5285/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Elfriede Madl und Genossen
vom 20. Jänner 1999, Nr. 5567/J, betreffend Mitwirkungsrechte der Personalvertretung bei
der Erstellung der Diensteinteilung für Schulveranstaltungen, beehre ich mich folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 7.:
Der Erlaß des Bundeskanzleramtes vom 15. November 1995, GZ 920.250/8 - IIA/6/95, ist
dem Bundesministerium für Finanzen bekannt. Die dargelegte Rechtsauffassung wird ge -
teilt.
Das Bundesministerium für Finanzen wurde bisher vom Bundesministerium für Unterricht
und kulturelle Angelegenheiten nicht mit den in der Anfrage Nr. 5567/J dargelegten Rechts -
fragen befaßt. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß die Beurteilung der Rechtsauf -
fassung eines mit der Vollziehung des Personalvertretungsgesetzes (PVG) in seinem
Ressort befaßten Ministers nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen
fällt.
Nach meiner Auffassung bzw. der Rechtsmeinung der zuständigen Fachabteilung im
Bundesministerium für Finanzen bedeutet das im PVG der Personalvertretung eingeräumte
aufschiebende
Vetorecht in bestimmten Verständigungs- und Einvernehmensangelegen -
heiten, daß eine Maßnahme durch den Dienststellenleiter solange nicht gesetzt werden darf,
als nicht mit der Personalvertretung eine Verständigung oder ein Einvernehmen im Sinne
des PVG erzielt worden ist. Dies ist jedoch im Einzelfall an Hand der konkreten Fakten zu
prüfen.