5231/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider und Kollegen haben an mich ei -
ne schriftliche Anfrage, betreffend „Auslandsdienstreisen“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die kosten der Auslandsdienstreisen der Bediensteten meines Ressorts betrugen
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im Jahre 1995 davon entfielen auf Flugreisen |
3.071.471,66 S 1.628.924,26 S |
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im Jahre 1996 davon entfielen auf Flugreisen |
3.172.717.50 S 1.740.609,00 S |
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im Jahre 1997 davon entfielen auf Flugreisen |
3.452.737,30 S 2.141.478,00 S |
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und im Jahre 1998 davon entfielen auf Flugreisen |
6.410.009,90 S 4.274.163,00 S |
Das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hat für Flugkosten
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im Jahre 1995 |
850.961,57 S |
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im Jahre 1996 |
811.846,51 S |
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im Jahre 1997 |
1.333.717,42 S |
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im Jahre 1998 |
2.115.881,25 S |
rückerstattet. Hiebei handelt es sich um die jeweils einlangenden Rückerstattungs -
beträge. Es
ist damit zu rechnen, dass für die während des österreichischen
EU -
Vorsitzes in der zweiten Jahreshälfte 1998 verstärkt angefallenen Flugkosten noch
weitere Rückerstattungen im Jahr 1999 einlangen werden.
Zu 2:
Die Gesamtkosten meiner Auslandsreisen betrugen:
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im Jahre 1995 |
141.809,90 S |
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im Jahre 1996 |
85.389,60 S |
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im Jahre 1997 |
107.106,20 S |
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und im Jahre 1998 |
233.404,10 S |
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hievon wurden für Flugreisen aufgewendet: |
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im Jahre 1995 |
119.062,70 S |
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im Jahre 1996 |
67.720,00 S |
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im Jahre 1997 |
100.022,00 S |
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und im Jahre 1998 |
222.802,00 S |
Zu 3:
Aufgrund des EU - Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 1998 habe ich drei zusätzliche Aus -
landsdienstreisen zu Sitzungen der Ausschüsse des Europaparlaments unternom -
men, die Gesamtkosten betrugen 67.032,70 S.
Zu 4:
Die Genehmigung und Durchführung von Auslandsdienstreisen der Bediensteten
meines Ressorts erfolgt nach den gesetzlichen Anordnungen in den §§ 25ff der Rei -
segebührenvorschrift 1955.
Zu 5 bis 7 und 9:
Auf Grund eines Vertrages zwischen dem Österreichischen Verkehrsbüro und der
Republik Österreich werden sämtliche Auslandsdienstflugreisen bei diesem Institut
gebucht. Dieses
hat vertraglich eine Bestpreisgarantie übernommen.
Zu 8:
Die Notwendigkeit von Dienstreisen wird im Bundesministerium für Justiz genau und
unter Anlegung eines strengen Maßstabes geprüft, sodass zusätzliche Einsparungs -
potentiale nicht bestehen.