5230/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben an
mich eine schriftliche Anfrage, betreffend „veruntreute Anwaltsgelder zwecks Finanzie -
rung des Landtagswahlkampfes der ÖVP - Niederösterreich sowie der Finanzierung der
Parteikasse der ÖVP - Wiener Neustadt", gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Gegen den in der Anfrage genannten Rechtsanwalt ist beim Landesgericht Wiener
Neustadt eine Voruntersuchung wegen der Verbrechen der Veruntreuung nach § 133
Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB und des schweren gewerbsmäßigen Betruges
nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, § 148 zweiter Fall StGB anhängig.
Zu 2:
Nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gibt es aus den bisher ak -
tenkundigen Ermittlungen keine Anhaltspunkte dafür, dass der genannte Rechtsanwalt
veruntreute Gelder der ÖVP hätte zukommen lassen.
Zu 3:
Die in der Anfrage genannte „Semmering Liftgesellschaft m.b.H." kommt in den Akten
zu diesem Strafverfahren nicht vor. Allerdings werden in dieser Strafsache Malversatio -
nen im
Zusammenhang mit der Finanzierung einer Flutlichtanlage geprüft.
Zu 4:
Gegen den genannten Rechtsanwalt ist ein noch nicht rechtskräftig abgeschlossenes
Verfahren wegen des Verdachtes der Verletzung von Berufspflichten sowie von Ehre
und Ansehen des Standes vor dem hiefür zuständigen Disziplinarrat der Rechtsan -
waltskammer Niederösterreich anhängig. Weiters wurde von der Rechtsanwaltskam -
mer Niederösterreich wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen Strafanzeige er -
stattet, die zur Verhaftung des Angezeigten geführt hat. Im Hinblick darauf, dass die im
Disziplinarverfahren gefällte Entscheidung noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist,
wurde mit Beschluss vom 11. Jänner 1999 über den Disziplinarbeschuldigten die einst -
weilige Maßnahme der vorläufigen Untersagung der Ausübung der Rechtsanwaltschaft
gemäß § 19 Abs. 3 Z 1 lit. d DSt 1990 verhängt, woraufhin der Ausschuss der Rechts -
anwaltskammer Niederösterreich am 14. Jänner 1999 eine mittlerweilige Stellvertrete -
rin bestellte.