5287/AB XX.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und

Genossen vom 20. Jänner 1999, Nr. 5591/J, betreffend Auslandsdienstreisen, beehre ich

mich folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Laut dem im Bundesministerium für Finanzen aufliegenden Datenmaterial betrugen die

Auslandsdienstreisekosten im

                im Jahr 1995; 11,6 Mio. öS (davon Flugreisen 9,6 Mio. öS),

                im Jahr 1996; 12,5 Mio. öS (davon Flugreisen 11,1 Mio. öS),

                im Jahr 1997; 13,4 Mio. öS (davon Flugreisen 12,1 Mio. öS) und

                im Jahr 1998; 13,0 Mio. öS (davon Flugreisen 11,6 Mio. öS).

 

Von der Europäischen Union wurden jedoch an Reisekosten 2,8 Mio. öS (1995),

3,4 Mio. öS (1996), 4,6 Mio. öS (1997) und 4,8 Mio. öS (1998) refundiert, wobei die

EU - Refundierungen für das Jahr 1998 aufgrund der 2 bis 4 - monatigen Bearbeitungsdauer in

Brüssel noch nicht abgeschlossen sind.

Zu 2.:

Aufgrund der Unterlagen der Buchhaltung betrugen die Kosten der Auslandsdienstreisen

des jeweiligen Bundesministers für Finanzen und des Staatssekretärs in den einzelnen

Jahren:

 

                1995      166.000 öS      (davon Flugreisen 166.000 öS),

                1996      656.000 öS      (davon Flugreisen 656.000 öS),

                1997      436.000 öS      (davon Flugreisen 436.000 öS) und für

                1998      400.000 öS      (davon Flugreisen 400.000 öS).

 

Zu 3.:

Die Gesamtkosten der Auslandsdienstreisen des Bundesministers für Finanzen und des

Staatssekretärs (inklusive Begleitung), die auf Grund des EU - Ratsvorsitzes zusätzlich

angefallen sind, betrugen 2,9 Mio. öS. Wie schon zu Frage 1. erwähnt, sind die

Refundierungen durch die EU noch nicht abgeschlossen.

 

Zu 4. und 8.:

Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Abwicklung von Auslandsdienstreisen von

Bundesbediensteten finden sich in den §§ 25 ff Reisegebührenvorschrift 1955.

 

Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Finanzen regelmäßig Erlässe

herausgegeben, die Informationen betreffend die Abwicklung und Einsparungsmöglichkeiten

auf dem Dienstreisesektor beinhalten; diese Erlässe sind für mein Ressort verbindlich.

 

Durch ein konsequentes Reisekostenmanagement wird eine Abwicklung der Dienstreisen im

Sinne einer größtmöglichen Nutzung von Einsparungspotentialen sichergestellt.

 

Zu 5., 6. 7. und 9.:

Der Vertrag zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundeskanzler und

AUSTRIAN AIRLINES Österreichische Luftverkehrs AG, wurde im ersten Quartal des

Jahres 1994 rückwirkend mit 1. Jänner 1994 geschlossen. Mit Schreiben vom 31. Juli 1995

teilte der Bundeskanzler dem Vorstand von AUSTRIAN AIRLINES Österreichische

Luftverkehrs AG, mit, daß eine Verlängerung des Vertrages über das Kalenderjahr 1995

hinaus nicht in Aussicht genommen sei.

 

Im Hinblick auf das bedeutende Auftragsvolumen sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit

und Zweckmäßigkeit wurde unter Mitbefassung eines externen Experten eine neuerliche,

den EU - Bestimmungen entsprechende Ausschreibung der Flugreisen des Bundes,

durchgeführt.

 

Angebote wurden von den Unternehmen Reisebüro KUONI Gesellschaft m.b.H.,

Österreichisches Verkehrsbüro AG, Qualitiy in Travel Gesellschaft m. b. H. und AUSTRIAN

AIRLINES Österreichische Luftverkehrs AG, gelegt.

 

Auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens eines externen Beraters (DIEBOLD GesmbH)

wurde von der Vergabekommission am 22. November 1995 beschlossen, der

Bundesregierung zu empfehlen, den Zuschlag an den Bestbieter Österreichisches

Verkehrsbüro AG zu erteilen.

 

Am 21. Dezember 1995 wurde der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der

Österreichischen Verkehrsbüro AG (ÖVB) geschlossen.

 

a) Der mit der ÖVB abgeschlossene Vertrag enthält folgende Konditionen:

 

•   Das ÖVB verpflichtet sich, die Flüge zu bestimmten angeführten Hauptdestinationen zu

    den bestmöglichen Konditionen (Bestpreisgarantie) zu besorgen und durchzuführen.

