5283/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5545/J der Abgeordneten

Mag. Doris Kammerlander und Genossen vom 20. Jänner 1999, betreffend Antrag auf

Exportgarantie über Staudammprojekte in Indien und der Türkei, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Finanzen wurde im Rahmen des österreichischen

Ausfuhrförderungsverfahrens mit dem Staudammprojekt Kishenganga/Indien nicht befaßt

Es ist daher auch nicht bekannt, ob eine österreichische Firma beteiligt ist. Hinsichtlich des

Staudammprojekts Ilisu/Türkei steht nach derzeitigem Wissensstand eine österreichische

Firma in Verhandlung.

 

Zu 2.:

Im Zusammenhang mit der Errichtung des Wasserkraftwerkes llisu wurde von Seiten einer

österreichischen Firma ein Antrag auf Gewährung einer Promesse eingebracht.

 

Zu 3.:

Der Promesseantrag für das Staudammprojekt llisu/Türkei ist noch nicht im erweiterten

Beirat zur Entscheidung vorgelegt worden. Es wurde daher auch noch keine Haftung

übernommen.

Zu 4.:

Obwohl es im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens kein standardisiertes

Umweltprüfverfahren gibt, werden bei der Garantieübernahme Umwelt - Aspekte und auch

Menschenrechtskriterien fallspezifisch berücksichtigt.

 

Gerade beim Projekt Ilisu sind sich alle involvierten Exportkreditversicherer (ECA‘s) - also

auch die Oesterreichische Kontrollbank AG - einig, daß sie sich kritisch mit den

Hauptproblempunkten auseinandersetzen, und daß Lösungen angestrebt werden müssen,

die von allen Beteiligten mitgetragen werden können. Zu diesem Zweck hat es bereits einige

Sitzungen der involvierten ECA‘s gegeben.

 

Mit Rücksicht auf den sehr kleinen österreichischen Anteil (2 bis 3%) am Gesamtprojekt und

die auf internationaler Ebene bereits in Aussicht genommenen Maßnahmen ist in Österreich

kein von den anderen ECA‘S getrenntes Umweltprüfverfahren mehr geplant.