5297/AB XX.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5614/J - NR/1999 betreffend Zahl der Sonder -
urlaube, die die Abgeordneten Dr. HAIDER und Kollegen am 20. Januar 1999 an mich ge -
richtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
A. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:
|
1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
wurden |
|
204 |
349 |
443 |
312 |
Sonderurlaubstage gewährt. |
Zahlenmäßige Angaben über die an den nachgeordneten Dienststellen des Ressortbereiches
gewährten Sonderurlaubstage sind wegen des damit verbundenen Erhebungsaufwandes aus
verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass an
den Universitäten relativ häufig Dienstfreistellungen in Form von Sonderurlauben gewährt
werden, während an anderen Dienststellen solche Sonderurlaube eher selten vorkommen. Im
Bereich der Universitäten und Universitäten der Künste obliegt die Genehmigung von Son -
derurlauben bis zu einem Höchstmaß von zwei Wochen dem jeweiligen Rektor als Dienst -
behörde erster Instanz, wobei nachträglich eine Meldung an das Bundesministerium für Wis -
senschaft und Verkehr zu erstatten ist. Darüber hinausgehende Sonderurlaube fallen zwar in
den
Entscheidungsbereich des Ministeriums, sind aber eher unüblich.
B. Vefrwaltungsbereich Verkehr und Telekom:
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1995*) |
1996 |
1997 |
1998 |
wurden |
|
198*) |
468 |
562 |
409 |
Sonderurlaubstage gewährt.
|
*) ohne Bedienstete des PT - Bereiches
(Die Erfassung der Daten der Bediensteten des PT - Bereiches konnte ha. EDV - mäßig erst ab
dem 1. Januar 1996, dem Datum der Übernahme der Besoldung dieser Bedienstetengruppe
durch das Bundesrechenzentrum, erfolgen).
Zu den Fragen 2, 4 und 6:
Entfällt, da es im Ressortbereich keine Exekutivbeamten gibt.
Zu Frage 3:
Sonderurlaubstage wurden in den angeführten Jahren aus den genannten Anlässen bewilligt:
A. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:
|
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1995 |
1996 |
1997 |
1998 |
|
gewerkschaftliche Anlässe: |
23 |
10 |
16 |
14 |
|
kulturelle Anlässe: |
12 |
16 |
15 |
21 |
|
sportliche Anlässe: |
0 |
0 |
0 |
5 |
|
dienstliche Anlässe: |
111 |
193 |
278 |
137 |
|
private Anlässe: |
58 |
130 |
134 |
135 |
Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen siehe Antwort zu Frage 1. Im Universitäts -
bereich werden die meisten Sonderurlaube erfahrungsgemäß aus dienstlichen Gründen z.B.
zwecks kurzfristiger Forschungs- und Weiterbildungsaufenthalte in Anspruch genommen.
Gewerkschaftliche und personalvertretungsrechtliche Anlässe sind vernachlässigbar. Aus
privaten
Anlässen werden maximal drei Tage gewährt.
A. Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom:
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1995*) |
1996 |
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24*) Tage gewerkschaftl. Anlässe |
92 Tage gewerkschaftl. Anlässe |
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174*) Tage andere Anlässe |
376 andere Anlässe |
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1997 |
1998 |
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78 Tage gewerkschaftl. Anlässe |
76 Tage gewerkschaftl.Anlässe |
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17 Tage sportliche Anlässe |
333 Tage andere Anlässe |
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467 Tage andere Anlässe
|
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*) ohne Bedienstete des PT - Bereiches (siehe Frage 1)
Zu Frage 5:
Im Durchschnitt erhielt ein Bediensteter in den Jahren
A. Vcrwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:
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1995: |
1996: |
1997: |
1998: |
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0,4 |
0,7 |
1,0 |
0,7 |
Sonderurlaubstage. |
B. Bereich Verkehr und Telekom:
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1995*) |
1996 |
1997 |
1998 |
|
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0,39*) |
0,63 |
0,77 |
0,55 |
Sonderurlaubstage. |
*) ohne Bedienstete des PT - Bereiches (siehe Frage 1)
Zu Frage 7:
Im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung steht einer Steigerung der Tendenz in
den Jahren 1995, 1996 und 1997 ein Rückgang im Jahr 1998 gegenüber.
Stellt man im Verwaltungsbereich Verkehr die Zahl des Jahres 1996 der des Jahres 1997
gegenüber, ist eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Vergleicht man jedoch die Zahlen
1996 und 1997 zu
1998 ist die Tendenz fallend bis stark fallend.
Zu Frage 8:
Wie bereits anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 249/J - NR/1994
angeführt wurde, werden Sonderurlaube in der Zentralleitung nur nach eingehender Prüfung
des Sachverhaltes bewilligt. Das Ressort sieht daher keine Veranlassung, von der derzeitigen
Vorgangsweise abzugehen.