5272/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5597/J - NR/1999 betreffend Auslandsdienstreisen, die
die Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Kollegen am 20. Jänner 1999 an mich richteten, wird wie
folgt beantwortet:
Ad. 1.:
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Jahr |
Dienstreisen - Ausland (ohne Flugkosten) |
Flugkosten |
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1995 |
1.637.855,60 |
2.047.400,26 |
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1996 |
1.969.590,90 |
1,882 160,60 |
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1997 |
1.568.617,60 |
2,002.209,31 |
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1998 |
2.187.647,50 |
2.855.230,90 |
Ad 2.:
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Jahr |
Dienstreisen - Ausland (ohne Flugkosten) |
Flugkosten |
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1995 |
8.947,00 |
78.259, 10 |
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1996 |
12.086,60 |
47.033,40 |
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1997 |
22.885,20 |
97.125,70 |
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1998 |
63.592,49 |
246.023,65 |
Ad 3.:
Es kann nicht zwischen den Kosten auf Grund der BU - Mitgliedschaft bzw. des EU - Vorsitzes
unterschieden werden.
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Flug-/ Reisekosten Bundesministerin |
Flug-/ Reisekosten Begleitpersonen |
Gesamtkosten |
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70.452,90 |
134.450,10 |
205.903,00 |
In diesem Bereich wurde bei der EU Kostenrefundierung angesprochen
Da die Refundierung bis zu sechs Monaten im Nachhinein erfolgt, können hier noch keine
endgültigen Zahlen für 1998 vorgelegt werden.
Ad 4.:
Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Abwicklung von Auslandsdienstreisen von
Bundesbediensteten finden sich in den §§ 25 if RGV 1955.
Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Finanzen regelmäßig Erlässe herausgegeben,
die Informationen betreffend die Abwicklung und Einsparungsmöglichkeiten auf dem
Dienstreisesektor beinhalten.
Ad 5. - 7. u. 9.
a) Der mit dem Österreichischen Verkehrsbüro abgeschlossene Vertrag enthält folgende
Konditionen:
· Das Österreichische Verkehrsbüro (kurz: ÖVB) verpflichtet sich, die Flüge zu bestimmten
angeführten Hauptdestinationen zu den bestmöglichen Konditionen (Bestpreisgarantie) zu
besorgen und durchzuführen.
Das ÖVB gestaltet über seine Kontakte und durch kreative Leistungsgestaltung ein optimales
Reiseangebot zum aktuellen Bestpreis und die verbindliche Buchung für die zeitlichen und
örtlichen Vorgaben der reiseanfordernden Dienststelle
Als höchste Ausgangswerte für die Preisermittlung gelten für die Hauptdestinationen jeweils
halbjährlich festgelegte Flugtarife (ÖVB - Basispreise).
· Das ÖVB wird auch die Besorgung und Durchführung von Flügen zu anderen als festgelegten
Destinationen zum jeweils niedrigsten Tarif (Best Buy) vornehmen.
· Das ÖVB gewährt für die gesamte Vertragslaufzeit einen Preisabzug von den obigen Preisen im
Ausmaß von 9 %.
· Darüber hinaus garantiert das ÖVB, dass alle Vorteile aus den von den einzelnen Airlines
angebotenen Firmenförderprogrammen der Republik Österreich zugute kommen.
· Für vom Bund in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Packages), wie zum Beispiel Hotel,
Transfer, Busse, etc., gilt ebenfalls Bestpreisgarantie sowie ein zusätzlicher Preisabschlag von
mindestens 6 %.
· Dem Bund wird der Meistbegünstigungsstatus eingeräumt.
b) Für die Österreichische Bundesregierung und deren Delegationen wurde desweiteren nach
Durchführung einer internationalen Ausschreibung gemäß Bundesvergabegesetz unter
Mitwirkung eines externen technischen Sachverständigen, eines externen Vergaberechts -
experten sowie eines externen Vertragsrechtsexperten und in Verfolgung eines Beschlusses des
Ministerrates vom 8. Oktober 1998 zwischen der Republik Österreich, vertreten durch das
Bundesministerium für Finanzen, und der Firma Lauda Air Luftfahrt AG ein entsprechender
Rahmenvertrag abgeschlossen.
Der Vertrag, der am 29. Oktober 1998 - rückwirkend mit 1. Oktober 1998 - vorerst auf zwei
Jahre abgeschlossen wurde, enthält folgende wesentliche Konditionen:
· Die Firma Lauda Air Luftfahrt AG stellt auf Anforderung in Verbindung mit anderen
österreichischen Flugunternehmen vier Flugzeugtypen zur Verfügung, mit denen der Bedarf
voll abgedeckt werden kann:
- Kategorie I; 6 - 9 Sitzplätze; Lear Jet 60; Reaktionszeit 2 Stunden
- Kategorie II; 10 - 20 Sitzplätze; Challenger 601; Reaktionszeit 2 Stunden
- Kategorie III; 21 - 50 Sitzplätze; Regionaljet; Reaktionszeit 24 Stunden
- Kategorie IV; 51 - 80 Sitzplätze; Fokker 70; Reaktionszeit 24 Stunden
· Zentrale und direkte Abrechnung mit den einzelnen Ressorts an Hand der Passagierlisten durch
die Firma Lauda Air Luftfahrt AG. Dadurch ist gewährleistet, dass die anfallenden Kosten auch
bei gemischten Delegationen bei jenen Ressorts anteilsmäßig verrechnet werden, die die
Flugleistungen in Anspruch nehmen,
· Garantierte Reaktionszeit (= tatsächlicher Abflug ab Auftragserteilung).
· 24 - Stunden telefonische Erreichbarkeit des Büros des Auftragnehmers (Dispatch) auch an Sonn -
und Feiertagen.
· Ersatzpflicht und Pönale im Falle der Nichterbringung der vertraglichen Verpflichtungen
unabhängig vom Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen Höhere Gewalt).
· Abnahmeverpflichtung von 400 Flugstunden pro Jahr durch den Auftraggeber.
· Garantierte Preise pro Flugstunde je nach Kategorie zwischen öS 34.000,-- (Kategorie I bis
9 Sitze) und öS 90.000,-- (Kategorie IV bis 80 Sitze).
Durch diesen Vertrag ist zu erwarten, dass die durch die laufend zunehmenden internationalen
Verflechtungen und Beziehungen steigenden Flugleistungen verwaltungsökonomisch und
kostengünstig abgewickelt werden können.
Ad 8.:
Es wird bereits jetzt und auch laufend gemäß der gesetzlichen Verpflichtung nach der
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit geprüft. Entsprechend der Vereinbarung mit
dem ÖVB muss dieses das billigste Angebot legen. Kann trotzdem ein billigeres Angebot gefunden
werden, ist der Bund berechtigt, dieses anzunehmen.