5321/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20.1.1999 an

mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 5596/J betreffend ,,Auslandsdienstreisen“

gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

Da sich die vorliegenden Fragen auf den Zeitraum 1995 bis 1998 erstrecken, möchte

ich einleitend festhalten:

 

Vom 1.1.1995 bis 30.4.1996 bestanden zwei Ressorts: Das „Bundesministerium für

Jugend und Familie“ unter der Leitung von Frau BM Dr. Sonja Moser sowie das

"Bundesministerium für Umwelt“ bis 3. Mai 1995 unter der Leitung meiner Vorgänge -

rin BM Maria Rauch - Kallat sowie ab Mai 1995 unter meiner Leitung. Zur Ermittlung

der Kosten für die Auslandsdienstreisen wurden die Kosten beider Ressorts

berücksichtigt.

 

Der Begriff ,,Flugkosten“ ist extensiv dargestellt, da unter dem entsprechenden Bud -

getansatz auch Inlandsflüge sowie Bahn - und Taxikosten für In - und Auslandsdienst -

reisen verrechnet werden. In Hinblick auf den unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand

zur Ermittlung dieser (geringen) Beträge wird darauf verzichtet, diese herauszurech -

nen.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass es bezüglich Dienstreisen in Zusammenhang mit

EU - Angelegenheiten Refundierungen seitens der EU gibt.

ad 1

 

Die Kosten der Auslandsdienstreisen der Bediensteten meines Ressorts betrugen in

den Jahren 1 995 bis 1998 wie folgt:

1995: ATS 8,037.348,07 (davon Flugkosten in Höhe von ATS 4,672.052,02)

1996: ATS 8,283.054,23 (davon Flugkosten in Höhe von ATS 4,686.624,43)

1997: ATS 12,104.748,50 (davon Flugkosten in Höhe von ATS 7,520.512,77)

1998: ATS 15,564.098,84 (davon Flugkosten in Höhe von ATS 9,977.845,32)

 

ad 2

 

Die Kosten der Auslandsdienstreisen, die meine Amtsvorgängerinnen (s. Einleitung)

als auch ich in meiner Funktion als Bundesminister in den Jahren 1995 bis 1998 ab -

solviert haben, betragen wie folgt:

 

1995: ATS 635.615,61 (davon Flugkosten in Höhe von ATS 600.791,61)

1996: ATS 536.335,25 (davon Flugkosten in Höhe von ATS 517.559,70)

1997: ATS 338.026,18 (davon Flugkosten in Höhe von ATS 306.170,00)

1998: ATS 1,983.671,27 (davon Flugkosten in Höhe von ATS 1,931.251,33)

 

ad 3

 

Vorerst möchte ich anmerken, dass eine exakte Zuordnung von Dienstreisen unter

den Begriff ,,EU - Präsidentschaft“ nicht möglich ist. Als Beispiel ist der EU - Umwelt -

ministerrat zu nennen, an dem ich unabhängig von der Vorsitzführung teilnehme. Die

Gesamtkosten der EU - relevanten Auslandsdienstreisen, die ich in meiner Funktion

als Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie 1998 absolviert habe, betragen

einschließlich der Kosten meiner Begleitpersonen ATS 2,023.039,86.

ad 4

 

Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Abwicklung von Auslandsdienstreisen

finden sich in §§ 25 ff RGV 1955.

 

ad 5 bis 9

 

Ich darf auf die vom Bundesministerium für Finanzen abgeschlossenen Grundsatz -

verträge mit dem österreichischen Verkehrsbüro sowie der Firma Lauda Air Luftfahrt

AG verweisen, die auch für mein Ressort gelten. Darüber hinaus werden bezüglich

Flug und/oder Hotel mehrere Offerte eingeholt, wobei die Auftragsvergabe nach dem

Bestbieterprinzip erfolgt.

 

Die bereits erwähnten Verträge haben sich als sehr vorteilhaft erwiesen. Es werden

aber weiterhin laufend Informationen bezüglich dieses Themenkreises eingeholt und

berücksichtigt. Da die Verwaltungsabläufe in meinem Ressort im Sinne der Effizienz -

steierung stetig hinterfragt und verbessert werden, wird auch der Verwaltungsauf -

wand für die Abwicklung von Dienstreisen minimiert. Ich kann Ihnen versichern, dass

sowohl die Genehmigung als auch die Abwicklung von Auslandsdienstreisen nach

den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen.