5306/AB XX.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Antrage Nr. 5656/J betreffend

Öffentlichkeitsarbeit des Bundes, welche die Abgeordneten Mag. Trattner und Kollegen am

21. Jänner 1999 an mich richteten, stelle ich einleitend fest, daß es sich bei der

Informationstätigkeit des Ressorts nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit

handelt. Sie orientiert sich an den Grundsätzen der umfassenden Information und des

einfachen Zuganges für den interessierten Bürger.

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten bemüht sich um

zielgruppenorientierte Information der Öffentlichkeit u.a. in Form von Pressekonferenzen,

schriftlichem Informationsmaterial, Beschickung von Informationsständen bei einschlägigen

Messen und Nutzung neuer Kommunikationstechnologien.

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der Gesamtbeitrag, der im Jahre 1998 vom Bundesministerium für wirtschaftliche

Angelegenheiten einschließlich der nachgeordneten Dienststellen für Öffentlichkeitsarbeit

ausgegeben wurde, beträgt ca. 11 Mio. Schilling. Dieser Betrag beinhaltet nicht die Ausgaben

für Veranstaltungen im Rahmen der österreichischen EU - Präsidentschaft.

 

Für das Jahr 1999 sind derzeit Ausgaben von insgesamt ca. 10,62 Mio. Schilling geplant.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 7 der Anfrage:

 

Ausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden und werden in

den Jahren 1998 und 1999 bei den Voranschlagsansätzen 1/63008, 1/63158, 1/63178 und

1/63208 bedeckt. Von den darin enthaltenen Mitteln wurde und wird jedoch nur ein geringer

Teil für Öffentlichkeitsarbeit verwendet.

 

Antwort zu den Punkten 3, 4, 8 und 9 der Anfrage:

 

Aufgrund der Vielzahl der vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

gesetzten Aktivitäten ist es nicht möglich, im einzelnen aufzuschlüsseln, wofür die Mittel

verwendet werden. Als wichtigste Ausgabengruppen sind zu nennen:

 

• Einschaltungen in Printmedien

• Bekanntmachung von Aufbau und Ausbau von drei Servicestellen im BMwA mittels

   Plakat - und Inserataktionen (1998)

• Teilnahme an Messen

• Publikationen

• Informationsveranstaltungen

• Tagungen, Kongresse

• Enqueten, Symposien etc.

 

So wurden im Jahre 1998 beispielsweise nachstehende Aktivitäten vom Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten finanziert, bei denen Kosten für Referenten, Organisation,

Saalmiete, Dolmetscher, Bewirtung, Druck von Unterlagen, Broschüren etc. angefallen sind:

 

• Standortforum „Globalisierung - Tourismus - Beschäftigung“ (19.6.1998, Baden)

  ca. S 120.000,--

• Erstellung eines Berichtes über die Lage der Tourismus - und Freizeitwirtschaft in

  Österreich 1997

  ca. S 190.000,--

• Broschüre „Die Berufsausbildung in der Lehre in Österreich“

  ca. S 150.000,--

• Broschüren „Erneuerbare Energie in Österreich“ und „Renewable Energy in Austria“ zur

  Information ausländischer Interessenten bei fachlichen Zusammenkünften

  ca. S 310.000,--

• Donausymposium

  ca. S 300.000,--

 

Für das Jahr 1999 sind eine Reihe von weiteren Aktivitäten geplant, deren Kosten noch nicht

bekannt sind.

 

Im Bereich des Außenhandels, der Wirtschaft, des Tourismus, der Technologie, der Energie,

des Bergbaues sowie des Hoch - und Straßenbaus wurden und werden eine Reihe von Studien

in Auftrag gegeben, die primär als Grundlage für interne Entscheidungen dienen und daher

nicht der Öffentlichkeitsarbeit zuzurechnen sind.

Antwort zu den Punkten 5 und 10 der Anfrage:

 

Die Euro - Informationskampagne wird zum einen vom Bundeskanzleramt (Europa

Informationsinitiative der Bundesregierung), zum anderen vom Bundesministerium für

Finanzen (Euro - Initiative der Bundesregierung) abgewickelt.

Ich darf daher auf die Beantwortung der diesbezüglichen Anfragen durch den Herrn

Bundeskanzler (5653/J) bzw. den Herrn Bundesminister für Finanzen (5658/J) verweisen.

 

Antwort zu den Punkten 6 und 11 der Anfrage:

 

Grundsätzlich werden einzelne Aufträge unter Bedachtnahme auf die einschlägigen

Haushaltsvorschriften nach der ÖNORM A 2050 bzw. nach dem Bundesvergabegesetz

(wiederverlautbart BGBl. I Nr. 56/1997) erteilt.

Aufgrund der Vielzahl von Objekten, die alle den genannten Vorschriften unterliegen, ist eine

detaillierte Aufstellung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.