großstädtischen

Bereich gezogen werden können.

Zu 3:

 

Die im Rahmen des Personalinformationssystems des Bundes zur Verfügung stehen -

den sogenannten Verwendungsdaten weisen den Personaleinsatz bezogen auf alle bei

Gericht angefallenen Exekutionssachen aus; der auf Exekutionsanträge in Folge von

nicht bezahlten Verkehrsstrafen von Verwaltungsbehörden entfallende Arbeitseinsatz

ist mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar. Ich ersuche daher um Verständnis, dass

diese Frage nicht beantwortet werden kann.

 

Zu 4:

 

Zur Optimierung des Personaleinsatzes wird im Bundesministerium für Justiz die zu -

nächst für die Wirtschaft entwickelte „Personalanforderungsrechnung" als Messsystem

und Führungsinstrument eingesetzt. Der Personalanforderungsrechnung wird für die

Bearbeitung einer Exekutionssache durch einen Rechtspfleger ein durchschnittlicher

Zeitwert von 14,5 Minuten zu Grunde gelegt. Wieviel Arbeitszeit im Kanzleibereich im

Durchschnitt auf die Bearbeitung einer Exekutionssache entfällt, wurde im Rahmen der

Personalanforderungsrechnung noch nicht ermittelt.

 

Zu 5:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers

für Inneres. Für den Bereich der Gerichte verweise ich auf den auch im Exekutionsbe -

reich verstärkten Einsatz von Informationstechnik (sogenanntes ADV - E - Verfahren), der

auch die elektronische Einbringung von Exekutionsanträgen ermöglicht.