5261/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 20. Jänner 1999,

Nr. 5595/J, betreffend Auslandsdienstreisen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Für Auslandsdienstreisen von Bediensteten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-

schaft (einschließlich der nachgeordneten Dienststellen) sind folgende Kosten entstanden:

 

 

Jahr

 Gesamtreisekosten

 hievon Flugkosten

 Refundierung durch die EU

1995

 18,500.346,19

 12,799.940,84

   5,476.018,17

1996

 16,149.021,56

   9,802.991,93

   8,853.194,88

1997

 18,202.728,07

 11,128.537,58

   9,190.874,79

1998

 21,480.466,07

 13,051.085,52

 10,688.006,40


 

Zu Frage 2:

 

Die Kosten meiner Auslandsdienstreisen betragen für die Jahre

 

 

Jahr

Gesamtreisekosten

hievon Flugreisen

Refundierung durch die EU

1995

434.603,52

385.246,54

66.084,07

1996

331.722,72

276.043,96

76.505,26

1997

306.021,57

240.743,57

83.477,25

1998

537.421,86

515.738,43

55.882,--

 

Anzumerken ist, dass die Refundierung der Flugkosten durch die EU für das Jahr 1998 noch

nicht abgeschlossen ist. Bei Charterflügen wurden die Flugkosten für meine Person anteilig

berücksichtigt.

 

Zu Frage 3:

 

Die Gesamtkosten der Auslandsdienstreisen für meine Person sowie die der Begleitpersonen,

die aufgrund des EU - Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 1998 zusätzlich angefallen sind, betragen

rund 1,14 Mio ATS.

 

Zu Frage 4:

 

Grundsätzlich ist hinsichtlich der Abwicklung von Auslandsdienstreisen die Reisegebührenvor -

schrift 1955 (RGV), BGBl. Nr. 133 i.d.g.F, maßgeblich. Zusätzlich sind die ressortinternen

Erlässe über Auslandsdienstreisen betreffend allgemeine Empfehlungen, Reisekostenerstattung

für nationale Delegierte im Rat oder der Kommission der EU und die Neuorganisation der

Rechnungslegung an den nachgeordneten Dienststellen einzuhalten.

 

Zu den Fragen 5 bis 7 und 9:

 

Seitens meines Ressorts wurden seit dem Jahr 1995 bezüglich der Abwicklung von Auslands -

dienstreisen keine Verträge mit Unternehmen abgeschlossen, da hinsichtlich der Flugreisen

Verträge zwischen der Republik Österreich mit den Austrian Airlines bzw. ab 21. Dezember

1995 mit dem Österreichischen Verkehrsbüro bestehen.

 

Bei Auslandsdienstreisen habe ich, wenn die An - und Rückreise mit einem Linienflugzeug nicht

möglich oder sehr zeitaufwendig gewesen wäre, auch Charterflugzeuge benützt. Bei der Benüt -

zung von Charterflugzeugen wurden jeweils Vergleichsofferte eingeholt, wobei der Billigstbieter

den Zuschlag erhielt. In der Folge wurde mit einem privaten Flugunternehmen eine Vereinba -

rung dahingehend getroffen, dass dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft -

unabhängig von der Destination - pro effektiv geflogener Flugminute ATS 400,-- in Rechnung

gestellt und alle anderen Gebühren (wie Landegebühren, Übernachtung etc.) ohne Aufschlag

weiter verrechnet wurden. Dadurch war die Möglichkeit gegeben, die erforderlichen Dienstrei -

sen kostengünstig zu administrieren.

 

Auch von Hotelbetrieben werden aufgrund der Häufigkeit der Buchung durch Dienststellen des

Bundes günstigere Konditionen gewährt, die entsprechend genützt werden. Verträge werden im

Interesse der Flexibilität nicht abgeschlossen.

 

Die Vergabe des gesamten Managements der Auslandsdienstreisen meines Ressorts im Wege

einer Ausschreibung wurde deshalb nicht in Betracht gezogen, da im Zuge der häufig kurzfristi -

gen Anberaumung von Dienstreisen und der Durchführung der Dienstreisen mit Linienflügen

eine zusätzliche Zwischenschaltung einer Managementstelle nicht sinnvoll erscheint.

 

Zu Frage 8:

 

Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Auslandsdienstreisen wird im Interesse der Spar -

samkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kontinuierlich auf mögliche Sparmaßnahmen

Bedacht genommen, sodass sich derzeit keine ungenützten Einsparungspotentiale ergeben.