5279/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner und Kollegen haben am 20. Jänner 1999

unter der Nr. 5659/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Öffentlichkeitsarbeit des Bundes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Zu den Aufgaben jedes Bundesministeriums gehört gemäß § 2 des Bundesministeriengesetzes

1986 die Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2). Dementsprechend ist

und war mein Ministerium bestrebt, fortwährend Maßnahmen zur Information der Bürger zu

setzen. Dies ist darüber hinaus auch durch die Ausrichtung des Ressorts auf Vorbeugung

geboten und kommt insbesondere im Rahmen der für den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst

geführten Präventionskampagnen (Verteilung von Flugblättern, Abhaltung von Vorträgen,

Teilnahme und Beratung an Messen und Ausstellungen) zum Ausdruck. Im Jahr 1998 wurde

beispielsweise eine Kampagne gegen Jugendkriminalität gestartet.

 

Für diese Informationstätigkeit werden auch neue Technologien genutzt: So wurde eine

Internet - Homepage des Bundesministeriums für Inneres eingerichtet, die das Wissenswerte zu

einzelnen Themenbereichen (z.B. Gedenkstätte Mauthausen, Kriminalpolizeilicher

Beratungsdienst, Meldestellen Kinderpornographie und NS - Wiederbetätigung,

Verkehrspolizeiliche Informationen, Vereinswesen, Wahlen und Volksbegehren, Zivildienst

und Zivilschutz) bietet. Neu aufgenommen in die Palette der Veröffentlichungen wurde der

erstmals herausgegebene Staatsschutzbericht.

Als besondere Aktivität auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit wurde im Zusammenhang mit

der 60. Wiederkehr der Gründung des Konzentrationslagers Mauthausen am 8. August 1998

im Steinbruch des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen eine Gedenkveranstaltung

unter Mitwirkung namhafter Künstler durchgeführt. Weiters wurden andere öffentliche

Veranstaltungen (z.B. die Befreiungsfeiern in der Gedenkstätte Konzentrationslager

Mauthausen sowie in diversen ehemaligen Nebenlagern, Gedenkveranstaltungen am 11. und

12. März 1998 im Wiener Rathaus sowie im Neuen Rathaus Linz, ein Konzert des Austrian Art

Ensembles im ehemaligen KZ - Nebenlager Schloß Lind, die Gedenkreihe „Kristallnacht -

Zeitzeugen berichten 1998“ mit dem Thema „Recht, nicht Rache“, das Projekt „Verlorene

Nachbarschaft - Die Synagoge in der Neudeggergasse“) und diverse Publikationen (z.B.

„Totenbuch Ebensee“, „NS - Herrschaft in Österreich“, „Man muß darüber reden“, der

Ausstellungskatalog „Gewalt“) sowie die Gedenkausstellung „1938/1998“ in der Gedenkstätte

Konzentrationslager Mauthausen gemeinsam mit verschiedenen Organisationen veranlaßt und

finanziert.

 

Die Organisationseinheiten meines Ministeriums bieten darüber hinaus eine Vielzahl von

Publikationen zu einer breiten Themenpalette an, wobei durch Aussendungen und periodisch

erscheinende Publikationen auch aktuelle Themen abgedeckt wurden, Beispielhaft anzuführen

sind hier die jährlich erscheinende Broschüre „Das BMI von A - Z“, Broschüren, Ratgeber,

Aufkleber und Folder für den Bereich des Zivilschutzes sowie die von meinem Ministenum

herausgegebene Zeitschrift „Öffentliche Sicherheit“. Im Bereich des Zivildienstes stehen

Mitarbeiter bei Berufsinformationsmessen zur Verfügung, um dem großen

Informationsbedürfnis - insbesondere jenem der jungen männlichen Staatsbürger - über diesen

Themenbereich Rechnung zu tragen.

 

Nicht zuletzt besteht in meinem Ministerium bereits seit Jahren rund um die Uhr ein

Bürgerdienst, an den Anfragen telefonisch, schriftlich oder persönlich herangetragen werden

können.

 

Weiters boten Anlässe - wie zum Beispiel die Eröffnung von Dienststellen - wiederholt die

Möglichkeit, die Tätigkeiten der Sicherheitsexekutive der Bevölkerung zu präsentieren.

Da aufgrund der teilweise nicht gesonderten Aufschlüsselung von Aufwendungen eine

konkrete und eindeutige Erfassung der für die Informations - und Öffentlichkeitsarbeit

angefallenen Kosten nur im Rahmen eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes

möglich wäre, bitte ich um Verständnis dafür, wenn ich hier nur beispielhaft - aber zur

Verdeutlichung der Tendenz und zunehmenden Wichtigkeit der Öffentlichkeitsarbeit - die

Zahlen für den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst bekannt gebe. Für diesen Bereich allein

wurde im Jahr 1998 unter den Budgetansätzen 1/11003 und 1/11008 ein Betrag von ca. 5, 054

Millionen Schilling (Vergleichswert 1997: 4, 9 Millionen Schilling) aufgewendet.

 

Zu den Fragen 4 und 9:

 

Ich bitte um Verständnis, wenn ich aus Gründen des ansonsten damit verbundenen

unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes von einer detaillierten Anführung der

Veranstaltungen und Studien Abstand nehme, da es sich nahezu ausschließlich um

ressortinterne oder interministerielle Tagungen sowie Studien handelt, die nur der internen

Willensbildung und Entscheidungsfindung dienen, sodaß kein Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit

besteht.

 

Hinsichtlich der im Jahr 1998 fällig gewordenen Restraten für die vom Bundesministerium für

Inneres kofinanzierten Veranstaltungen verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage

Nr. 3737/J, wobei für die Wanderausstellung „Von Armut bedroht“ nur mehr eine Zahlung von

30.000 Schilling erfolgte. Weiters wurde dem Europahaus Europazentrum Graz für ein

Seminar zum Thema „Sicherheit in Europa aus dem Blickwinkel der EU - Erweiterung“, bei

dem die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark und das

Landesgendarmeriekommando Steiermark als Mitveranstalter fungierten, ein Kostenzuschuß

von 40.000 Schilling gewährt.

 

Für das Jahr 1999 können noch keine detaillierten Aussagen getroffen werden.

 

Zu den Fragen 5 und 10:

 

Es fielen keine Ausgaben an.

Zu Frage 6:

 

Sofern dies die einschlägigen Haushaltsvorschriften erforderten, wurde ein

Ausschreibungsverfahren durchgeführt. So zum Beispiel für die Herstellung von schriftlichem

Informationsmaterial auf dem Gebiet des Zivilschutzes (Brandschutzratgeber). Bei Aktivitäten,

die nur vergleichsweise geringe Ausgaben verursachten, erfolgte die Auftragsvergabe

freihändig.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Grundsätzlich verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3. Beispielhaft führe ich

wieder die Zahlen für den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst an. Für diesen Bereich allein

steht heuer unter den Budgetansätzen 1/11143 und 1/11148 ein Budget von ca. 5,25 Millionen

Schilling zur Verfügung.

 

Zu Frage 11:

 

Soweit dies die einschlägigen Haushaltsvorschriften erfordern, wird ein

Ausschreibungsverfahren durchgeführt.