5313/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert Trattner, Dr. Jörg Haider,

Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage,

betreffend "Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gre -

mien“, gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfragen wie folgt:

 

 

Zu 1:

1.1. An dem in der Anfrage genannten Stichtag 1. Jänner 1999 war das Bundesmi -

        nisterium für Justiz in folgenden interministeriellen Arbeitsgruppen als federfüh -

        rendes Ressort vertreten:

 

        - Arbeitsgruppe „Reform des materiellen Genossenschaftsrechts“

        - Arbeitsgruppe „Eigenkapitalersatzrecht“

        - Arbeitsgruppe „Exekutionsrechtsreform“

        - Untergruppe „Vollzugs -  und Wegegebührenrecht“

        - Arbeitsgruppe „Insolvenzrechtsreform“

        - Untergruppe „Unternehmensinsolvenz“

        - Untergruppe „Privatkonkurs“

        - Arbeitsgruppe „Gewährleistungsreform"

        - Arbeitsgruppe "Wohnrecht“

        - Arbeitskreis „Sexualstrafrecht“

          - Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens

          - Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetznovelle 1980.

 

Zur Vermeidung von Überschneidungen mit den Antworten anderer Regierungsmit -

glieder auf gleichlautende Anfragen bleiben hier die nicht interministeriellen Arbeits -

gruppen im Bundesministerium für Justiz und jene Fälle unerwähnt, in denen das

Bundesministerium für Justiz Vertreter in interministerielle Arbeitsgruppen entsen -

det, für die ein anderes Ressort federführend zuständig ist. Ich gehe weiters davon

aus, dass die Mitwirkung des Bundesministeriums für Justiz an Arbeitsgruppen inter -

nationaler Organisationen, wie etwa der Europäischen Union, des Europarates oder

der Vereinten Nationen, von der Anfrage ebenso wenig umfasst ist wie die Mitglied -

schaft von Richtern in den zahlreichen Kommissionen nach Art 133 Z 4 B - VG.

 

1.2.  Weiters war das Bundesministerium für Justiz am 1. Jänner 1999 in folgenden

         Kommissionen und Beiräten vertreten:

 

         - Statistische Zentralkommission

         - Fachbeirat für Justiz -  und Kriminalstatistik

         - Bundesdrogenkoordination

         - Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)

         - Arbeitsgruppe des österreichischen Normungsinstitutes „AG 234.01

            Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag“

         - Ausschuss für die Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung

         - Rat für Nachhaltige Entwicklung

         - Beirat für Verkehrssicherheit

         - Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes

         - Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention

         - Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchange in Österreich

         - VIP (Verwaltungsinnovationsprogramm) - Beirat

         - HELP - Beirat.

 

1.3.  Ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehört als Ersatzmitglied dem

         Bundesvergabeamt beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenhei -

         ten an. Er wurde für diese Funktion vom Bundesministerium für Justiz namhaft

         gemacht.

        Ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehört dem Aufsichtsrat der

        Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete Gesellschaft

        m.b.H. (BUWOG) an. Er ist auf Vorschlag des Bundesministers für Justiz von

        der Generalversammlung der Gesellschaft in diese Funktion gewählt worden.

 

        Zwei Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehören als Mitglied bzw. als

        Ersatzmitglied dem Interessenbeirat der Bundesimmoblien Gesellschaft m.b.H.

        (BIG) an. Sie wurden für diese Funktionen vom Bundesministerium für Justiz

        namhaft gemacht.

 

1.4. Schließlich hat der (seinerzeitige) Bundesminister für Wissenschaft, Forschung

        und Kunst für folgende Institutionen vom Bundesministerium für Justiz nominier -

        te Staatskommissäre bestellt:

 

        - AKM

        - Verwertungsgesellschaft Rundfunk

        - Austro - Mechana

        - Musikedition

        - Österreichische Interpretengesellschaft

        - LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten)

        - Verwertungsgesellschaft bildender Künstler

        - Literarische Verwertungsgesellschaft

        - Literar - Mechana

        - Verwertungsgesellschaft Audio - Visuelle Medien

        - Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender

        - Bild und Ton.

 

        Da sich die Anfrage meinem Verständnis nach nur auf Entsendungen im Auftrag

        oder als Vertreter des Justizressorts bezieht, bleiben Nebenbeschäftigungen

        außer Betracht.

