5331/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Kammerlander, Freundinnen und Freunde
haben am 20. Jänner 1999 unter der Zahl 5544/J - NR/1999 an mich eine schriftliche par -
lamentarische Anfrage betreffend Antrag auf Exportgarantie über Staudammprojekte in
Indien und der Türkei gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ob die in der Einleitung angesprochenen Staudammprojekte die Ziele der österreichi -
schen Entwicklungspolitik konterkarieren, kann seitens des Bundesministeriums für aus -
wärtige Angelegenheiten erst bei Vorliegen genauer Projektunterlagen überprüft werden.
Laut Auskunft der Österreichischen Kontrollbank (OEKB) wurde nur für das Wasserkraft -
werk ILISU ein Antrag auf Gewährung einer Promesse gestellt. Dieser Promesseantrag ist
jedoch noch nicht im erweiterten Beirat zur Entscheidung vorgelegt worden.
Nach den Bestimmungen des Helsinki V - Paketes können nur wirtschaftlich nicht tragfä -
hige Projekte zu Vorzugsbedingungen finanziert werden. Aufgrund der Erfahrungen der
letzten Jahre (festgehalten in der Ex Ante Guidance, der geltenden Auslegungspraxis des
OECD - Consensus) gelten Wasserkraftwerke aber grundsätzlich als wirtschaftlich tragfä -
hig.
Zu Frage 2:
Alle Exportprojekte, die im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens zu Vorzugsbedin -
gungen finanziert werden sollen, sind gemäß den Bestimmungen des Development As -
sistance Committee (DAC) der OECD und des OECD - Consensus einem Aid Quality As -
sessment zu unterziehen. Diese Aid Quality Assessments werden nach den ,,DAC - Gui -
delines tor Effective Aid“ durchgeführt und berücksichtigen unter anderem Umwelt -, Sozi -
al - und Menschenrechtskriterien.
Zu Frage 3:
Die oben erwähnten ,,DAC - Guidelines for Effective Aid“ sind für die gesamte österreichi -
sche Entwicklungszusammenarbeit verbindlich und sehen u.a. auch Maßnahmen im Be -
reich der liefergebundenen Entwicklungshilfe vor. So wird zur Ermittlung der entwick -
lungspolitischen Qualität von „tied aid credits“ neben der Berücksichtigung von wirtschaft -
lichen, technischen und finanziellen Aspekten auch die Beachtung von Umweltgesichts -
punkten und von sozialen und verteilungspolitischen Aspekten verlangt. So müssen bei -
spielsweise Fragen der Bodenbesitzverhältnisse, des Wasserversorgungssystems, einer
möglichen Wiederansiedelungsproblematik und der örtlichen Organisationsstruktur unter -
sucht werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, daß Frauen am Prozeß der Planung
und Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten teilhaben können, wobei der unter -
schiedlichen Situation der beiden Geschlechter in verschiedenen Bereichen besondere
Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aktivitäten mit möglicherweise beträchtlichen Umwelt -
folgen sind gegebenenfalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.