5287/AB XX.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und
Genossen vom 20. Jänner 1999, Nr. 5591/J, betreffend Auslandsdienstreisen, beehre ich
mich folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Laut dem im Bundesministerium für Finanzen aufliegenden Datenmaterial betrugen die
Auslandsdienstreisekosten im
im Jahr 1995; 11,6 Mio. öS (davon Flugreisen 9,6 Mio. öS),
im Jahr 1996; 12,5 Mio. öS (davon Flugreisen 11,1 Mio. öS),
im Jahr 1997; 13,4 Mio. öS (davon Flugreisen 12,1 Mio. öS) und
im Jahr 1998; 13,0 Mio. öS (davon Flugreisen 11,6 Mio. öS).
Von der Europäischen Union wurden jedoch an Reisekosten 2,8 Mio. öS (1995),
3,4 Mio. öS (1996), 4,6 Mio. öS (1997) und 4,8 Mio. öS (1998) refundiert, wobei die
EU - Refundierungen für das Jahr 1998 aufgrund der 2 bis 4 - monatigen Bearbeitungsdauer in
Brüssel noch
nicht abgeschlossen sind.
Zu 2.:
Aufgrund der Unterlagen der Buchhaltung betrugen die Kosten der Auslandsdienstreisen
des jeweiligen Bundesministers für Finanzen und des Staatssekretärs in den einzelnen
Jahren:
1995 166.000 öS (davon Flugreisen 166.000 öS),
1996 656.000 öS (davon Flugreisen 656.000 öS),
1997 436.000 öS (davon Flugreisen 436.000 öS) und für
1998 400.000 öS (davon Flugreisen 400.000 öS).
Zu 3.:
Die Gesamtkosten der Auslandsdienstreisen des Bundesministers für Finanzen und des
Staatssekretärs (inklusive Begleitung), die auf Grund des EU - Ratsvorsitzes zusätzlich
angefallen sind, betrugen 2,9 Mio. öS. Wie schon zu Frage 1. erwähnt, sind die
Refundierungen durch die EU noch nicht abgeschlossen.
Zu 4. und 8.:
Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Abwicklung von Auslandsdienstreisen von
Bundesbediensteten finden sich in den §§ 25 ff Reisegebührenvorschrift 1955.
Darüber hinaus werden vom Bundesministerium für Finanzen regelmäßig Erlässe
herausgegeben, die Informationen betreffend die Abwicklung und Einsparungsmöglichkeiten
auf dem Dienstreisesektor beinhalten; diese Erlässe sind für mein Ressort verbindlich.
Durch ein konsequentes Reisekostenmanagement wird eine Abwicklung der Dienstreisen im
Sinne einer größtmöglichen Nutzung von Einsparungspotentialen sichergestellt.
Zu 5., 6. 7. und 9.:
Der Vertrag zwischen der Republik Österreich, vertreten durch den Bundeskanzler und
AUSTRIAN AIRLINES Österreichische Luftverkehrs AG, wurde im ersten Quartal des
Jahres 1994 rückwirkend mit 1. Jänner 1994 geschlossen. Mit Schreiben vom 31. Juli 1995
teilte der Bundeskanzler dem Vorstand von AUSTRIAN AIRLINES Österreichische
Luftverkehrs AG, mit, daß eine Verlängerung des Vertrages über das Kalenderjahr 1995
hinaus nicht in Aussicht genommen sei.
Im Hinblick auf das bedeutende Auftragsvolumen sowie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit
und
Zweckmäßigkeit wurde unter Mitbefassung eines externen Experten eine
neuerliche,
den EU - Bestimmungen entsprechende Ausschreibung der Flugreisen des Bundes,
durchgeführt.
Angebote wurden von den Unternehmen Reisebüro KUONI Gesellschaft m.b.H.,
Österreichisches Verkehrsbüro AG, Qualitiy in Travel Gesellschaft m. b. H. und AUSTRIAN
AIRLINES Österreichische Luftverkehrs AG, gelegt.
Auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens eines externen Beraters (DIEBOLD GesmbH)
wurde von der Vergabekommission am 22. November 1995 beschlossen, der
Bundesregierung zu empfehlen, den Zuschlag an den Bestbieter Österreichisches
Verkehrsbüro AG zu erteilen.
Am 21. Dezember 1995 wurde der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der
Österreichischen Verkehrsbüro AG (ÖVB) geschlossen.
a) Der mit der ÖVB abgeschlossene Vertrag enthält folgende Konditionen:
• Das ÖVB verpflichtet sich, die Flüge zu bestimmten angeführten Hauptdestinationen zu
den bestmöglichen Konditionen (Bestpreisgarantie) zu besorgen und durchzuführen.