 

 

Zu 2 und 4:

 

2.1. Mit der Vertretung des Justizressorts in den zu Frage 1 erwähnten interministe -

        riellen Arbeitsgruppen sind jeweils diejenigen Bediensteten betraut worden, die

auf Grund ihrer ressortinternen Funktion für die jeweilige Materie als Sektions -

leiter, Abteilungsleiter oder Referenten zuständig sind. Es sind dies

 

a)  in der Arbeitsgruppe "Reform des materiellen Genossenschaftsrechts"

      SChef Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, Dr. Peter Zetter, Leiter

      der handels -  und gesellschaftsrechtlichen Abteilung, und Referent

      Mag. Christian Auinger;

 

b)  in der Arbeitsgruppe „Eigenkapitalersatzrecht“

      Dr. Peter Zetter, Leiter der handels -  und gesellschaftsrechtlichen Abteilung

      und Referentin Dr. Barbara Kloiber;

 

c)  in den Arbeitsgruppen „Exekutionsrechtsreform“ und "Insolvenzrechtsreform“

      Dr. Franz Mohr, Leiter der für Exekutions -  und Insolvenzrecht zuständigen

      Abteilung sowie Referentin Dr. Barbara Kloiber und Referent Mag. Markus

      Sonnleitner;

 

d)  in der Arbeitsgruppe „Gewährleistungsreform“

      Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, und Dr. Georg Kathrein, Lei -

      ter der für Schuld -  und Sachenrecht zuständigen Abteilung;

 

e)  in der Arbeitsgruppe "Wohnrecht“

      SChef Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, und Dr. Johannes Sta -

      bentheiner, Leiter der mietrechtlichen Abteilung;

 

f)  im Arbeitskreis „Sexualstrafrecht“

     SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, Dr. Christian Man -

     quet, Leiter der für Angelegenheiten des Strafgesetzbuches zuständigen Ab -

     teilung, Referentin Mag. Michaela Cubuk und Referent Mag. Roland Heurex;

 

g)  im Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens

      SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, Dr. Werner

      Pleischl, Leiter der für Fragen des Strafverfahrensrechts zuständigen Abtei -

      lung, und Referentin Mag. Petra Smutny;

 

h)  in der Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetznovelle

      Dr. Günter Auer, Leiter der unter anderem für Urheberrecht zuständigen Ab -

      teilung, als Vorsitzender, Dr. Michael Stormann, Leiter der unter anderem für

      Angelegenheiten des Allgemeinen Teiles des bürgerlichen Rechtes zuständi -

      gen Abteilung und Referentin Dr. Sonja Bydlinski als 1. und 2. Ersatzmitglied

      des Vorsitzenden;

 

i)  in der Statistischen Zentralkommission

     Dr. Gerhard Litzka, Leiter der unter anderem für die Kriminalstatistik zustän -

     digen Abteilung, und Dr. Gertraude Kabelka, Leiterin der unter anderem für

     die Koordinierung statistischer Angelegenheiten im Ressortbereich zuständi -

     gen Abteilung;

 

j)  im Fachbeirat für Justiz -  und Kriminalstatistik

     Dr. Christoph Mayrhofer, Leiter der Sektion Straf -  und Gnadensachen,

     Dr. Günther Schemel, Leiter der unter anderem für die Klassifizierung von

     Strafgefangenen zuständigen Abteilung, Dr. Gerhard Litzka, Leiter der unter

     anderem für die Kriminalstatistik zuständigen Abteilung und Dr. Helmut Auer,

     Leiter der für Informationstechnik zuständigen Abteilung;

k)  in der Bundesdrogenkoordination

      Dr. Gerhard Litzka, Leiter der für strafrechtliche Belange des Suchtmittelge -

      setzes im Ressortbereich zuständigen Abteilung;

 

l)   im Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)

      Dr. Helmut Auer, Leiter der für Informationstechnik zuständigen Abteilung;

 

m) in der Arbeitsgruppe des Österreichischen Normungsinstitutes "AGE 234.01

      Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag“

      Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld -  und Sachenrecht zuständigen Ab -

      teilung;

 

n)  im Ausschuss für die Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung

      Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld -  und Sachenrecht zuständigen Ab -

      teilung und Referentin Dr. Martina Mohr;

 

o)  im Rat für Nachhaltige Entwicklung und im Beirat für Verkehrssicherheit

      Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld -  und Sachenrecht zuständigen Ab -

      teilung;

 

p)  im Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes

      Dr. Peter ZETTER, Leiter der handels -  und gesellschaftsrechtlichen Abtei -

      lung;

 

q)  im Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention

      Dr. Werner Pleischl, Leiter der für Fragen des Strafverfahrensrechts zustän -

      digen Abteilung, und Referentin Mag. Michael Cubuk;

 

r)  im Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchance

      die Referenten Dr. Peter Hubalek und ADir RegRat Peter Frank;

 

s)  im VIP - Beirat, Dr. Wolfgang Fellner, Leiter der unter anderem für die Koordi -

      nierung von Maßnahmen der Verwaltungsreform zuständigen Abteilung;

 

t)  im HELP - Beirat, der Referent Mag. Peter Hadler.

