5261/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen vom 20. Jänner 1999,
Nr. 5595/J, betreffend Auslandsdienstreisen, beehre ich mich folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Für Auslandsdienstreisen von Bediensteten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirt-
schaft (einschließlich der nachgeordneten Dienststellen) sind folgende Kosten entstanden:
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Jahr |
Gesamtreisekosten |
hievon Flugkosten |
Refundierung durch die EU |
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1995 |
18,500.346,19 |
12,799.940,84 |
5,476.018,17 |
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1996 |
16,149.021,56 |
9,802.991,93 |
8,853.194,88 |
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1997 |
18,202.728,07 |
11,128.537,58 |
9,190.874,79 |
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1998 |
21,480.466,07 |
13,051.085,52 |
10,688.006,40 |
Zu Frage 2:
Die Kosten meiner Auslandsdienstreisen betragen für die Jahre
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Jahr |
Gesamtreisekosten |
hievon Flugreisen |
Refundierung durch die EU |
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1995 |
434.603,52 |
385.246,54 |
66.084,07 |
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1996 |
331.722,72 |
276.043,96 |
76.505,26 |
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1997 |
306.021,57 |
240.743,57 |
83.477,25 |
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1998 |
537.421,86 |
515.738,43 |
55.882,-- |
Anzumerken ist, dass die Refundierung der Flugkosten durch die EU für das Jahr 1998 noch
nicht abgeschlossen ist. Bei Charterflügen wurden die Flugkosten für meine Person anteilig
berücksichtigt.
Zu Frage 3:
Die Gesamtkosten der Auslandsdienstreisen für meine Person sowie die der Begleitpersonen,
die aufgrund des EU - Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 1998 zusätzlich angefallen sind, betragen
rund 1,14 Mio ATS.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich ist hinsichtlich der Abwicklung von Auslandsdienstreisen die Reisegebührenvor -
schrift 1955 (RGV), BGBl. Nr. 133 i.d.g.F, maßgeblich. Zusätzlich sind die ressortinternen
Erlässe über Auslandsdienstreisen betreffend allgemeine Empfehlungen, Reisekostenerstattung
für nationale Delegierte im Rat oder der Kommission der EU und die Neuorganisation der
Rechnungslegung an den nachgeordneten Dienststellen einzuhalten.
Zu den Fragen 5 bis 7 und 9:
Seitens meines Ressorts wurden seit dem Jahr 1995 bezüglich der Abwicklung von Auslands -
dienstreisen keine
Verträge mit Unternehmen abgeschlossen, da hinsichtlich der Flugreisen
Verträge zwischen der Republik Österreich mit den Austrian Airlines bzw. ab 21. Dezember
1995 mit dem Österreichischen Verkehrsbüro bestehen.
Bei Auslandsdienstreisen habe ich, wenn die An - und Rückreise mit einem Linienflugzeug nicht
möglich oder sehr zeitaufwendig gewesen wäre, auch Charterflugzeuge benützt. Bei der Benüt -
zung von Charterflugzeugen wurden jeweils Vergleichsofferte eingeholt, wobei der Billigstbieter
den Zuschlag erhielt. In der Folge wurde mit einem privaten Flugunternehmen eine Vereinba -
rung dahingehend getroffen, dass dem Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft -
unabhängig von der Destination - pro effektiv geflogener Flugminute ATS 400,-- in Rechnung
gestellt und alle anderen Gebühren (wie Landegebühren, Übernachtung etc.) ohne Aufschlag
weiter verrechnet wurden. Dadurch war die Möglichkeit gegeben, die erforderlichen Dienstrei -
sen kostengünstig zu administrieren.
Auch von Hotelbetrieben werden aufgrund der Häufigkeit der Buchung durch Dienststellen des
Bundes günstigere Konditionen gewährt, die entsprechend genützt werden. Verträge werden im
Interesse der Flexibilität nicht abgeschlossen.
Die Vergabe des gesamten Managements der Auslandsdienstreisen meines Ressorts im Wege
einer Ausschreibung wurde deshalb nicht in Betracht gezogen, da im Zuge der häufig kurzfristi -
gen Anberaumung von Dienstreisen und der Durchführung der Dienstreisen mit Linienflügen
eine zusätzliche Zwischenschaltung einer Managementstelle nicht sinnvoll erscheint.
Zu Frage 8:
Im Zusammenhang mit der Abwicklung der Auslandsdienstreisen wird im Interesse der Spar -
samkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit kontinuierlich auf mögliche Sparmaßnahmen
Bedacht genommen, sodass sich derzeit keine ungenützten Einsparungspotentiale ergeben.