5283/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5545/J der Abgeordneten
Mag. Doris Kammerlander und Genossen vom 20. Jänner 1999, betreffend Antrag auf
Exportgarantie über Staudammprojekte in Indien und der Türkei, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Finanzen wurde im Rahmen des österreichischen
Ausfuhrförderungsverfahrens mit dem Staudammprojekt Kishenganga/Indien nicht befaßt
Es ist daher auch nicht bekannt, ob eine österreichische Firma beteiligt ist. Hinsichtlich des
Staudammprojekts Ilisu/Türkei steht nach derzeitigem Wissensstand eine österreichische
Firma in Verhandlung.
Zu 2.:
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Wasserkraftwerkes llisu wurde von Seiten einer
österreichischen Firma ein Antrag auf Gewährung einer Promesse eingebracht.
Zu 3.:
Der Promesseantrag für das Staudammprojekt llisu/Türkei ist noch nicht im erweiterten
Beirat zur Entscheidung vorgelegt worden. Es wurde daher auch noch keine Haftung
übernommen.
Zu 4.:
Obwohl es im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens kein standardisiertes
Umweltprüfverfahren gibt, werden bei der Garantieübernahme Umwelt - Aspekte und auch
Menschenrechtskriterien fallspezifisch berücksichtigt.
Gerade beim Projekt Ilisu sind sich alle involvierten Exportkreditversicherer (ECA‘s) - also
auch die Oesterreichische Kontrollbank AG - einig, daß sie sich kritisch mit den
Hauptproblempunkten auseinandersetzen, und daß Lösungen angestrebt werden müssen,
die von allen Beteiligten mitgetragen werden können. Zu diesem Zweck hat es bereits einige
Sitzungen der involvierten ECA‘s gegeben.
Mit Rücksicht auf den sehr kleinen österreichischen Anteil (2 bis 3%) am Gesamtprojekt und
die auf internationaler Ebene bereits in Aussicht genommenen Maßnahmen ist in Österreich
kein von den anderen ECA‘S getrenntes Umweltprüfverfahren mehr geplant.