5267/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5589/J betreffend

Auslandsdienstreisen, welche die Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen am 20. Jänner 1999

an mich richteten, stelle ich fest;

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Kosten für Auslandsdienstreisen meines Ressorts sind unter mehreren Voranschlags -

Posten verbucht. Diesen stehen Rabatte des Österreichischen Verkehrsbüros sowie

Kostenersätze, die von der EU für Reisen nationaler Delegierter geleistet werden, gegenüber.

Die genannten Kosten bzw. Einnahmen gliedern sich wie folgt:

Auslandsdienstreisen BMwA

 

Kosten:

VA - Post

1995

1996

1997

1998

5611 410

      249.047,--

      273.218,--

      397.043,--

      319.036,--

5613 400

   4.525.588,--

   4.277.897,--

   5.152.940,--

   7.290.093,--

5613 410

        53.206,--

        41.559,--

        45.983,--

        32.537,--

6216 000

   9.614.523,--

   9.030.826,--

 10.783.378,--

 14.668.249,--

Summe

 14.442.364,--

 13.623.500,--

 16.379.344,--

 22.309.915,--

 

Der Anteil der Flugkosten daran beträgt ca. 90 %.

 

Einnahmen: Kostenersätze der EU für Reisen nationaler Delegierter:

8835 100

   3.417.235,--

   4.763.832,--

   5.745.463,--

   5.998.005,--

 

Nachträglich empfangene Rabatte (Gutschriften des Österr. Verkehrsbüros):

 

8149 000

---

      360.891,--

      622.423,--

      743.685,--

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Kosten der Auslandsdienstreisen der jeweiligen Minister des Wirtschaftsministeriums

gliedern sich wie folgt:

 

Auslandsdienstreisen der Ressortchefs:

 

1995

1996

1997

1998

150.417,--

568.914,--

1.074.030,--

731.039,--

 

Der Anteil der Flugkosten daran beträgt ca. 96 %.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Eine genaue Darstellung, welche Auslandsdienstreisen ausschließlich aufgrund des EU -

Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 1998 angefallen sind, ist nicht möglich, da eine Vielzahl der EU -

Veranstaltungen auch ohne EU - Ratsvorsitz wahrzunehmen gewesen wäre. Weiters weise ich

darauf hin daß Reisekosten für die nationalen Delegierten, wie in Punkt 1 der Anfrage

aufgegliedert teilweise von der EU refundiert werden

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Gemäß Reisegebührenvorschrift 1955 bedürfen Auslandsdienstreisen der Genehmigung durch

den Ressortchef oder durch einen von ihm Beauftragten und sind nach Durchführung bei der

jeweiligen Dienststelle (Buchhaltung) abzurechnen Die Buchung der Reise erfolgt durch den

Dienstreisenden selbst. Der Bundesminister hat zum Zwecke der Vereinfachung des

Genehmigungsverfahrens den Leiter der Präsidialsektion ermächtigt, Bewilligungen für

Dienstreisen in das Ausland gemäß § 25 (2) RGV 1955 bzw. für die Benützung von

Schlafwagen und Flugzeugen gemäß § 6 (1) leg. cit. für den gesamten Ressortbereich zu

erteilen. Das Genehmigungsverfahren verläuft vollelektronisch. Der Dienstreisende hat auf

diesem Weg, unter begleitender Kontrolle des Präsidiums, die Genehmigung seines

Vorgesetzen und des Präsidialvorstandes einzuholen.

 

Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für Finanzen in seiner

Beantwortung der Anfrage 4989/J. Mit den darin genannten Verträgen ist eine Auslagerung

des Managements de facto bereits verwirklicht.

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Die Sektionsleitungen sind bei der Anordnung von Dienstreisen zur größtmöglichen

Sparsamkeit verhalten. In diesem Zusammenhang darf auf das Sparsamkeitsgebot betreffend

die Genehmigung von Auslandsdienstreisen in § 25 (2) RGV 1955 verwiesen werden. Die

Wahrnehmung allfälliger preislicher Vorteile durch Aktualisierung und Kontrolle des

Vertrages mit dem ÖVB liegt in der Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen bzw.

der dort angesiedelten Dienstreise - Reform - Kommission. Eine über die schon bestehende

Regelung hinausgehende Auslagerung des Managements läßt - in Hinblick auf die gewährte

Bestpreis - Garantie - keine Einsparungseffekte erwarten. Wesentliche Verbesserungen und

Vereinfachungen im Sinne der Zeit - Ökonomie wurden in meinem Ressort durch die

Einführung der automationsunterstützten Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen

erzielt. In Hinblick auf die positiven Erfahrungen in der Zentralstelle scheint eine stärkere

Nutzung der automationsunterstützten Datenverarbeitung auch im nachgeordneten Bereich

denkbar.