5252/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kurzmann und Kollegen haben am 20. Jänner

1999 unter der Nr. 5571/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend PVC - Kinderspielzeug mit Weichmachern (Phthalaten) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Seit Inkrafttreten der Verordnung über das Verbot der Verwendung von Weichma -

chern bei bestimmtem Spielzeug aus Kunststoff für Kinder unter 36 Monaten

BGBI. II Nr.255/1998, wurden aufgrund der von mir veranlaßten Schwerpunktaktion

56 Proben Kinderspielzeug von den hiefür zuständigen Lebensmittelaufsichtsor -

ganen gezogen (Stand 11. Februar 1999) und der Bundesanstalt für Lebensmittel -

untersuchung und -forschung in Wien zur Untersuchung übermittelt.

 

Bei 15 Proben wurde ein Verstoß gegen diese Verordnung festgestellt und ein

Anzeigegutachten der zuständigen Strafbehörde übermittelt.

Zu Frage 3:

Kontrollen vor Ort sowie daraus resultierende Probenziehungen werden nicht von

Bundesdienststellen, sondern von den Lebensmittelaufsichtsorganen der Länder im

Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durchgeführt. Die Untersuchung amt -

licher Proben erfolgt dann an den staatlichen Lebensmitteluntersuchungsanstalten.

Da die zur Verfügung stehenden (personellen und finanziellen) Mittel begrenzt sind,

ist es nicht möglich - und auch nicht sinnvoll -, an allen Untersuchungsanstalten alle

dem Lebensmittelgesetz 1975 (LMG 1975) unterliegenden Waren (Lebensmittel,

Verzehrprodukte, Zusatzstoffe, kosmetische Mittel, Gebrauchsgegenstände) zu

untersuchen. Im Sinne eines effizienten Einsatzes der vorhandenen Mittel werden

daher für Spezialuntersuchungen an bestimmten Untersuchungsanstalten Schwer -

punkte gesetzt. So wird z.B. an der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in

Graz spezielle Aromaanalytik betrieben, die Untersuchung von Spielzeug erfolgt

hingegen schwerpunktmäßig an der Bundesanstalt für Lebensmitteiuntersuchung

und -forschung in Wien. Das bedeutet, daß die in der Steiermark von der Lebens -

mittelaufsicht gezogenen Proben von Spielzeug von der Bundesanstalt für Lebens -

mitteluntersuchung in Graz zu übernehmen und an die Bundesanstalt für Lebens -

mitteluntersuchung und -forschung in ‚Wien zur Untersuchung weiterzuleiten sind.

 

Zu Frage 4:

Um sicherzustellen, daß sich kein phthalathältiges Spielzeug für Kleinkinder in Ver -

kehr befindet, werde ich nach Beendigung der derzeit laufenden Untersuchungsserie

neuerlich die Durchführung einer bundesweiten Schwerpunktaktion anordnen.