5259/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. HAIDER und Kollegen haben am 20. Jänner 1999

unter der Zahl Nr. 5579/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien“

gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Im Hinblick auf den unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand, der mit einer

Erhebung für sämtliche Bedienstete meines Ressorts verbunden wäre, beschränke

ich meine Beantwortung auf die Zentralstelle.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Bezüglich dieser Fragen verweise ich auf die beigeschlossene Aufstellung. Ergänzend

ist festzuhalten, dass Vertreter des Bundesministeriums für Inneres in EU - Gremien

nicht erfaßt wurden.

 

Zu Frage 4:

 

Für die Auswahl und Entsendung der Vertreter in die angesprochenen Gremien waren

ausschließlich sachliche Erwägungen maßgebend, und zwar insbesondere der Konnex

zwischen den Aufgaben des Gremiums und den auf den konkreten Arbeitsplatz be -

zogenen ressortinternen Zuständigkeiten

 

Zu Frage 5:

 

Eine Betrauung von im Ruhestand befindlichen Bediensteten mit Aufgaben der in Rede

stehenden Gremien erfolgte nicht.

Zu Frage 6:

 

Die allfällige Unvereinbarkeit der Mitwirkung von Bediensteten in den jeweils angeführten

Gremien wird als Entscheidungskriterium im Rahmen des jeweiligen Nominierungs -

vorganges geprüft. Ich gehe daher davon aus, dass grundsätzlich keine Interessens -

kollisionen entstehen können. Demzufolge sind mögliche Divergenzen in Einzelfragen

nicht auf das Faktum der Nominierung bestimmter Personen, sondern vielmehr unter

dem Aspekt der Entsendung der jeweils fachlich bestgeeigneten Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter auf das maßgebliche Erfordernis hoch qualifizierter Wahrnehmung von

sachlichen Interessen der Republik Österreich zu beziehen.

 

Zu Frage 7:

 

Im Hinblick auf meine Ausführungen zu Frage 6 vertrete ich die Ansicht, dass eine

verstärkte Beachtung von Unvereinbarkeitskriterien über die bisherigen Maßstäbe

hinaus nicht erforderlich ist.

 

Zu Frage 8:

 

Öffentliche Ausschreibungsverfahren sind im Zusammenhang mit der Bestellung der

in Rede stehenden Ressortvertreter nicht vorgesehen, zumal hiefür keine gesetzlichen

Grundlagen bestehen.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Bezüglich Vergütung der angesprochenen Tätigkeiten verweise ich auf die Beantwortung

der Frage 3. Was die Angabe konkret ausbezahlter Beträge angeht, muß ich um Verständnis

ersuchen, dass von diesbezüglichen Ausführungen aus datenschutzrechtlichen Gründen

Abstand zu nehmen war.

 

Zu den Fragen 11, 12 und 14:

 

Soweit Nebentätigkeiten nach den einschlägigen Vorschriften übertragen wurden, stellen

auch diese dienstliche Agenden dar. Der Entfall von „Dienststunden“ erscheint daher inso -

weit ausgeschlossen, als Nebentätigkeiten den untermittelbaren Pflichtenbereich der

Mitarbeiter betreffen und eine Nebentätigkeit begrifflich überhaupt erst dann vorliegt,

wenn weiterhin die voll beanspruchende Haupttätigkeit ausgeübt wird.

 

Meiner Einschätzung nach kommt es aufgrund von Nebentätigkeiten zu keiner Beein -

trächtigung der ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung, zumal diese regelmäßig

nur einen geringfügigen Teil der Aktivitäten der Mitarbeiter ausmachen.

Somit ergibt sich auch kein Bedarf an zusätzlichem Personal infolge der Wahrnehmung

von Nebentätigkeiten durch die Mitarbeiter meines Fachbereiches.

Frage 13:

 

Natürlich sind mit der Ausübung mancher Funktionen Kosten in Form von Neben -

tätigkeitsvergütungen verbunden. Demgegenüber werden aber auch Einsparungs -

effekte erzielt, zumal für die Wahrnehmung von Bundesagenden überwiegend keine

Vergütungen vorgesehen sind, sodass dem Staatshaushalt hiedurch keine zusätz -

lichen Belastungen erwachsen,

 

Für das Jahr 1998 wurden für die Zentralstelle meines Ressorts rund S 543.000,--

für Nebentätigkeiten der in Rede stehenden Art aufgewendet.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!