5251/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil und Kollegen haben am 20. Jänner

1999 unter der Nr. 5539/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Mifegyne und Schwangerschaftsabbruch gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In Österreich besteht keine Meldepflicht für Schwangerschaftsabbrüche. Wie mir die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt hat, wird im Rahmen der

Spitalsentlassungsstatistik seit 1990 auch die Entlassungsdiagnose „legale Interruptio“

ausgewiesen, über die Schwangerschaftsabbrüche im Bereich der niedergelassenen

Ärzteschaft und der selbständigen Ambulatorien liegen keine Zahlen vor.

Es zeigt sich, daß es seit 1990 zu einem kontinuierlichen Absinken von 3.630 Fällen auf

2.341 Fälle im Jahr 1997 kam.

 

Hinsichtlich der Altersstruktur ergibt sich - nach Bundesländern gegliedert - für das Jahr

1997 folgendes Bild:

 

bis 14

15 - 44

45 und

älter

gesamt

Burgenland

---

2

---

2

Kärnten

---

115

3

118

Niederösterreich

2

210

---

212

Oberösterreich

7

1.252

10

1.269

Salzburg

---

32

---

32

Steiermark

1

239

1

241

Tirol

---

18

---

18

Vorarlberg

---

10

---

10

Wien

3

432

4

439

Österreich gesamt:

13

2.310

18

2.341

 

Zu Frage 2:

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß die Aufgabe der Information junger Menschen

über Sexualität und Verhütung in die federführende Zuständigkeit der Bundesministerien

für Umwelt, Jugend und Familie sowie Unterricht und kulturelle Angelegenheiten fällt.

 

Aus den Budgetmitteln zur Förderung von Fraueninitiativen fördere ich u.a. auch Projekte,

die sich mit frauenspezifischen Themen im Gesundheitsbereich befassen. In diesem Sinn

werden österreichweit verschiedene Beratungseinrichtungen subventioniert, in denen

Frauen und Mädchen u.a. speziell zum Thema Schwangerschaft und Verhütung beraten

werden, und es wird die Erstellung von entsprechenden Informationsmaterialien finanziell

unterstützt.

 

Zu Frage 3:

Ich habe stets die Auffassung vertreten, daß Schwangerschaftsabbruch keine

wünschenswerte Methode der Geburtenregelung darstellt.

Grundsätzlich wurden in den letzten Jahrzehnten entsprechende Sozialleistungen, wie

z.B. Mutterschutz, Karenzurlaub, Karenzgeld, Sondernotstandshilfe, Kleinkinderbeihilfe

sowie zusätzliche Familienleistungen der Bundesländer geschaffen, um Frauen und

Familien zu unterstützen.

Darüber hinaus wurde ein österreichweites Netz von Frauen -, Familien - und Partnerbera -

tungsstellen aufgebaut. Diese Stellen bieten kostenlose Beratungen zu Fragen der

Familienplanung und Empfängnisverhütung und stehen bei Problemen und Konflikten im

Falle einer ungewollten Schwangerschaft zur Verfügung.

Zu den Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang von mir gesetzt wurden, zählen - wie

bereits ausgeführt - die Förderung von Frauenberatungsstellen und die Unterstützung der

Herausgabe von Informationsmaterial zum Thema Empfängnisverhütung, wie

beispielsweise die Broschüre „Ungewollt schwanger?“.

 

Ich setze mich immer wieder für Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und

Familie so wie für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen ein -

Maßnahmen, die Frauen und Familien die Entscheidung für das Kind in vieler Hinsicht

erleichtern.