5313/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gilbert Trattner, Dr. Jörg Haider,
Mag. Johann Ewald Stadler und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage,
betreffend "Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gre -
mien“, gerichtet.
Ich beantworte diese Anfragen wie folgt:
Zu 1:
1.1. An dem in der Anfrage genannten Stichtag 1. Jänner 1999 war das Bundesmi -
nisterium für Justiz in folgenden interministeriellen Arbeitsgruppen als federfüh -
rendes Ressort vertreten:
- Arbeitsgruppe „Reform des materiellen Genossenschaftsrechts“
- Arbeitsgruppe „Eigenkapitalersatzrecht“
- Arbeitsgruppe „Exekutionsrechtsreform“
- Untergruppe „Vollzugs - und Wegegebührenrecht“
- Arbeitsgruppe „Insolvenzrechtsreform“
- Untergruppe „Unternehmensinsolvenz“
- Untergruppe „Privatkonkurs“
- Arbeitsgruppe „Gewährleistungsreform"
- Arbeitsgruppe "Wohnrecht“
- Arbeitskreis „Sexualstrafrecht“
- Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens
- Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetznovelle 1980.
Zur Vermeidung von Überschneidungen mit den Antworten anderer Regierungsmit -
glieder auf gleichlautende Anfragen bleiben hier die nicht interministeriellen Arbeits -
gruppen im Bundesministerium für Justiz und jene Fälle unerwähnt, in denen das
Bundesministerium für Justiz Vertreter in interministerielle Arbeitsgruppen entsen -
det, für die ein anderes Ressort federführend zuständig ist. Ich gehe weiters davon
aus, dass die Mitwirkung des Bundesministeriums für Justiz an Arbeitsgruppen inter -
nationaler Organisationen, wie etwa der Europäischen Union, des Europarates oder
der Vereinten Nationen, von der Anfrage ebenso wenig umfasst ist wie die Mitglied -
schaft von Richtern in den zahlreichen Kommissionen nach Art 133 Z 4 B - VG.
1.2. Weiters war das Bundesministerium für Justiz am 1. Jänner 1999 in folgenden
Kommissionen und Beiräten vertreten:
- Statistische Zentralkommission
- Fachbeirat für Justiz - und Kriminalstatistik
- Bundesdrogenkoordination
- Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)
- Arbeitsgruppe des österreichischen Normungsinstitutes „AG 234.01
Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag“
- Ausschuss für die Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung
- Rat für Nachhaltige Entwicklung
- Beirat für Verkehrssicherheit
- Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes
- Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention
- Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchange in Österreich
- VIP (Verwaltungsinnovationsprogramm) - Beirat
- HELP - Beirat.
1.3. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehört als Ersatzmitglied dem
Bundesvergabeamt beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenhei -
ten an. Er wurde für diese Funktion vom Bundesministerium für Justiz namhaft
gemacht.
Ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehört dem Aufsichtsrat der
Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft für Bundesbedienstete Gesellschaft
m.b.H. (BUWOG) an. Er ist auf Vorschlag des Bundesministers für Justiz von
der Generalversammlung der Gesellschaft in diese Funktion gewählt worden.
Zwei Vertreter des Bundesministeriums für Justiz gehören als Mitglied bzw. als
Ersatzmitglied dem Interessenbeirat der Bundesimmoblien Gesellschaft m.b.H.
(BIG) an. Sie wurden für diese Funktionen vom Bundesministerium für Justiz
namhaft gemacht.
1.4. Schließlich hat der (seinerzeitige) Bundesminister für Wissenschaft, Forschung
und Kunst für folgende Institutionen vom Bundesministerium für Justiz nominier -
te Staatskommissäre bestellt:
- AKM
- Verwertungsgesellschaft Rundfunk
- Austro - Mechana
- Musikedition
- Österreichische Interpretengesellschaft
- LSG (Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten)
- Verwertungsgesellschaft bildender Künstler
- Literarische Verwertungsgesellschaft
- Literar - Mechana
- Verwertungsgesellschaft Audio - Visuelle Medien
- Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender
- Bild und Ton.
Da sich die Anfrage meinem Verständnis nach nur auf Entsendungen im Auftrag
oder als Vertreter des Justizressorts bezieht, bleiben Nebenbeschäftigungen
außer Betracht.
