5265/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und Kollegen vom 20. Jänner 1999,

Nr. 5643/J, betreffend Inverkehrbringen von cadmiumhältigen Düngemitteln, beehre ich mich

folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Den Beitrittsverträgen entsprechend haben neue Mitgliedstaaten der Europäischen Gemein -

schaft grundsätzlich den gemeinschaftlichen Rechtsbestand (eventuell mit Übergangsfristen)

zu übernehmen und umzusetzen. Im gegenständlichen Fall bestimmter, höherer Umwelt -

standards der drei neuen Mitgliedstaaten, Schweden, Finnland und Österreich, hat sich die

Europäische Gemeinschaft anläßlich des Beitritts jedoch verpflichtet, einzelne Umweltvor -

schriften der Gemeinschaft zu überprüfen (sogenannter ,,Review - Prozess“). Durch das En -

gagement der drei neuen Mitgliedstaaten wurde daher bezogen auf die Gefährlichkeit von

Cadmium auf Gemeinschaftsebene ein Nachdenkprozess eingeleitet.

Die nach den Beitrittsverträgen durchzuführende Überprüfung konnte bis zum 31. Dezember

1998 nicht abgeschlossen werden, weil in zahlreichen Mitgliedstaaten die zur Beurteilung der

Gefahren des Cadmiumgehalts von Düngemitteln für Gesundheit und Umwelt erforderlichen

Expositionsdaten fehlten. Aufgrund der Ergebnisse einer von der Europäischen Kommission

veranlassten Studie über die Gefährlichkeit von Cadmium, kam die Europäische Kommission

zum Schluss, dass die vorliegenden Daten vorerst nicht genügen, um einen EU - weiten

Grenzwert für Cadmium einzuführen, dass jedoch die genannten Mitgliedstaaten genügend

Gründe angeführt haben, die die Beibehaltung der strengeren Standards für weitere drei

Jahre rechtfertigen (Richtlinie 98/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

22. Dezember 1998 zur Änderung der Richtlinie 76/116/EWG zur Angleichung der Rechts -

vorschriften der Mitgliedstaaten für Düngemittel im Hinblick auf das Inverkehrbringen cadmi -

umhaltiger Düngemittel in Österreich, Finnland und Schweden, Amtsblatt Nr. L 18 vom 23.

Jänner 1999, S 60/61).

 

Während dieser Zeit wird der Review - Prozess weiter fortgeführt werden. Mittels mehrerer

Studien werden Daten über die mit dem Cadmiumgehalt von Düngemitteln verbundenen

Gesundheitsrisken, einschließlich derjenigen exponierter Bevölkerungsgruppen, sowie Um -

weltrisken in den Mitgliedstaaten erhoben und zusammengeführt. Bereits im November 1998

hat sich eine Expertengruppe bestehend aus Vertretern des Bundeskanzleramtes, des Bun -

desministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, des Umweltbundesamtes sowie des Bun -

desministeriums für Land - und Forstwirtschaft (Bundesamt und Forschungszentrum für

Landwirtschaft) konstituiert, die die weitere Datensammlung und die Risikoabschätzungen

für Österreich durchführen wird. Für die weitere Vorgangsweise werden die Ergebnisse der

genannten Studien ausschlaggebend sein.

 

Abschließend darf festgehalten werden, dass Österreich sowohl aus ökologischen Gründen

als auch zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen stets für EU - weit einheitliche Um -

weltstandards eingetreten ist.