5331/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Doris Kammerlander, Freundinnen und Freunde

haben am 20. Jänner 1999 unter der Zahl 5544/J - NR/1999 an mich eine schriftliche par -

lamentarische Anfrage betreffend Antrag auf Exportgarantie über Staudammprojekte in

Indien und der Türkei gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ob die in der Einleitung angesprochenen Staudammprojekte die Ziele der österreichi -

schen Entwicklungspolitik konterkarieren, kann seitens des Bundesministeriums für aus -

wärtige Angelegenheiten erst bei Vorliegen genauer Projektunterlagen überprüft werden.

Laut Auskunft der Österreichischen Kontrollbank (OEKB) wurde nur für das Wasserkraft -

werk ILISU ein Antrag auf Gewährung einer Promesse gestellt. Dieser Promesseantrag ist

jedoch noch nicht im erweiterten Beirat zur Entscheidung vorgelegt worden.

 

Nach den Bestimmungen des Helsinki V - Paketes können nur wirtschaftlich nicht tragfä -

hige Projekte zu Vorzugsbedingungen finanziert werden. Aufgrund der Erfahrungen der

letzten Jahre (festgehalten in der Ex Ante Guidance, der geltenden Auslegungspraxis des

OECD - Consensus) gelten Wasserkraftwerke aber grundsätzlich als wirtschaftlich tragfä -

hig.

Zu Frage 2:

Alle Exportprojekte, die im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens zu Vorzugsbedin -

gungen finanziert werden sollen, sind gemäß den Bestimmungen des Development As -

sistance Committee (DAC) der OECD und des OECD - Consensus einem Aid Quality As -

sessment zu unterziehen. Diese Aid Quality Assessments werden nach den ,,DAC - Gui -

delines tor Effective Aid“ durchgeführt und berücksichtigen unter anderem Umwelt -, Sozi -

al -  und Menschenrechtskriterien.

 

Zu Frage 3:

Die oben erwähnten ,,DAC - Guidelines for Effective Aid“ sind für die gesamte österreichi -

sche Entwicklungszusammenarbeit verbindlich und sehen u.a. auch Maßnahmen im Be -

reich der liefergebundenen Entwicklungshilfe vor. So wird zur Ermittlung der entwick -

lungspolitischen Qualität von „tied aid credits“ neben der Berücksichtigung von wirtschaft -

lichen, technischen und finanziellen Aspekten auch die Beachtung von Umweltgesichts -

punkten und von sozialen und verteilungspolitischen Aspekten verlangt. So müssen bei -

spielsweise Fragen der Bodenbesitzverhältnisse, des Wasserversorgungssystems, einer

möglichen Wiederansiedelungsproblematik und der örtlichen Organisationsstruktur unter -

sucht werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, daß Frauen am Prozeß der Planung

und Durchführung von Entwicklungshilfeprojekten teilhaben können, wobei der unter -

schiedlichen Situation der beiden Geschlechter in verschiedenen Bereichen besondere

Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aktivitäten mit möglicherweise beträchtlichen Umwelt -

folgen sind gegebenenfalls einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.