5231/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg Haider und Kollegen haben an mich ei -

ne schriftliche Anfrage, betreffend „Auslandsdienstreisen“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

Die kosten der Auslandsdienstreisen der Bediensteten meines Ressorts betrugen

 

im Jahre 1995

davon entfielen auf Flugreisen

 3.071.471,66 S

 1.628.924,26 S

im Jahre 1996

davon entfielen auf Flugreisen

 3.172.717.50 S

 1.740.609,00 S

im Jahre 1997

davon entfielen auf Flugreisen

 3.452.737,30 S

 2.141.478,00 S

und im Jahre 1998

davon entfielen auf Flugreisen

 6.410.009,90 S

 4.274.163,00 S

 

Das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union hat für Flugkosten

 

im Jahre 1995

 850.961,57 S

im Jahre 1996

 811.846,51 S

im Jahre 1997

 1.333.717,42 S

im Jahre 1998

 2.115.881,25 S

 

rückerstattet. Hiebei handelt es sich um die jeweils einlangenden Rückerstattungs -

beträge. Es ist damit zu rechnen, dass für die während des österreichischen EU -

Vorsitzes in der zweiten Jahreshälfte 1998 verstärkt angefallenen Flugkosten noch

weitere Rückerstattungen im Jahr 1999 einlangen werden.

 

Zu 2:

Die Gesamtkosten meiner Auslandsreisen betrugen:

 

im Jahre 1995

 141.809,90 S

im Jahre 1996

 85.389,60 S

im Jahre 1997

 107.106,20 S

und im Jahre 1998

 233.404,10 S

 

hievon wurden für Flugreisen aufgewendet:

im Jahre 1995

 119.062,70 S

im Jahre 1996

 67.720,00 S

im Jahre 1997

 100.022,00 S

und im Jahre 1998

 222.802,00 S

 

Zu 3:

Aufgrund des EU - Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 1998 habe ich drei zusätzliche Aus -

landsdienstreisen zu Sitzungen der Ausschüsse des Europaparlaments unternom -

men, die Gesamtkosten betrugen 67.032,70 S.

 

Zu 4:

Die Genehmigung und Durchführung von Auslandsdienstreisen der Bediensteten

meines Ressorts erfolgt nach den gesetzlichen Anordnungen in den §§ 25ff der Rei -

segebührenvorschrift 1955.

 

Zu 5 bis 7 und 9:

Auf Grund eines Vertrages zwischen dem Österreichischen Verkehrsbüro und der

Republik Österreich werden sämtliche Auslandsdienstflugreisen bei diesem Institut

gebucht. Dieses hat vertraglich eine Bestpreisgarantie übernommen.

Zu 8:

Die Notwendigkeit von Dienstreisen wird im Bundesministerium für Justiz genau und

unter Anlegung eines strengen Maßstabes geprüft, sodass zusätzliche Einsparungs -

potentiale nicht bestehen.