Zu 2 und 4:
2.1. Mit der Vertretung des Justizressorts in den zu Frage 1 erwähnten interministe -
riellen Arbeitsgruppen sind jeweils diejenigen Bediensteten betraut worden, die
auf Grund ihrer ressortinternen Funktion für die jeweilige Materie als Sektions -
leiter, Abteilungsleiter oder Referenten zuständig sind. Es sind dies
a) in der Arbeitsgruppe "Reform des materiellen Genossenschaftsrechts"
SChef Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, Dr. Peter Zetter, Leiter
der handels - und gesellschaftsrechtlichen Abteilung, und Referent
Mag. Christian Auinger;
b) in der Arbeitsgruppe „Eigenkapitalersatzrecht“
Dr. Peter Zetter, Leiter der handels - und gesellschaftsrechtlichen Abteilung
und Referentin Dr. Barbara Kloiber;
c) in den Arbeitsgruppen „Exekutionsrechtsreform“ und "Insolvenzrechtsreform“
Dr. Franz Mohr, Leiter der für Exekutions - und Insolvenzrecht zuständigen
Abteilung sowie Referentin Dr. Barbara Kloiber und Referent Mag. Markus
Sonnleitner;
d) in der Arbeitsgruppe „Gewährleistungsreform“
Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, und Dr. Georg Kathrein, Lei -
ter der für Schuld - und Sachenrecht zuständigen Abteilung;
e) in der Arbeitsgruppe "Wohnrecht“
SChef Dr. Gerhard Hopf, Leiter der Zivilrechtssektion, und Dr. Johannes Sta -
bentheiner, Leiter der mietrechtlichen Abteilung;
f) im Arbeitskreis „Sexualstrafrecht“
SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, Dr. Christian Man -
quet, Leiter der für Angelegenheiten des Strafgesetzbuches zuständigen Ab -
teilung, Referentin Mag. Michaela Cubuk und Referent Mag. Roland Heurex;
g) im Arbeitskreis zur Reform des strafprozessualen Vorverfahrens
SChef Dr. Roland Miklau, Leiter der Straflegislativsektion, Dr. Werner
Pleischl, Leiter der für Fragen des Strafverfahrensrechts zuständigen Abtei -
lung, und Referentin Mag. Petra Smutny;
h) in der Schiedsstelle nach der Urheberrechtsgesetznovelle
Dr. Günter Auer, Leiter der unter anderem für Urheberrecht zuständigen Ab -
teilung, als Vorsitzender, Dr. Michael Stormann, Leiter der unter anderem für
Angelegenheiten des Allgemeinen Teiles des bürgerlichen Rechtes zuständi -
gen Abteilung und Referentin Dr. Sonja Bydlinski als 1. und 2. Ersatzmitglied
des Vorsitzenden;
i) in der Statistischen Zentralkommission
Dr. Gerhard Litzka, Leiter der unter anderem für die Kriminalstatistik zustän -
digen Abteilung, und Dr. Gertraude Kabelka, Leiterin der unter anderem für
die Koordinierung statistischer Angelegenheiten im Ressortbereich zuständi -
gen Abteilung;
j) im Fachbeirat für Justiz - und Kriminalstatistik
Dr. Christoph Mayrhofer, Leiter der Sektion Straf - und Gnadensachen,
Dr. Günther Schemel, Leiter der unter anderem für die Klassifizierung von
Strafgefangenen zuständigen Abteilung, Dr. Gerhard Litzka, Leiter der unter
anderem für die Kriminalstatistik zuständigen Abteilung und Dr. Helmut Auer,
Leiter der
für Informationstechnik zuständigen Abteilung;
k) in der Bundesdrogenkoordination
Dr. Gerhard Litzka, Leiter der für strafrechtliche Belange des Suchtmittelge -
setzes im Ressortbereich zuständigen Abteilung;
l) im Fachbeirat für Datenbanken (ISIS)
Dr. Helmut Auer, Leiter der für Informationstechnik zuständigen Abteilung;
m) in der Arbeitsgruppe des Österreichischen Normungsinstitutes "AGE 234.01
Mindesterfordernisse für einen Bauträgervertrag“
Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld - und Sachenrecht zuständigen Ab -
teilung;
n) im Ausschuss für die Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung
Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld - und Sachenrecht zuständigen Ab -
teilung und Referentin Dr. Martina Mohr;
o) im Rat für Nachhaltige Entwicklung und im Beirat für Verkehrssicherheit
Dr. Georg Kathrein, Leiter der für Schuld - und Sachenrecht zuständigen Ab -
teilung;
p) im Beirat gemäß § 3 des Rückgabegesetzes
Dr. Peter ZETTER, Leiter der handels - und gesellschaftsrechtlichen Abtei -
lung;
q) im Beirat für Grundsatzfragen der Gewaltprävention
Dr. Werner Pleischl, Leiter der für Fragen des Strafverfahrensrechts zustän -
digen Abteilung, und Referentin Mag. Michael Cubuk;
r) im Verein zur Förderung von Elektronic Data Interchance
die Referenten Dr. Peter Hubalek und ADir RegRat Peter Frank;
s) im VIP - Beirat, Dr. Wolfgang Fellner, Leiter der unter anderem für die Koordi -
nierung von Maßnahmen der Verwaltungsreform zuständigen Abteilung;
t) im HELP - Beirat, der Referent Mag. Peter Hadler.
