5269/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Jörg HAIDER und Kollegen haben am 20.1.1999
unter der Nr. 5588/J - NR/1999 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend Auslands -
dienstreisen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Kosten betrugen
im Jahr 1995 ATS 36,486.260,93 (davon Flugkosten ATS 14,334.859,60)
im Jahr 1996 ATS 31,932.040,70 (davon Flugkosten ATS 15.358.365,34)
im Jahr 1997 ATS.24,081.465,30 (davon Flugkosten ATS 15,955.903,84)
im Jahr 1998 ATS 35,061.785,31 (davon Flugkosten ATS 25,536.075,00)
Zu Frage 2:
Bundesminister:
1995 ATS 1,233.481,16 (davon Flugkosten ATS 1,143.852,44)
1996 ATS 3,091.737,57 (davon Flugkosten ATS 3,012.773,93)
1997 ATS 4,625.955,94 (davon Flugkosten ATS 4,498.654,76)
1998 ATS 1,514.086,43 (davon Flugkosten ATS 1,409.143,41)
Staatssekretärin:
1995 ATS 776.172,96 (davon Flugkosten ATS 564.028,00)
1996 ATS 951.305,31 (davon Flugkosten ATS 775.078,00)
1997 ATS 1,497.443,78 (davon Flugkosten ATS 1,332.418,00)
1998
ATS 1,383.501,68 (davon Flugkosten ATS 1,217.885,12)
Zu Frage 3:
Die Auslandsdienstreisen, die auf Grund des EU - Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 1998 zu -
sätzlich angefallen sind, betrugen für Bundesminister und Staatssekretärin einschließlich
der Begleitpersonen
ATS 4,670.871,13
Zu Frage 4:
Die gesetzliche Grundlage zur Abwicklung von Auslandsdienstreisen stellt der Abschnitt VI
„Sonderbestimmungen für Dienstverrichtungen im Ausland“ der Reisegebührenverord -
nung 1955 i. d. g. F. sowie der Vertrag zwischen der Bundesregierung und dem Österrei -
chischen Verkehrsbüro AG. vom 21.12.1995 dar.
Zu Frage 5 und 6:
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat keine Verträge hinsichtlich
der Abwicklung von Auslandsreisen abgeschlossen.
Zu Frage 7:
Nein. Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist an dem zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und dem Österreichischen Verkehrsbüro AG ge -
schlossenen Abkommen voll beteiligt, weshalb eine ressortbezogene Ausschreibung nicht
notwendig erscheint.
Zu Frage 8:
Bei der Abwicklung von Auslandsdienstreisen werden die im Rahmen des vorzitierten Ab -
kommens möglichen Einsparungspotentiale im Einklang mit der Reisegebührenverord -
nung 1955 voll genutzt.
Zu Frage 9:
Eine bundesweite Ausschreibung des gesamten Managements der Auslandsdienstreisen
nach Auslaufen der bestehenden Vereinbarungen beurteile ich positiv.