5269/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg HAIDER und Kollegen haben am 20.1.1999

unter der Nr. 5588/J - NR/1999 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Auslands -

dienstreisen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Kosten betrugen

                im Jahr 1995     ATS 36,486.260,93     (davon Flugkosten ATS 14,334.859,60)

                im Jahr 1996     ATS 31,932.040,70     (davon Flugkosten ATS 15.358.365,34)

                im Jahr 1997     ATS.24,081.465,30     (davon Flugkosten ATS 15,955.903,84)

                im Jahr 1998     ATS 35,061.785,31     (davon Flugkosten ATS 25,536.075,00)

 

Zu Frage 2:

                Bundesminister:

                1995     ATS 1,233.481,16     (davon Flugkosten ATS 1,143.852,44)

                1996     ATS 3,091.737,57     (davon Flugkosten ATS 3,012.773,93)

                1997     ATS 4,625.955,94     (davon Flugkosten ATS 4,498.654,76)

                1998     ATS 1,514.086,43     (davon Flugkosten ATS 1,409.143,41)

 

                Staatssekretärin:

                1995     ATS    776.172,96     (davon Flugkosten ATS    564.028,00)

                1996     ATS    951.305,31     (davon Flugkosten ATS    775.078,00)

                1997     ATS 1,497.443,78     (davon Flugkosten ATS 1,332.418,00)

                1998     ATS 1,383.501,68     (davon Flugkosten ATS 1,217.885,12)

Zu Frage 3:

Die Auslandsdienstreisen, die auf Grund des EU - Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 1998 zu -

sätzlich angefallen sind, betrugen für Bundesminister und Staatssekretärin einschließlich

der Begleitpersonen

ATS 4,670.871,13

 

Zu Frage 4:

Die gesetzliche Grundlage zur Abwicklung von Auslandsdienstreisen stellt der Abschnitt VI

„Sonderbestimmungen für Dienstverrichtungen im Ausland“ der Reisegebührenverord -

nung 1955 i. d. g. F. sowie der Vertrag zwischen der Bundesregierung und dem Österrei -

chischen Verkehrsbüro AG. vom 21.12.1995 dar.

 

Zu Frage 5 und 6:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat keine Verträge hinsichtlich

der Abwicklung von Auslandsreisen abgeschlossen.

 

Zu Frage 7:

Nein. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist an dem zwischen der

Österreichischen Bundesregierung und dem Österreichischen Verkehrsbüro AG ge -

schlossenen Abkommen voll beteiligt, weshalb eine ressortbezogene Ausschreibung nicht

notwendig erscheint.

 

Zu Frage 8:

Bei der Abwicklung von Auslandsdienstreisen werden die im Rahmen des vorzitierten Ab -

kommens möglichen Einsparungspotentiale im Einklang mit der Reisegebührenverord -

nung 1955 voll genutzt.

 

Zu Frage 9:

Eine bundesweite Ausschreibung des gesamten Managements der Auslandsdienstreisen

nach Auslaufen der bestehenden Vereinbarungen beurteile ich positiv.