5260/AB XX.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Kollegen

betreffend die Zahl der Sonderurlaube, Nr. 5606/J.

 

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

Den Angehörigen meines Ressorts wurden in den Jahren 1996 bis 1998 Sonderur -

laube im nachstehenden Umfang gewährt;

 

          1996: 3.148 Tage             1997: 3.934 Tage                  1998: 3.974 Tage

 

Für das Jahr 1995 ist die Anzahl der Sonderurlaubstage im Ressort nicht zur Gänze

EDV - mäßig abrufbar. Da eine Vielzahl von Einzelakten durchgesehen werden müß -

ten, wäre mit einer derartigen Erhebung ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungs -

aufwand verbunden. Für das Jahr 1997 sind die Sonderurlaube der Bediensteten

des ehemaligen Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz ab dem

14. Februar 1997 berücksichtigt.

 

Zu den Fragen 2, 4 und 6:

Die Fragen hinsichtlich des Exekutivdienstes betreffen nicht mein Ressort.

 

Zu Frage 3:

Die Beantwortung dieser Frage für das gesamte Ressort ist mit einem unverhältnis -

mäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden, da sich die geforderten Informationen

aus den vorliegenden EDV - Daten nicht erschließen lassen. Für den Bereich der

Ämter des Arbeitsmarktservice können für die Jahre 1997 und 1998 folgende Daten

genannt werden:

 

1997

1998

gewerkschaftliche Anlässe:

                 41

                   42

personalvertretungsbedingte Anlässe:

Daten nicht verfügbar

kulturelle Anlässe (z.B. Betriebsausflüge):

               252

                 231

sportliche Anlässe:

                 78

                 108

andere Anlässe:

               973

              1.030

 

Als übliche (andere) Anlässe für die Gewährung von Sonderurlaub in meinem Res -

sort sind etwa der Todesfall eines nahen Angehörigen, die eigene Eheschließung

oder die Eheschließung eines Familienmitgliedes sowie die Geburt eines eigenen

Kindes zu nennen.

 

Zu Frage 5:

Für das Jahr 1995 kann die Frage - aus den bereits bei der Frage 1 genannten

Gründen - nicht beantwortet werden. Für die übrigen Jahre ergibt sich folgendes

Bild:

 

1996: 0,82 Tage

1997: 0,91 Tage

1998: 0,94 Tage

 

Zu Frage 7:

 

Ja.

 

Zu Frage 8:

 

Sonderurlaube werden nur aus wichtigen persönlichen oder familiären Gründen oder

aus einem sonstigen besonderen Anlaß gewährt, wenn keine zwingenden dienstli -

chen Erfordernisse entgegenstehen. Diese Vorgangsweise wird weiter beibehalten.