5259/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. HAIDER und Kollegen haben am 20. Jänner 1999
unter der Zahl Nr. 5579/J - NR/1999 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Im Hinblick auf den unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand, der mit einer
Erhebung für sämtliche Bedienstete meines Ressorts verbunden wäre, beschränke
ich meine Beantwortung auf die Zentralstelle.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Bezüglich dieser Fragen verweise ich auf die beigeschlossene Aufstellung. Ergänzend
ist festzuhalten, dass Vertreter des Bundesministeriums für Inneres in EU - Gremien
nicht erfaßt wurden.
Zu Frage 4:
Für die Auswahl und Entsendung der Vertreter in die angesprochenen Gremien waren
ausschließlich sachliche Erwägungen maßgebend, und zwar insbesondere der Konnex
zwischen den Aufgaben des Gremiums und den auf den konkreten Arbeitsplatz be -
zogenen ressortinternen Zuständigkeiten
Zu Frage 5:
Eine Betrauung von im Ruhestand befindlichen Bediensteten mit Aufgaben der in Rede
stehenden Gremien erfolgte nicht.
Zu Frage 6:
Die allfällige Unvereinbarkeit der Mitwirkung von Bediensteten in den jeweils angeführten
Gremien wird als Entscheidungskriterium im Rahmen des jeweiligen Nominierungs -
vorganges geprüft. Ich gehe daher davon aus, dass grundsätzlich keine Interessens -
kollisionen entstehen können. Demzufolge sind mögliche Divergenzen in Einzelfragen
nicht auf das Faktum der Nominierung bestimmter Personen, sondern vielmehr unter
dem Aspekt der Entsendung der jeweils fachlich bestgeeigneten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auf das maßgebliche Erfordernis hoch qualifizierter Wahrnehmung von
sachlichen Interessen der Republik Österreich zu beziehen.
Zu Frage 7:
Im Hinblick auf meine Ausführungen zu Frage 6 vertrete ich die Ansicht, dass eine
verstärkte Beachtung von Unvereinbarkeitskriterien über die bisherigen Maßstäbe
hinaus nicht erforderlich ist.
Zu Frage 8:
Öffentliche Ausschreibungsverfahren sind im Zusammenhang mit der Bestellung der
in Rede stehenden Ressortvertreter nicht vorgesehen, zumal hiefür keine gesetzlichen
Grundlagen bestehen.
Zu den Fragen 9 und 10:
Bezüglich Vergütung der angesprochenen Tätigkeiten verweise ich auf die Beantwortung
der Frage 3. Was die Angabe konkret ausbezahlter Beträge angeht, muß ich um Verständnis
ersuchen, dass von diesbezüglichen Ausführungen aus datenschutzrechtlichen Gründen
Abstand zu nehmen war.
Zu den Fragen 11, 12 und 14:
Soweit Nebentätigkeiten nach den einschlägigen Vorschriften übertragen wurden, stellen
auch diese dienstliche Agenden dar. Der Entfall von „Dienststunden“ erscheint daher inso -
weit ausgeschlossen, als Nebentätigkeiten den untermittelbaren Pflichtenbereich der
Mitarbeiter betreffen und eine Nebentätigkeit begrifflich überhaupt erst dann vorliegt,
wenn weiterhin die voll beanspruchende Haupttätigkeit ausgeübt wird.
Meiner Einschätzung nach kommt es aufgrund von Nebentätigkeiten zu keiner Beein -
trächtigung der ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung, zumal diese regelmäßig
nur einen geringfügigen Teil der Aktivitäten der Mitarbeiter ausmachen.
Somit ergibt sich auch kein Bedarf an zusätzlichem Personal infolge der Wahrnehmung
von Nebentätigkeiten durch die
Mitarbeiter meines Fachbereiches.
Frage 13:
Natürlich sind mit der Ausübung mancher Funktionen Kosten in Form von Neben -
tätigkeitsvergütungen verbunden. Demgegenüber werden aber auch Einsparungs -
effekte erzielt, zumal für die Wahrnehmung von Bundesagenden überwiegend keine
Vergütungen vorgesehen sind, sodass dem Staatshaushalt hiedurch keine zusätz -
lichen Belastungen erwachsen,
Für das Jahr 1998 wurden für die Zentralstelle meines Ressorts rund S 543.000,--
für Nebentätigkeiten der in Rede stehenden Art aufgewendet.
Anlage konnte nicht gescannt werden!!!