5266/AB XX.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Aumayr und Kollegen vom 20. Jänner 1999,
Nr. 5644/J, betreffend Nichtauszahlung von ÖPUL - Mitteln, beehre ich mich nach Befassung
der Agrarmarkt Austria folgendes mitzuteilen:
Jährlich werden im Zuge der Förderungsabwicklung 380.000 Auszahlungsanträge gestellt.
Nach erfolgter Antragsentgegennahme in den Bezirksbauernkammern werden diese auf
formale Richtigkeit überprüft, EDV - mäßig erfasst, formale Fehler korrigiert und alle erfassten
Daten nach dem vier - Augen - Prinzip visuell kontrolliert. Die erfassten Daten werden von den
Bezirksbauernkammern zusammen mit den Originalanträgen an die Agrarmarkt Austria
übermittelt. Die Agrarmarkt Austria hat eine von der EU vorgegebene Mindestbetriebszahl
vor Ort zu kontrollieren und 100 % der Förderungsansuchen sogenannten EDV - unterstützten
Verwaltungskontrollen zu unterziehen. Bestehen keine Zweifel über die inhaltliche Richtigkeit
eines Antrages, wird dieser berechnet und gelangt zur Auszahlung.
Ziel der Förderungsabwicklung ist eine effiziente und richtige Verteilung der Fördermittel, die
im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens mit entsprechenden Prüfmechanismen statt -
zufinden hat. Nur bei Vorlage aller für die Förderungsabwicklung erforderlichen Unterlagen
und Informationen
kann es zu einer Auszahlung der Geldmittel kommen.
Bei dem Fall des genannten Kärntner Betriebes der Bäuerin M. R. handelt es sich um ein
Hardwareproblem (falsche Konfiguration), welches in der Netzwerkkammer (Bezirksbauern -
kammer) St. Veit/Glan aufgetreten ist. Dieses Problem führte zu einer Nicht - Auszahlung bei
der ersten Berechnung des ÖPUL 98. Mittlerweile wurden die Daten richtiggestellt und die
Anweisung der ausständigen Mittel erfolgte am Freitag, den 5. Februar 1999. Dieses techni -
sche Gebrechen ist nur in einer der 125 Bezirksbauernkammern aufgetreten und wurde des -
halb beim Testen des Berechnungsprogrammes nicht erkannt.
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass es sich bei diesem Problem um einen Ein -
zelfall handelt. Seit 1995 wurden rund 30 Mrd. ATS an ÖPUL – Mitteln ausbezahlt (1995: 7,3;
1996: 8,1; 1997: 7,2; 1998: 7,5 Mrd. ATS). Von bürokratischen Tricks im Sinne Ihrer Anfra -
gestellung kann daher nicht gesprochen werden.
Zu Frage 1:
Derzeit sind 30.131 Betriebe Teilnehmer des ÖPUL 98, 29.087 Betriebe sind von ÖPUL 95
auf ÖPUL 98 umgestiegen, 1.044 sind neu eingestiegen.
Von jenen 30.131 Betrieben, die an ÖPUL 98 teilnehmen, wurden mit der 1. Mitteilung
29.302 Betriebe (ganz oder teilweise) ausbezahlt und 829 Betriebe haben noch keine Aus -
zahlung aus ÖPUL erhalten.
Zur Frage, wie viele Anträge bis 31. Dezember 1998 angenommen wurden, wird festgehal -
ten, dass grundsätzlich alle abgegebenen Anträge in den Bezirksbauernkammern entgegen -
zunehmen sind. Über die Anzahl der abgerechneten, ausgezahlten, nicht ausgezahlten und
abgelehnten Anträge bis 31. Dezember 1998 gibt es derzeit noch keine exakte Auswertung.
Demzufolge können seitens der Agrarmarkt Austria nur folgende Schätzwerte bekanntgege -
ben werden.
Es wurden ca. 168.000 Betriebe berechnet, ca. 167.700 Betriebe ausbezahlt, ca. 300 Betrie -
be nicht
ausbezahlt und davon ca. 100 Betriebe abgelehnt.
Zu Frage 2:
Das ÖPUL - Programm kennt eine Vielzahl von Maßnahmen, ein Bauer besitzt demzufolge
die Möglichkeit an mehreren Maßnahmen gleichzeitig teilzunehmen. Darüber hinaus nor -
miert die für die Auszahlung der ÖPUL - Mittel maßgebliche Sonderrichtlinie eine Vielzahl von
Förderungsvoraussetzungen, die nach Maßnahme und Ziel unterschiedliche Anforderungen
stellen. Ein Verstoß gegen diese Voraussetzungen oder von Teilen derselben bewirkt die
Nichtauszahlung, die eine Form der Sanktionierung darstellt. Es darf jedoch festgehalten
werden, dass der Vertrag nicht für ÖPUL als ganzes, sondern für jede einzelne Maßnahme
erfolgt. Dies hat zur Folge, dass eine Sanktionierung immer nur die gegenständliche Maß -
nahme betreffen kann.
Aufgrund dieser Vielzahl von Maßnahmen, dem Faktum, dass ein Bauer Teilnehmer mehre -
rer Maßnahmen des ÖPUL sein kann, für die einzelne Verträge abzuschließen sind und der
Vielzahl von Förderungsvoraussetzungen gibt es keine Statistiken im Sinne Ihrer Anfrage -
stellung
Zu Frage 3:
Ca. 2.500 Betriebe machten einen Einspruch aufgrund der ersten Mitteilung des ÖPUL 95
und ÖPUL 98.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Im Sinne einer verwaltungsökonomischen und verfahrensbeschleunigenden Vorgangsweise
entscheidet die Agrarmarkt Austria aufgrund der vorgelegten Unterlagen und Informationen
ohne ein zusätzliches Erhebungsverfahren durchzuführen. Dies dient der Sicherung einer
unbürokratischen Vorgangsweise, die dem Landwirt eine rasche Auszahlung der Geldmittel
gewährleisten soll. Ist die 1. Mitteilung aufgrund der vom Landwirt vorgelegten Unterlagen
erstellt worden, so kann er dagegen Einspruch erheben und etwaige zusätzliche Informatio -
nen und Unterlagen vorlegen. Dann erfolgt durch die Agrarmarkt Austria eine neuerliche
Prüfung und eine neue Mitteilung. In diesem Stadium erscheint es daher verfehlt, von einem
Verwaltungsfehler zu sprechen, besteht doch der Anspruch auf Auszahlung der ÖPUL - Mittel
erst nach Vorlage
aller erforderlicher Unterlagen.
Da seitens der Agrarmarkt Austria keine diesbezüglichen Aufzeichnungen geführt werden,
steht dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft kein Zahlenmaterial zur Verfü -
gung. Es darf hiefür um Verständnis ersucht werden.
Zu Frage 7:
Grundsätzlich hat die Agrarmarkt Austria die Berechnung und Auszahlung der Fördermittel
zu veranlassen, nachdem keine Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit bestehen. Der Großteil
der Einsprüche der Erstberechnung wurden bereits eingearbeitet und im Jänner nachbe -
rechnet und am 5. Februar 1999 ausbezahlt. Die nächste Nachberechnungsrunde für das
Umweltprogramm ist im Mai 1999 vorgesehen. Es darf jedoch darauf verwiesen werden,
dass es im Sinne der Verwaltungsvereinfachung nur bestimmte Auszahlungstermine gibt, bei
denen alle Auszahlungen erfolgen.
Zu Frage 8:
In der Sonderrichtlinie ÖPUL 1998 ist keine Verzugszinsenregelung vorgesehen.