5304/AB XX.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5600/J - NR/1999 betreffend Aussage des Tiroler

Kinder- und Jugendanwaltes über „gewalttätige Lehrpersonen“, die die Abgeordneten DDr. Erwin

Niederwieser und Genossen am 20. Jänner 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. - 4.:

Burgenland:

Ad 1.:     Es wurden 4 Verfahren eingeleitet.

Ad 2.:     2 Verfahren betrafen Gewalt gegen Schüler/innen.

Ad 3.:     Diese beiden Verfahren endeten jeweils mit Verweis.

Ad 4.:     In einem dieser beiden Verfahren wurde eine sofortige Suspendierung ausgesprochen.

 

Oberösterreich:

Ad 1.:     Es wurden 19 Verfahren eingeleitet.

Ad 2.:     8 Verfahren betrafen Gewalt gegen Schüler/innen.

Ad 3.:     Von diesen 8 Verfahren endeten zwei durch Einstellung, eines mit Schuldspruch ohne

                Strafe, vier mit Geldstrafen und ein Verfahren ist noch offen.

Ad 4.:     In zwei dieser 8 Verfahren wurde eine sofortige Suspendierung ausgesprochen.

 

Vorarlberg:

Ad 1.:     Es wurden 2 Verfahren eingeleitet.

Ad 2.:     Kein Verfahren betraf Gewalt gegen Schüler/innen.

Wien:

Ad 1.:     Es wurden 7 Verfahren eingeleitet, wobei 2 Verfahren gegen ein und dieselbe Person

                geführt wurden.

Ad 2.:     Kein Verfahren betraf Gewalt gegen Schüler/innen.

 

Salzburg:

Ad 1.:     Es wurden 4 Verfahren eingeleitet.

Ad 2.:     Kein Verfahren betraf Gewalt gegen Schüler/innen.

 

Kärnten:

Ad 1.:     Es wurden 4 Verfahren eingeleitet.

Ad 2.:     Kein Verfahren betraf Gewalt gegen Schüler/innen.

 

Tirol:

Ad 1.:     Es wurden 3 Verfahren eingeleitet.

Ad 2.:     1 Verfahren betraf Gewalt gegen Schüler/innen.

Ad 3.:     Das Verfahren endete durch Einstellung.

 

Niederösterreich:

Ad 1.:     Es wurden 6 Verfahren eingeleitet.

Ad 2.:     2 Verfahren betrafen Gewalt gegen Schüler/innen.

Ad 3.:     Diese beiden Verfahren endeten jeweils mit einem Verweis.

Ad 4.:     Es wurde keine Suspendierung ausgesprochen.

 

Steiermark:

Ad 1.:     Es wurden 13 Verfahren eingeleitet.

Ad 2.:     5 Verfahren betrafen Gewalt gegen Schüler/innen.

Ad 3.:     Diese 5 Verfahren endeten in 2 Fällen mit Ausspruch einer Geldstrafe, in einem durch

                Verweis und in weiteren 2 Fällen ohne Verhängung einer Strafe.

Ad 4.:     In 2 Verfahren wurde eine sofortige Suspendierung ausgesprochen.

 

Ad 5.:

Wie aus den oben angeführten Zahlen ersichtlich, lässt sich kein Trend zum „gewalttätigen Lehrer -

personal" feststellen. Trotzdem gilt es, in jedem einzelnen Fall die entsprechenden Konsequenzen

zu ziehen bzw. derartige Vorkommnisse bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Kernpunkt der Prävention ist eine „Konstruktive Konfliktlösungsstrategie". Hier gibt es eine Fülle

von Angeboten an Fort - und Weiterbildungsseminaren, internationalen Projekten, Schwerpunkt -

veranstaltungen etc., die Lehrer, Schüler und Eltern die Verbesserung der Kommunikations - und

Konfliktlösungskompetenz ermöglichen.

Die Einbeziehung der Schulpsychologen und/oder der Bildungsberater zur Konfliktlösung bietet

eine weitere Möglichkeit zur Förderung eines gewaltfreien Schulklimas.

Auch die direkte Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt in einzelnen Unterrichtsgegenständen

bringt diese Problematik ins Bewusstsein und hilft, das Miteinander zu fördern und Gewaltanwen -

dung bereits in ihrem Ansatz zu vermeiden.

Daher führt die auch international gewonnene Erkenntnis, dass die Schulpartner wechselseitige

Verantwortung tragen, nunmehr auch in Österreich zur Förderung einer „Vereinbarungskultur“, von

der gemäß den Erfahrungen anderer Länder präventive Wirkung angenommen werden kann: Ein

Diskussionsprozess zwischen den Lehrer/innen, Erziehungsberechtigten und Schüler/innen soll auf

der Basis der Rechtsvorschriften in Übereinkünfte hinsichtlich Verhaltensregeln münden, die für

alle Beteiligten zu gelten haben. Solche von der Klassen - bzw. der Schulgemeinschaft gemeinsam

getroffenen Vereinbarungen hob auch eine Arbeitsgruppe der im September 1998 vom Bundes -

ministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gemeinsam mit der Bundesschüler -

vertretung und der Europäischen Elternvereinigung organisierten internationalen Konferenz „Wie

das Verhalten die Qualität von Bildung und Erziehung beeinflusst" als Voraussetzung für

Beschwerden gegenüber Lehrer/innen hervor.

Die Rechte und Pflichten der Lehrer, Schüler und Eltern sind ausreichend gesetzlich geregelt. Eine

allfällige Ausweitung halte ich für pädagogisch nicht zielführend, da es in jenen Fällen, wo dies

nötig war, zur Suspendierung einzelner Lehrkräfte gekommen ist.

Zielführender ist die Förderung des Miteinander und die Unterstützung zur aktiven und passiven

Kritikfähigkeit, die Gewaltanwendung bereits im Vorfeld vermeiden helfen soll.