Das ÖVB gestaltet über seine Kontakte und durch kreative Leistungsgestaltung ein
optimales Reiseangebot zum aktuellen Bestpreis und die verbindliche Buchung für die
zeitlichen und örtlichen Vorgaben der reiseanfordernden Dienststelle.
Als höchste Ausgangswerte für die Preisermittlung gelten für die Hauptdestinationen
jeweils halbjährlich festgelegte Flugtarife (ÖVB - Basispreise).
• Das ÖVB wird auch die Besorgung und Durchführung von Flügen zu anderen als
festgelegten Destinationen zum jeweils niedrigsten Tarif (Best Buy) vornehmen.
• Das ÖVB gewährt für die gesamte Vertragslaufzeit einen Preisabzug von den obigen
Preisen im Ausmaß von 9 %.
• Darüber hinaus garantiert das ÖVB, daß alle Vorteile aus den von den einzelnen Airlines
angebotenen Firmenförderprogrammen der Republik Österreich zugute
kommen.
• Für vom Bund in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Packages), wie zum Beispiel
Hotel, Transfer, Busse, etc. gilt ebenfalls Bestpreisgarantie sowie ein zusätzlicher
Preisabschlag von mindestens 6 %.
Dem Bund wird der Meistbegünstigungsstatus eingeräumt.
b) Für die Österreichische Bundesregierung und deren Delegationen wurde desweiteren
nach Durchführung einer internationalen Ausschreibung gemäß Bundesvergabegesetz
unter Mitwirkung eines externen technischen Sachverständigen, eines externen Vergabe -
rechtsexperten sowie eines externen Vertragsrechtsexperten und in Verfolgung eines
Beschlusses des Ministerrates vom 8. Oktober 1998 zwischen der Republik Österreich,
vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, und der Firma
Lauda Air Luftfahrt AG ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen.
Der Vertrag, der am 29. Oktober 1998 - rückwirkend mit 1. Oktober 1998 - vorerst auf
zwei Jahre abgeschlossen wurde, enthält folgende wesentlichen Konditionen.
• Die Firma Lauda Air Luftfahrt AG stellt auf Anforderung in Verbindung mit anderen
österreichischen Flugunternehmen vier Flugzeugtypen zur Verfügung, mit denen der
Bedarf voll abgedeckt werden kann:
- Kategorie I 6 - 9 Sitzplätze Lear Jet 60 Reaktionszeit 2 Stunden
- Kategorie II 10 - 20 Sitzplätze Challenger 601 Reaktionszeit 2 Stunden
- Kategorie III 21 - 50 Sitzplätze Regionaljet Reaktionszeit 24 Stunden
- Kategorie IV 51 - 80 Sitzplätze Fokker 70 Reaktionszeit 24 Stunden
• Zentrale und direkte Abrechnung mit den einzelnen Ressorts an Hand der Passagierlisten
durch die Firma Lauda Air Luftfahrt AG. Dadurch ist gewährleistet, daß die anfallenden
Kosten auch bei gemischten Delegationen bei jenen Ressorts anteilsmäßig verrechnet
werden, die die Flugleistungen in Anspruch nehmen.
• Garantierte Reaktionszeit (= tatsächlicher Abflug ab Auftragserteilung).
• 24 - Stunden telefonische Erreichbarkeit des Büros des Auftragnehmers (Dispatch) auch
an
Sonn- und Feiertagen.
• Ersatzpflicht und Pönale im Falle der Nichterbringung der vertraglichen Verpflichtungen
unabhängig vom Verschulden des Auftragnehmers (ausgenommen Höhere Gewalt).
• Abnahmeverpflichtung von 400 Flugstunden pro Jahr durch den Auftraggeber.
• Garantierte Preise pro Flugstunde je nach Kategorie zwischen öS 34.000,-- (Kategorie
bis 9 Sitze) und öS 90.000,-- (Kategorie IV bis 80 Sitze).
Durch diesen Vertrag ist zu erwarten, daß die durch die laufend zunehmenden interna -
tionalen Verflechtungen und Beziehungen steigenden Flugleistungen verwaltungs -
ökonomisch und kostengünstig abgewickelt werden können.
Aufgrund der bisher durchwegs positiven Erfahrungen ist festzustellen, daß die Abwicklung
der Dienstreisen aufgrund der bestehenden Verträge effizient und kostengünstig erfolgen.
Darüber hinaus ist mein Ressort ständig bemüht, weitere Einsparungspotentiale durch eine
effiziente Gestaltung der Dienstreisen in zeitlicher und kostenmäßiger Hinsicht zu nützen.