5272/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5597/J - NR/1999 betreffend Auslandsdienstreisen, die

die Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Kollegen am 20. Jänner 1999 an mich richteten, wird wie

folgt beantwortet:

 

Ad. 1.:

Jahr

Dienstreisen - Ausland

(ohne Flugkosten)

Flugkosten

1995

1.637.855,60

2.047.400,26

1996

1.969.590,90

1,882 160,60

1997

1.568.617,60

2,002.209,31

1998

2.187.647,50

2.855.230,90

 

Ad 2.:

Jahr

Dienstreisen - Ausland

(ohne Flugkosten)

Flugkosten

1995

8.947,00

78.259, 10

1996

12.086,60

47.033,40

1997

22.885,20

97.125,70

1998

63.592,49

246.023,65

 

Ad 3.:

Es kann nicht zwischen den Kosten auf Grund der BU - Mitgliedschaft bzw. des EU - Vorsitzes

unterschieden werden.

 

Flug-/ Reisekosten

Bundesministerin

Flug-/ Reisekosten

Begleitpersonen

Gesamtkosten

70.452,90

134.450,10

205.903,00


 

In diesem Bereich wurde bei der EU Kostenrefundierung angesprochen

 

Da die Refundierung bis zu sechs Monaten im Nachhinein erfolgt, können hier noch keine

endgültigen Zahlen für 1998 vorgelegt werden.

 

Ad 4.:

Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Abwicklung von Auslandsdienstreisen von

Bundesbediensteten finden sich in den §§ 25 if RGV 1955.

 

Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Finanzen regelmäßig Erlässe herausgegeben,

die Informationen betreffend die Abwicklung und Einsparungsmöglichkeiten auf dem

Dienstreisesektor beinhalten.

 

Ad 5. - 7. u. 9.

a) Der mit dem Österreichischen Verkehrsbüro abgeschlossene Vertrag enthält folgende

    Konditionen:

  

·  Das Österreichische Verkehrsbüro (kurz: ÖVB) verpflichtet sich, die Flüge zu bestimmten

    angeführten Hauptdestinationen zu den bestmöglichen Konditionen (Bestpreisgarantie) zu

    besorgen und durchzuführen.

    Das ÖVB gestaltet über seine Kontakte und durch kreative Leistungsgestaltung ein optimales

    Reiseangebot zum aktuellen Bestpreis und die verbindliche Buchung für die zeitlichen und

    örtlichen Vorgaben der reiseanfordernden Dienststelle

    Als höchste Ausgangswerte für die Preisermittlung gelten für die Hauptdestinationen jeweils

    halbjährlich festgelegte Flugtarife (ÖVB - Basispreise).

 

·   Das ÖVB wird auch die Besorgung und Durchführung von Flügen zu anderen als festgelegten

     Destinationen zum jeweils niedrigsten Tarif (Best Buy) vornehmen.

 

·   Das ÖVB gewährt für die gesamte Vertragslaufzeit einen Preisabzug von den obigen Preisen im

     Ausmaß von 9 %.

·   Darüber hinaus garantiert das ÖVB, dass alle Vorteile aus den von den einzelnen Airlines

     angebotenen Firmenförderprogrammen der Republik Österreich zugute kommen.

    

·   Für vom Bund in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Packages), wie zum Beispiel Hotel,

    Transfer, Busse, etc., gilt ebenfalls Bestpreisgarantie sowie ein zusätzlicher Preisabschlag von

     mindestens 6 %.

 

·   Dem Bund wird der Meistbegünstigungsstatus eingeräumt.

 

b) Für die Österreichische Bundesregierung und deren Delegationen wurde desweiteren nach

     Durchführung einer internationalen Ausschreibung gemäß Bundesvergabegesetz unter

     Mitwirkung eines externen technischen Sachverständigen, eines externen Vergaberechts -

     experten sowie eines externen Vertragsrechtsexperten und in Verfolgung eines Beschlusses des

     Ministerrates vom 8. Oktober 1998 zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das

     Bundesministerium für Finanzen, und der Firma Lauda Air Luftfahrt AG ein entsprechender

     Rahmenvertrag abgeschlossen.

    

     Der Vertrag, der am 29. Oktober 1998 - rückwirkend mit 1. Oktober 1998 - vorerst auf zwei

     Jahre abgeschlossen wurde, enthält folgende wesentliche Konditionen:

 

·  Die Firma Lauda Air Luftfahrt AG stellt auf Anforderung in Verbindung mit anderen

    österreichischen Flugunternehmen vier Flugzeugtypen zur Verfügung, mit denen der Bedarf

    voll abgedeckt werden kann:

 

    - Kategorie I; 6 - 9 Sitzplätze; Lear Jet 60; Reaktionszeit 2 Stunden

    - Kategorie II; 10 - 20 Sitzplätze; Challenger 601; Reaktionszeit 2 Stunden

    - Kategorie III; 21 - 50 Sitzplätze; Regionaljet; Reaktionszeit 24 Stunden

    - Kategorie IV; 51 - 80 Sitzplätze; Fokker 70; Reaktionszeit 24 Stunden

 

·   Zentrale und direkte Abrechnung mit den einzelnen Ressorts an Hand der Passagierlisten durch

     die Firma Lauda Air Luftfahrt AG. Dadurch ist gewährleistet, dass die anfallenden Kosten auch

     bei gemischten Delegationen bei jenen Ressorts anteilsmäßig verrechnet werden, die die

     Flugleistungen in Anspruch nehmen,

·  Garantierte Reaktionszeit (= tatsächlicher Abflug ab Auftragserteilung).

 

·  24 - Stunden telefonische Erreichbarkeit des Büros des Auftragnehmers (Dispatch) auch an Sonn -

    und Feiertagen.

 

·  Ersatzpflicht und Pönale im Falle der Nichterbringung der vertraglichen Verpflichtungen

    unabhängig vom Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen Höhere Gewalt).

 

·  Abnahmeverpflichtung von 400 Flugstunden pro Jahr durch den Auftraggeber.

 

·  Garantierte Preise pro Flugstunde je nach Kategorie zwischen öS 34.000,-- (Kategorie I bis

    9 Sitze) und öS 90.000,-- (Kategorie IV bis 80 Sitze).

 

Durch diesen Vertrag ist zu erwarten, dass die durch die laufend zunehmenden internationalen

Verflechtungen und Beziehungen steigenden Flugleistungen verwaltungsökonomisch und

kostengünstig abgewickelt werden können.

 

Ad 8.:

Es wird bereits jetzt und auch laufend gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach der

Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit geprüft. Entsprechend der Vereinbarung mit

dem ÖVB muss dieses das billigste Angebot legen. Kann trotzdem ein billigeres Angebot gefunden

werden, ist der Bund berechtigt, dieses anzunehmen.