 

    Das ÖVB gestaltet über seine Kontakte und durch kreative Leistungsgestaltung ein

    optimales Reiseangebot zum aktuellen Bestpreis und die verbindliche Buchung für die

    zeitlichen und örtlichen Vorgaben der reiseanfordernden Dienststelle.

  

    Als höchste Ausgangswerte für die Preisermittlung gelten für die Hauptdestinationen

    jeweils halbjährlich festgelegte Flugtarife (ÖVB - Basispreise).

 

•   Das ÖVB wird auch die Besorgung und Durchführung von Flügen zu anderen als

    festgelegten Destinationen zum jeweils niedrigsten Tarif (Best Buy) vornehmen.

 

•   Das ÖVB gewährt für die gesamte Vertragslaufzeit einen Preisabzug von den obigen

    Preisen im Ausmaß von 9 %.

 

•   Darüber hinaus garantiert das ÖVB, daß alle Vorteile aus den von den einzelnen Airlines

    angebotenen Firmenförderprogrammen der Republik Österreich zugute kommen.

• Für vom Bund in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Packages), wie zum Beispiel

   Hotel, Transfer, Busse, etc. gilt ebenfalls Bestpreisgarantie sowie ein zusätzlicher

   Preisabschlag von mindestens 6 %.

 

Dem Bund wird der Meistbegünstigungsstatus eingeräumt.

 

b) Für die Österreichische Bundesregierung und deren Delegationen wurde desweiteren

     nach Durchführung einer internationalen Ausschreibung gemäß Bundesvergabegesetz

     unter Mitwirkung eines externen technischen Sachverständigen, eines externen Vergabe -

     rechtsexperten sowie eines externen Vertragsrechtsexperten und in Verfolgung eines

     Beschlusses des Ministerrates vom 8. Oktober 1998 zwischen der Republik Österreich,

     vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, und der Firma

     Lauda Air Luftfahrt AG ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen.

     Der Vertrag, der am 29. Oktober 1998 - rückwirkend mit 1. Oktober 1998 - vorerst auf

     zwei Jahre abgeschlossen wurde, enthält folgende wesentlichen Konditionen.

 

•  Die Firma Lauda Air Luftfahrt AG stellt auf Anforderung in Verbindung mit anderen

   österreichischen Flugunternehmen vier Flugzeugtypen zur Verfügung, mit denen der

   Bedarf voll abgedeckt werden kann:

 

    - Kategorie I        6 - 9 Sitzplätze      Lear Jet 60                          Reaktionszeit 2 Stunden

    - Kategorie II    10 - 20 Sitzplätze      Challenger 601  Reaktionszeit 2 Stunden

    - Kategorie III   21 - 50 Sitzplätze      Regionaljet                       Reaktionszeit 24 Stunden

    - Kategorie IV   51 - 80 Sitzplätze      Fokker 70                          Reaktionszeit 24 Stunden

 

•  Zentrale und direkte Abrechnung mit den einzelnen Ressorts an Hand der Passagierlisten

   durch die Firma Lauda Air Luftfahrt AG. Dadurch ist gewährleistet, daß die anfallenden

   Kosten auch bei gemischten Delegationen bei jenen Ressorts anteilsmäßig verrechnet

   werden, die die Flugleistungen in Anspruch nehmen.

 

• Garantierte Reaktionszeit (= tatsächlicher Abflug ab Auftragserteilung).

 

• 24 - Stunden telefonische Erreichbarkeit des Büros des Auftragnehmers (Dispatch) auch

   an Sonn- und Feiertagen.

•  Ersatzpflicht und Pönale im Falle der Nichterbringung der vertraglichen Verpflichtungen

    unabhängig vom Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen Höhere Gewalt).

 

•  Abnahmeverpflichtung von 400 Flugstunden pro Jahr durch den Auftraggeber.

 

•  Garantierte Preise pro Flugstunde je nach Kategorie zwischen öS 34.000,-- (Kategorie

    bis 9 Sitze) und öS 90.000,-- (Kategorie IV bis 80 Sitze).

 

Durch diesen Vertrag ist zu erwarten, daß die durch die laufend zunehmenden interna -

tionalen Verflechtungen und Beziehungen steigenden Flugleistungen verwaltungs -

ökonomisch und kostengünstig abgewickelt werden können.

 

Aufgrund der bisher durchwegs positiven Erfahrungen ist festzustellen, daß die Abwicklung

der Dienstreisen aufgrund der bestehenden Verträge effizient und kostengünstig erfolgen.

Darüber hinaus ist mein Ressort ständig bemüht, weitere Einsparungspotentiale durch eine

effiziente Gestaltung der Dienstreisen in zeitlicher und kostenmäßiger Hinsicht zu nützen.