 

 

2.2. Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Bundesvergabeamt beim Bun -

        desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist der Leiter der Abteilung

        für Innere Revision des Ressortbereiches, Dr. Josef Bosina (als Ersatzmitglied).

 

       Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Aufsichtsrat der BUWOG ist der

        Leiter der für Budget -  und Bausachen zuständigen Abteilung Dr. Hermann

        Germ;

 

       Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Interessenbeirat der Bundesim -

        mobilien GesmbH (BIG) sind der Leiter der Präsidialsektion SChef Dr. Otto

        Oberhammer (als Mitglied) und der Leiter der für Budget -  und Bauangelegen -

        heiten zuständigen Abteilung Dr. Hermann Germ (als Ersatzmitglied).

2.3.  Als Staatskommissäre für die zu Frage 1 erwähnten Institutionen sind jeweils je -

         ne Bediensteten meines Ressorts nominiert worden, die auf Grund ihrer (frühe -

         ren oder aktuellen) ressortinternen Funktion mit urheberrechtlichen Fragen be -

         fasst sind. Es sind dies

 

        - für die AKM, die Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die Austro - Mechana, die

           Österreichische Interpretengesellschaft, die LSG, die Literarische Verwer -

           tungsgesellschaft, die Literar - Mechana und die Musikedition Dr. Günther Auer;

 

        - für die Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien, die Verwertungsge -

           sellschaft Bildende Kunst, die Verwertungsgesellschaft Bild und Ton und die

           Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender Dr. Michael Stormann.

 

Zu 3.5 und 10:

 

Sonstige Personen oder Personen im Ruhestand waren mit der Vertretung des Bun -

desministeriums für Justiz nicht betraut.

 

Zu 6 und 7:

 

Selbstverständlich wird bei Auswahl der Vertreter auf Unvereinbarkeit Bedacht ge -

nommen. Bislang ist es in keinem der berichteten Fälle zu einer Unvereinbarkeit ge -

kommen. Die Vermeidung allfälliger Interessengegensätze wird auch künftig im Au -

ge behalten.

 

Zu 8:

 

Wie bereits erwähnt, wurden jeweils diejenigen Bediensteten meines Ressorts mit

der Vertretung des Bundesministeriums für Justiz betraut, die auf Grund ihrer res -

sortinternen Funktion mit der jeweiligen Materie befasst sind, sodass die Ausschrei -

bung der einzelnen Funktionen weder notwendig war noch zweckmäßig gewesen

wäre.

 

Zu 9:

 

Die Ressortbediensteten, die in die zu Frage 1 genannten Arbeitsgruppen, Kommis -

sionen und Beiräte entsendet worden sind, beziehen für ihre Tätigkeit im Rahmen

der genannten Gremien keine zusätzlichen Einkünfte.

 

Der Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Aufsichtsrat der BUWOG und

die Ressortbediensteten, die für die in Frage 1 angeführten Institutionen als Stellver -

treter der Staatskommissäre bestellt worden sind, sowie der Vorsitzende - oder im

Falle seiner Verhinderung das Ersatzmitglied - der Schiedsstelle nach der Urheber -

rechtsgesetznovelle 1980 beziehen für diese Tätigkeit ein Entgelt, dessen Höhe aus

datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden kann.

 

Der für das Bundesvergabeamt namhaft gemachte Vertreter des Bundesministeri -

ums für Justiz und die in den Interessentenbeirat der BIG entsendeten Bediensteten

haben für diese Funktion bisher keine Vergütung erhalten.

 

Zu 11, 12 und 14:

 

Bei einer Nebentätigkeit handelt es sich um eine Aufgabe, die ein Beamter neben

seiner ihn voll beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Übt er diese während der

Dienstzeit aus, so hat er, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat,

die dadurch „liegengebliebene Arbeit“ später nachzuholen. Ein Entfall von Dienst -

stunden, eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder ein Bedarf zusätzlicher Be -

diensteter infolge von Nebentätigkeiten ist daher begrifflich nicht möglich.

 

Zu 13:

 

Für Vergütungen für Nebentätigkeiten wurden im Budgetkapitel 30 (Justiz) im Jahre

1998 S 11,874.295, das sind etwa 0,21 % des gesamten Personalaufwands, aufge -

wendet.

 

Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten für den Bund. Sollten diese Tätigkeiten nicht wei -

ter von öffentlich Bediensteten als Nebentätigkeiten ausgeübt werden, so müssten

diese, soweit dies überhaupt möglich ist, von anderen, also "zugekauften" Kräften

verrichtet werden, soll es nicht zu einer Leistungseinschränkung des Bundes kom -

men.