5251/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Povysil und Kollegen haben am 20. Jänner
1999 unter der Nr. 5539/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend Mifegyne und Schwangerschaftsabbruch gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
In Österreich besteht keine Meldepflicht für Schwangerschaftsabbrüche. Wie mir die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgeteilt hat, wird im Rahmen der
Spitalsentlassungsstatistik seit 1990 auch die Entlassungsdiagnose „legale Interruptio“
ausgewiesen, über die Schwangerschaftsabbrüche im Bereich der niedergelassenen
Ärzteschaft und der selbständigen Ambulatorien liegen keine Zahlen vor.
Es zeigt sich, daß es seit 1990 zu einem kontinuierlichen Absinken von 3.630 Fällen auf
2.341 Fälle im Jahr 1997 kam.
Hinsichtlich der Altersstruktur ergibt sich - nach Bundesländern gegliedert - für das Jahr
1997 folgendes Bild:
|
|
bis 14 |
15 - 44 |
45 und älter |
gesamt |
|
Burgenland |
--- |
2 |
--- |
2 |
|
Kärnten |
--- |
115 |
3 |
118 |
|
Niederösterreich |
2 |
210 |
--- |
212 |
|
Oberösterreich |
7 |
1.252 |
10 |
1.269 |
|
Salzburg |
--- |
32 |
--- |
32 |
|
Steiermark |
1 |
239 |
1 |
241 |
|
Tirol |
--- |
18 |
--- |
18 |
|
Vorarlberg |
--- |
10 |
--- |
10 |
|
Wien |
3 |
432 |
4 |
439 |
|
Österreich gesamt: |
13 |
2.310 |
18 |
2.341 |
Zu Frage 2:
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, daß die Aufgabe der Information junger Menschen
über Sexualität und Verhütung in die federführende Zuständigkeit der Bundesministerien
für Umwelt, Jugend und Familie sowie Unterricht und kulturelle Angelegenheiten fällt.
Aus den Budgetmitteln zur Förderung von Fraueninitiativen fördere ich u.a. auch Projekte,
die sich mit frauenspezifischen Themen im Gesundheitsbereich befassen. In diesem Sinn
werden österreichweit verschiedene Beratungseinrichtungen subventioniert, in denen
Frauen und Mädchen u.a. speziell zum Thema Schwangerschaft und Verhütung beraten
werden, und es wird die Erstellung von entsprechenden Informationsmaterialien finanziell
unterstützt.
Zu Frage 3:
Ich habe stets die Auffassung vertreten, daß Schwangerschaftsabbruch keine
wünschenswerte Methode der Geburtenregelung darstellt.
Grundsätzlich wurden in den letzten Jahrzehnten entsprechende Sozialleistungen, wie
z.B. Mutterschutz, Karenzurlaub, Karenzgeld, Sondernotstandshilfe, Kleinkinderbeihilfe
sowie zusätzliche Familienleistungen der Bundesländer geschaffen, um Frauen und
Familien zu unterstützen.
Darüber hinaus wurde ein österreichweites Netz von Frauen -, Familien - und Partnerbera -
tungsstellen aufgebaut. Diese Stellen bieten kostenlose Beratungen zu Fragen der
Familienplanung und Empfängnisverhütung und stehen bei Problemen und Konflikten im
Falle einer ungewollten Schwangerschaft zur Verfügung.
Zu den Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang von mir gesetzt wurden, zählen - wie
bereits ausgeführt - die Förderung von Frauenberatungsstellen und die Unterstützung der
Herausgabe von Informationsmaterial zum Thema Empfängnisverhütung, wie
beispielsweise die Broschüre „Ungewollt schwanger?“.
Ich setze mich immer wieder für Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und
Familie so wie für den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen ein -
Maßnahmen, die Frauen und Familien die Entscheidung für das Kind in vieler Hinsicht
erleichtern.