2.2. Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Bundesvergabeamt beim Bun -
desministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten ist der Leiter der Abteilung
für Innere Revision des Ressortbereiches, Dr. Josef Bosina (als Ersatzmitglied).
Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Aufsichtsrat der BUWOG ist der
Leiter der für Budget - und Bausachen zuständigen Abteilung Dr. Hermann
Germ;
Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Interessenbeirat der Bundesim -
mobilien GesmbH (BIG) sind der Leiter der Präsidialsektion SChef Dr. Otto
Oberhammer (als Mitglied) und der Leiter der für Budget - und Bauangelegen -
heiten zuständigen Abteilung Dr. Hermann Germ (als Ersatzmitglied).
2.3. Als Staatskommissäre für die zu Frage 1 erwähnten Institutionen sind jeweils je -
ne Bediensteten meines Ressorts nominiert worden, die auf Grund ihrer (frühe -
ren oder aktuellen) ressortinternen Funktion mit urheberrechtlichen Fragen be -
fasst sind. Es sind dies
- für die AKM, die Verwertungsgesellschaft Rundfunk, die Austro - Mechana, die
Österreichische Interpretengesellschaft, die LSG, die Literarische Verwer -
tungsgesellschaft, die Literar - Mechana und die Musikedition Dr. Günther Auer;
- für die Verwertungsgesellschaft für audiovisuelle Medien, die Verwertungsge -
sellschaft Bildende Kunst, die Verwertungsgesellschaft Bild und Ton und die
Verwertungsgesellschaft Dachverband Filmschaffender Dr. Michael Stormann.
Zu 3.5 und 10:
Sonstige Personen oder Personen im Ruhestand waren mit der Vertretung des Bun -
desministeriums für Justiz nicht betraut.
Zu 6 und 7:
Selbstverständlich wird bei Auswahl der Vertreter auf Unvereinbarkeit Bedacht ge -
nommen. Bislang ist es in keinem der berichteten Fälle zu einer Unvereinbarkeit ge -
kommen. Die Vermeidung allfälliger Interessengegensätze wird auch künftig im Au -
ge behalten.
Zu 8:
Wie bereits erwähnt, wurden jeweils diejenigen Bediensteten meines Ressorts mit
der Vertretung des Bundesministeriums für Justiz betraut, die auf Grund ihrer res -
sortinternen Funktion mit der jeweiligen Materie befasst sind, sodass die Ausschrei -
bung der einzelnen Funktionen weder notwendig war noch zweckmäßig gewesen
wäre.
Zu 9:
Die Ressortbediensteten, die in die zu
Frage 1 genannten Arbeitsgruppen, Kommis -
sionen und Beiräte entsendet worden sind, beziehen für ihre Tätigkeit im Rahmen
der genannten Gremien keine zusätzlichen Einkünfte.
Der Vertreter des Bundesministeriums für Justiz im Aufsichtsrat der BUWOG und
die Ressortbediensteten, die für die in Frage 1 angeführten Institutionen als Stellver -
treter der Staatskommissäre bestellt worden sind, sowie der Vorsitzende - oder im
Falle seiner Verhinderung das Ersatzmitglied - der Schiedsstelle nach der Urheber -
rechtsgesetznovelle 1980 beziehen für diese Tätigkeit ein Entgelt, dessen Höhe aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden kann.
Der für das Bundesvergabeamt namhaft gemachte Vertreter des Bundesministeri -
ums für Justiz und die in den Interessentenbeirat der BIG entsendeten Bediensteten
haben für diese Funktion bisher keine Vergütung erhalten.
Zu 11, 12 und 14:
Bei einer Nebentätigkeit handelt es sich um eine Aufgabe, die ein Beamter neben
seiner ihn voll beanspruchenden Haupttätigkeit ausübt. Übt er diese während der
Dienstzeit aus, so hat er, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat,
die dadurch „liegengebliebene Arbeit“ später nachzuholen. Ein Entfall von Dienst -
stunden, eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder ein Bedarf zusätzlicher Be -
diensteter infolge von Nebentätigkeiten ist daher begrifflich nicht möglich.
Zu 13:
Für Vergütungen für Nebentätigkeiten wurden im Budgetkapitel 30 (Justiz) im Jahre
1998 S 11,874.295, das sind etwa 0,21 % des gesamten Personalaufwands, aufge -
wendet.
Nebentätigkeiten sind Tätigkeiten für den Bund. Sollten diese Tätigkeiten nicht wei -
ter von öffentlich Bediensteten als Nebentätigkeiten ausgeübt werden, so müssten
diese, soweit dies überhaupt
möglich ist, von anderen, also "zugekauften" Kräften
verrichtet werden, soll es nicht zu einer Leistungseinschränkung des Bundes kom -
men.