5279/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner und Kollegen haben am 20. Jänner 1999
unter der Nr. 5659/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Öffentlichkeitsarbeit des Bundes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt.
Zu den Fragen 1 bis 3:
Zu den Aufgaben jedes Bundesministeriums gehört gemäß § 2 des Bundesministeriengesetzes
1986 die Information der Öffentlichkeit (Teil 1 Z 10 der Anlage zu § 2). Dementsprechend ist
und war mein Ministerium bestrebt, fortwährend Maßnahmen zur Information der Bürger zu
setzen. Dies ist darüber hinaus auch durch die Ausrichtung des Ressorts auf Vorbeugung
geboten und kommt insbesondere im Rahmen der für den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst
geführten Präventionskampagnen (Verteilung von Flugblättern, Abhaltung von Vorträgen,
Teilnahme und Beratung an Messen und Ausstellungen) zum Ausdruck. Im Jahr 1998 wurde
beispielsweise eine Kampagne gegen Jugendkriminalität gestartet.
Für diese Informationstätigkeit werden auch neue Technologien genutzt: So wurde eine
Internet - Homepage des Bundesministeriums für Inneres eingerichtet, die das Wissenswerte zu
einzelnen Themenbereichen (z.B. Gedenkstätte Mauthausen, Kriminalpolizeilicher
Beratungsdienst, Meldestellen Kinderpornographie und NS - Wiederbetätigung,
Verkehrspolizeiliche Informationen, Vereinswesen, Wahlen und Volksbegehren, Zivildienst
und Zivilschutz) bietet. Neu aufgenommen in die Palette der Veröffentlichungen wurde der
erstmals
herausgegebene Staatsschutzbericht.
Als besondere Aktivität auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit wurde im Zusammenhang mit
der 60. Wiederkehr der Gründung des Konzentrationslagers Mauthausen am 8. August 1998
im Steinbruch des ehemaligen Konzentrationslagers Mauthausen eine Gedenkveranstaltung
unter Mitwirkung namhafter Künstler durchgeführt. Weiters wurden andere öffentliche
Veranstaltungen (z.B. die Befreiungsfeiern in der Gedenkstätte Konzentrationslager
Mauthausen sowie in diversen ehemaligen Nebenlagern, Gedenkveranstaltungen am 11. und
12. März 1998 im Wiener Rathaus sowie im Neuen Rathaus Linz, ein Konzert des Austrian Art
Ensembles im ehemaligen KZ - Nebenlager Schloß Lind, die Gedenkreihe „Kristallnacht -
Zeitzeugen berichten 1998“ mit dem Thema „Recht, nicht Rache“, das Projekt „Verlorene
Nachbarschaft - Die Synagoge in der Neudeggergasse“) und diverse Publikationen (z.B.
„Totenbuch Ebensee“, „NS - Herrschaft in Österreich“, „Man muß darüber reden“, der
Ausstellungskatalog „Gewalt“) sowie die Gedenkausstellung „1938/1998“ in der Gedenkstätte
Konzentrationslager Mauthausen gemeinsam mit verschiedenen Organisationen veranlaßt und
finanziert.
Die Organisationseinheiten meines Ministeriums bieten darüber hinaus eine Vielzahl von
Publikationen zu einer breiten Themenpalette an, wobei durch Aussendungen und periodisch
erscheinende Publikationen auch aktuelle Themen abgedeckt wurden, Beispielhaft anzuführen
sind hier die jährlich erscheinende Broschüre „Das BMI von A - Z“, Broschüren, Ratgeber,
Aufkleber und Folder für den Bereich des Zivilschutzes sowie die von meinem Ministenum
herausgegebene Zeitschrift „Öffentliche Sicherheit“. Im Bereich des Zivildienstes stehen
Mitarbeiter bei Berufsinformationsmessen zur Verfügung, um dem großen
Informationsbedürfnis - insbesondere jenem der jungen männlichen Staatsbürger - über diesen
Themenbereich Rechnung zu tragen.
Nicht zuletzt besteht in meinem Ministerium bereits seit Jahren rund um die Uhr ein
Bürgerdienst, an den Anfragen telefonisch, schriftlich oder persönlich herangetragen werden
können.
Weiters boten Anlässe - wie zum Beispiel die Eröffnung von Dienststellen - wiederholt die
Möglichkeit,
die Tätigkeiten der Sicherheitsexekutive der Bevölkerung zu
präsentieren.
Da aufgrund der teilweise nicht gesonderten Aufschlüsselung von Aufwendungen eine
konkrete und eindeutige Erfassung der für die Informations - und Öffentlichkeitsarbeit
angefallenen Kosten nur im Rahmen eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes
möglich wäre, bitte ich um Verständnis dafür, wenn ich hier nur beispielhaft - aber zur
Verdeutlichung der Tendenz und zunehmenden Wichtigkeit der Öffentlichkeitsarbeit - die
Zahlen für den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst bekannt gebe. Für diesen Bereich allein
wurde im Jahr 1998 unter den Budgetansätzen 1/11003 und 1/11008 ein Betrag von ca. 5, 054
Millionen Schilling (Vergleichswert 1997: 4, 9 Millionen Schilling) aufgewendet.
Zu den Fragen 4 und 9:
Ich bitte um Verständnis, wenn ich aus Gründen des ansonsten damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes von einer detaillierten Anführung der
Veranstaltungen und Studien Abstand nehme, da es sich nahezu ausschließlich um
ressortinterne oder interministerielle Tagungen sowie Studien handelt, die nur der internen
Willensbildung und Entscheidungsfindung dienen, sodaß kein Bezug zur Öffentlichkeitsarbeit
besteht.
Hinsichtlich der im Jahr 1998 fällig gewordenen Restraten für die vom Bundesministerium für
Inneres kofinanzierten Veranstaltungen verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage
Nr. 3737/J, wobei für die Wanderausstellung „Von Armut bedroht“ nur mehr eine Zahlung von
30.000 Schilling erfolgte. Weiters wurde dem Europahaus Europazentrum Graz für ein
Seminar zum Thema „Sicherheit in Europa aus dem Blickwinkel der EU - Erweiterung“, bei
dem die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark und das
Landesgendarmeriekommando Steiermark als Mitveranstalter fungierten, ein Kostenzuschuß
von 40.000 Schilling gewährt.
Für das Jahr 1999 können noch keine detaillierten Aussagen getroffen werden.
Zu den Fragen 5 und 10:
Es fielen keine
Ausgaben an.
Zu Frage 6:
Sofern dies die einschlägigen Haushaltsvorschriften erforderten, wurde ein
Ausschreibungsverfahren durchgeführt. So zum Beispiel für die Herstellung von schriftlichem
Informationsmaterial auf dem Gebiet des Zivilschutzes (Brandschutzratgeber). Bei Aktivitäten,
die nur vergleichsweise geringe Ausgaben verursachten, erfolgte die Auftragsvergabe
freihändig.
Zu den Fragen 7 und 8:
Grundsätzlich verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3. Beispielhaft führe ich
wieder die Zahlen für den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst an. Für diesen Bereich allein
steht heuer unter den Budgetansätzen 1/11143 und 1/11148 ein Budget von ca. 5,25 Millionen
Schilling zur Verfügung.
Zu Frage 11:
Soweit dies die einschlägigen Haushaltsvorschriften erfordern, wird ein
Ausschreibungsverfahren durchgeführt.