5267/AB XX.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5589/J betreffend
Auslandsdienstreisen, welche die Abgeordneten Dr. Haider und Kollegen am 20. Jänner 1999
an mich richteten, stelle ich fest;
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Kosten für Auslandsdienstreisen meines Ressorts sind unter mehreren Voranschlags -
Posten verbucht. Diesen stehen Rabatte des Österreichischen Verkehrsbüros sowie
Kostenersätze, die von der EU für Reisen nationaler Delegierter geleistet werden, gegenüber.
Die genannten
Kosten bzw. Einnahmen gliedern sich wie folgt:
Auslandsdienstreisen BMwA
Kosten:
|
VA - Post |
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
|
5611 410 |
249.047,-- |
273.218,-- |
397.043,-- |
319.036,-- |
|
5613 400 |
4.525.588,-- |
4.277.897,-- |
5.152.940,-- |
7.290.093,-- |
|
5613 410 |
53.206,-- |
41.559,-- |
45.983,-- |
32.537,-- |
|
6216 000 |
9.614.523,-- |
9.030.826,-- |
10.783.378,-- |
14.668.249,-- |
|
Summe |
14.442.364,-- |
13.623.500,-- |
16.379.344,-- |
22.309.915,-- |
Der Anteil der Flugkosten daran beträgt ca. 90 %.
Einnahmen: Kostenersätze der EU für Reisen nationaler Delegierter:
|
8835 100 |
3.417.235,-- |
4.763.832,-- |
5.745.463,-- |
5.998.005,-- |
Nachträglich empfangene Rabatte (Gutschriften des Österr. Verkehrsbüros):
|
8149 000 |
--- |
360.891,-- |
622.423,-- |
743.685,-- |
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Kosten der Auslandsdienstreisen der jeweiligen Minister des Wirtschaftsministeriums
gliedern sich wie folgt:
Auslandsdienstreisen der Ressortchefs:
|
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
|
150.417,-- |
568.914,-- |
1.074.030,-- |
731.039,-- |
Der Anteil der
Flugkosten daran beträgt ca. 96 %.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Eine genaue Darstellung, welche Auslandsdienstreisen ausschließlich aufgrund des EU -
Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 1998 angefallen sind, ist nicht möglich, da eine Vielzahl der EU -
Veranstaltungen auch ohne EU - Ratsvorsitz wahrzunehmen gewesen wäre. Weiters weise ich
darauf hin daß Reisekosten für die nationalen Delegierten, wie in Punkt 1 der Anfrage
aufgegliedert teilweise von der EU refundiert werden
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Gemäß Reisegebührenvorschrift 1955 bedürfen Auslandsdienstreisen der Genehmigung durch
den Ressortchef oder durch einen von ihm Beauftragten und sind nach Durchführung bei der
jeweiligen Dienststelle (Buchhaltung) abzurechnen Die Buchung der Reise erfolgt durch den
Dienstreisenden selbst. Der Bundesminister hat zum Zwecke der Vereinfachung des
Genehmigungsverfahrens den Leiter der Präsidialsektion ermächtigt, Bewilligungen für
Dienstreisen in das Ausland gemäß § 25 (2) RGV 1955 bzw. für die Benützung von
Schlafwagen und Flugzeugen gemäß § 6 (1) leg. cit. für den gesamten Ressortbereich zu
erteilen. Das Genehmigungsverfahren verläuft vollelektronisch. Der Dienstreisende hat auf
diesem Weg, unter begleitender Kontrolle des Präsidiums, die Genehmigung seines
Vorgesetzen und des Präsidialvorstandes einzuholen.
Antwort zu den Punkten 5 bis 7 der Anfrage:
Diesbezüglich verweise ich auf die Ausführungen des Bundesministers für Finanzen in seiner
Beantwortung der Anfrage 4989/J. Mit den darin genannten Verträgen ist eine Auslagerung
des Managements de
facto bereits verwirklicht.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Die Sektionsleitungen sind bei der Anordnung von Dienstreisen zur größtmöglichen
Sparsamkeit verhalten. In diesem Zusammenhang darf auf das Sparsamkeitsgebot betreffend
die Genehmigung von Auslandsdienstreisen in § 25 (2) RGV 1955 verwiesen werden. Die
Wahrnehmung allfälliger preislicher Vorteile durch Aktualisierung und Kontrolle des
Vertrages mit dem ÖVB liegt in der Kompetenz des Bundesministeriums für Finanzen bzw.
der dort angesiedelten Dienstreise - Reform - Kommission. Eine über die schon bestehende
Regelung hinausgehende Auslagerung des Managements läßt - in Hinblick auf die gewährte
Bestpreis - Garantie - keine Einsparungseffekte erwarten. Wesentliche Verbesserungen und
Vereinfachungen im Sinne der Zeit - Ökonomie wurden in meinem Ressort durch die
Einführung der automationsunterstützten Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen
erzielt. In Hinblick auf die positiven Erfahrungen in der Zentralstelle scheint eine stärkere
Nutzung der automationsunterstützten Datenverarbeitung auch im nachgeordneten Bereich
denkbar.