5285/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Elfriede Madl und Genossen

vom 20. Jänner 1999, Nr. 5567/J, betreffend Mitwirkungsrechte der Personalvertretung bei

der Erstellung der Diensteinteilung für Schulveranstaltungen, beehre ich mich folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 7.:

Der Erlaß des Bundeskanzleramtes vom 15. November 1995, GZ 920.250/8 - IIA/6/95, ist

dem Bundesministerium für Finanzen bekannt. Die dargelegte Rechtsauffassung wird ge -

teilt.

 

Das Bundesministerium für Finanzen wurde bisher vom Bundesministerium für Unterricht

und kulturelle Angelegenheiten nicht mit den in der Anfrage Nr. 5567/J dargelegten Rechts -

fragen befaßt. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß die Beurteilung der Rechtsauf -

fassung eines mit der Vollziehung des Personalvertretungsgesetzes (PVG) in seinem

Ressort befaßten Ministers nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen

fällt.

 

Nach meiner Auffassung bzw. der Rechtsmeinung der zuständigen Fachabteilung im

Bundesministerium für Finanzen bedeutet das im PVG der Personalvertretung eingeräumte

aufschiebende Vetorecht in bestimmten Verständigungs- und Einvernehmensangelegen -

heiten, daß eine Maßnahme durch den Dienststellenleiter solange nicht gesetzt werden darf,

als nicht mit der Personalvertretung eine Verständigung oder ein Einvernehmen im Sinne

des PVG erzielt worden ist. Dies ist jedoch im Einzelfall an Hand der konkreten Fakten zu

prüfen.