5294/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5598/J - NR/1999 betreffend Auslandsdienstreisen, die

die Abgeordneten Dr. HAIDER und Kollegen am 20. Januar 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich

mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zur Frage 1:

 

A.  Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

Die folgenden Angaben über die Kosten der Anslandsdienstreisen beziehen sich nur auf die Zen -

tralleitung. Die Erfassung bei den nachgeordneten Dienststellen würde einen zu hohen Verwaltungsauf -

wand verursachen, der nicht vertretbar ist.

 

 

Jahr

 Gesamtkosten

 Flugkosten

 

 

 

1995

 5,25 Mio. S

 davon 3,58 Mio. S

1996

 5,87 Mio. S

 davon 3,54 Mio. S

1997

 5,21 Mio. S

 davon 3,39 Mio. S

1998

 6,91 Mio. S

 davon 4,72 Mio. S


 

Ergänzend muß ich jedoch bemerken, dass in all diesen Jahren von der EU Reisekosten für delegierte

Bedienstete refundiert werden, die allerdings nicht dem Ressortbudget, wohl aber dem Gesamtetat

zugeführt werden. So wurden

 

1995

 1,49 Mio. S

1996

 1,71 Mio. S

1997

 1,86 Mio. S

1998

 1,90 Mio. S

 

von der EU rückvergütet.

 

 

B. Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom:

 

Jahr

 Gesamtkosten

 Flugkosten

1995

 7,66 Mio. S

 davon 5,30 Mio. S

1996

 8,16 Mio. S

 davon 5,38 Mio. S

1997

 9,10 Mio. S

 davon 6,10 Mio. S

1998

 12,30 Mio. S

 davon 8,11 Mio. S

 

 

Rückvergütung für Reisekosten durch die EU:

 

 Zentralleitung

 Bundesprüfanstalt

1995

 1,47 Mio. S

 -

1996

 2,10 Mio. S

 -

1997

 2,25 Mio. S

 -

1998

 2,65 Mio. S

 74.242,59 S

 

Zu Frage 2:

 

A.  Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

Die Kosten der Auslandsreisen des jeweiligen Ressortchefs betrugen:

1995

 S 238.820,-- davon Flugkosten S 196.020,--

1996

 S 159.680,-- davon Flugkosten S 126.320,--

1997

 S 170.614,-- davon Flugkosten S 166.233,--

1998

 S 263.635,-- davon Flugkosten S 238.673,--


 

B.  Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom:

 

Die Kosten der Auslandsreisen der Ressortchefs in den Jahren 1995 bis 1998 (für die Jahre 1997 und

1998 nur Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom) betrugen:

 

1995

 S 170.447,80 davon Flugkosten S 135.015,--

1996

 S     1.710,--   keine Flugkosten

1997

 S 151.072,10 davon Flugkosten S 135.360,30

1998

 S 386.952,51 davon Flugkosten S 376.335,11

 

Zu Frage 3:

 

Da sich die Auslandsdienstreisen aufgrund des Ratsvorsitzes in der EU nicht bloß auf die 2. Hälfte des

Jahres 1998 eingrenzen lassen, werden alle im Jahr 1998 angefallenen Kosten für EU - relevante

Auslandsdienstreisen erfasst. Demnach betrug der Gesamtaufwand meiner EU - Reisen einschließlich

der mich begleitenden Bediensteten im Jahr 1998 im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung

S 956.661,--, im Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom S 1,347.191,60.

 

Zu Fragen 4 und 8:

 

Für die Abwicklung der Auslandsdienstreisen gelten die Bestimmungen der §§ 25 ff RGV 1955.

Ferner werden Informationen über kostensparende Verkehrstarife und Hotelpreise an die Bediensteten

zur Beachtung übermittelt. Schließlich werden schon bei der Genehmigung von Auslandsdienstreisen

die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in jedem Fall beachtet.

Darüber hinaus holt mein Ressort in Abstimmung mit der interministeriellen Kommission „Auslands -

dienstreisen“ laufend Informationen betreffend die Anzahl der Flüge der Bediensteten sowie die damit

verbundenen Kosten ein.

Zu Fragen 5 bis 7 und 9:

 

Im Hinblick auf die vom Bundeskanzleramt und vom Bundesministerium für Finanzen abgeschlossenen

Verträge mit der Österreichischen Verkehrsbüro AG sowie mit der Lauda Air Luftfahrt AG über eine

möglichst kostengünstige Abwicklung der Dienstreisen, die auch für mein Ressort gelten und zur

Anwendung gelangen, verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 7 bis 9 sowie 10 und 11 des

Bundesministers für Finanzen zur parlamentarischen Anfrage Nr. 4989/J - NR/1998 vom 8. Oktober

1998.