5297/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5614/J - NR/1999 betreffend Zahl der Sonder -

urlaube, die die Abgeordneten Dr. HAIDER und Kollegen am 20. Januar 1999 an mich ge -

richtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

 

Zu Frage 1:

 

 

A.      Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

 

1995

1996

1997

1998

wurden

204

349

443

312

Sonderurlaubstage gewährt.

 

Zahlenmäßige Angaben über die an den nachgeordneten Dienststellen des Ressortbereiches

gewährten Sonderurlaubstage sind wegen des damit verbundenen Erhebungsaufwandes aus

verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass an

den Universitäten relativ häufig Dienstfreistellungen in Form von Sonderurlauben gewährt

werden, während an anderen Dienststellen solche Sonderurlaube eher selten vorkommen. Im

Bereich der Universitäten und Universitäten der Künste obliegt die Genehmigung von Son -

derurlauben bis zu einem Höchstmaß von zwei Wochen dem jeweiligen Rektor als Dienst -

behörde erster Instanz, wobei nachträglich eine Meldung an das Bundesministerium für Wis -

senschaft und Verkehr zu erstatten ist. Darüber hinausgehende Sonderurlaube fallen zwar in

den Entscheidungsbereich des Ministeriums, sind aber eher unüblich.

B. Vefrwaltungsbereich Verkehr und Telekom:

 

1995*)

1996

1997

1998

wurden

198*)

468

562

409

Sonderurlaubstage gewährt.

 

*) ohne Bedienstete des PT - Bereiches

(Die Erfassung der Daten der Bediensteten des PT - Bereiches konnte ha. EDV - mäßig erst ab

dem 1. Januar 1996, dem Datum der Übernahme der Besoldung dieser Bedienstetengruppe

durch das Bundesrechenzentrum, erfolgen).

 

Zu den Fragen 2, 4 und 6:

 

Entfällt, da es im Ressortbereich keine Exekutivbeamten gibt.

 

Zu Frage 3:

 

Sonderurlaubstage wurden in den angeführten Jahren aus den genannten Anlässen bewilligt:

 

A. Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:



 

1995

1996

1997

1998

gewerkschaftliche Anlässe:

23

10

16

14

kulturelle Anlässe:

12

16

15

21

sportliche Anlässe:

0

0

0

5

dienstliche Anlässe:

111

193

278

137

private Anlässe:

58

130

134

135

 

Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen siehe Antwort zu Frage 1. Im Universitäts -

bereich werden die meisten Sonderurlaube erfahrungsgemäß aus dienstlichen Gründen z.B.

zwecks kurzfristiger Forschungs- und Weiterbildungsaufenthalte in Anspruch genommen.

Gewerkschaftliche und personalvertretungsrechtliche Anlässe sind vernachlässigbar. Aus

privaten Anlässen werden maximal drei Tage gewährt.

A.      Verwaltungsbereich Verkehr und Telekom:

 

1995*)

1996

24*) Tage gewerkschaftl. Anlässe

92 Tage gewerkschaftl. Anlässe

174*) Tage andere Anlässe

376 andere Anlässe

1997

1998

78 Tage gewerkschaftl. Anlässe

76 Tage gewerkschaftl.Anlässe

17 Tage sportliche Anlässe

333 Tage andere Anlässe

467 Tage andere Anlässe

 

 

*) ohne Bedienstete des PT - Bereiches (siehe Frage 1)

 

Zu Frage 5:

 

Im Durchschnitt erhielt ein Bediensteter in den Jahren

 

A. Vcrwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung:

 

1995:

1996:

1997:

1998:

 

0,4

0,7

1,0

0,7

Sonderurlaubstage.

 

B. Bereich Verkehr und Telekom:

 

1995*)

1996

1997

1998

 

0,39*)

0,63

0,77

0,55

Sonderurlaubstage.

 

*) ohne Bedienstete des PT - Bereiches (siehe Frage 1)

 

Zu Frage 7:

 

Im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung steht einer Steigerung der Tendenz in

den Jahren 1995, 1996 und 1997 ein Rückgang im Jahr 1998 gegenüber.

 

Stellt man im Verwaltungsbereich Verkehr die Zahl des Jahres 1996 der des Jahres 1997

gegenüber, ist eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Vergleicht man jedoch die Zahlen

1996 und 1997 zu 1998 ist die Tendenz fallend bis stark fallend.

Zu Frage 8:

 

Wie bereits anlässlich der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 249/J - NR/1994

angeführt wurde, werden Sonderurlaube in der Zentralleitung nur nach eingehender Prüfung

des Sachverhaltes bewilligt. Das Ressort sieht daher keine Veranlassung, von der derzeitigen

Vorgangsweise abzugehen.