5336/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 21. Jän -

ner 1999 unter der Nr. 5653/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra -

ge betreffend Öffentlichkeitsarbeit des Bundes gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß es sich bei der Informationstätigkeit der

Bundesregierung nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt,

für die das Prinzip der umfassenden Information und des einfachen Zugangs

zu dieser für die interessierten Bürger zu gelten hat.

 

Für das Jahr 1998 wurden der Sektion III/Bundespressedienst für die allgemei -

ne Öffentlichkeitsarbeit S 33,493.000,- durch den Nationalrat zugewiesen.

 

Im Rahmen der Ermächtigung zum Bundesfinanzgesetz 1998 wurde für die

Europa - Informationsinitiative der Bundesregierung seitens der Sektion III/Bun -

despressedienst im Jahr 1998 ein Betrag von S 128,804.180,23 aufgewendet.

Zu Frage 2:

Es gibt keinen ausschließlichen Ansatz für Öffentlichkeitsarbeit, die

diesbezüglichen Ausgaben waren unter den Ansätzen 1/10008, 1/10006 sowie

1/10066 veranschlagt.

 

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Es ist aufgrund der Vielzahl der Vorgänge nicht möglich aufzulisten, wofür die

Mittel im einzelnen verwendet wurden. Für den Bereich des Bundespressedien -

stes sind folgende Ausgabengruppen zu nennen:

 

 

-   Einladungen von Journalisten, die sich über den Stand der Innenpolitik, der

     Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft in Österreich informieren wollen. Dazu

     wurden jeweils zu aktuellen Anlässen offizielle Kommuniqués und

     Pressemitteilungen ausgegeben, Pressegespräche und Interviews mit

     Regierungsmitgliedern und anderen Persönlichkeiten des öffentlichen

     Lebens vermittelt.

 

-   Kontakte zu den Vertretern der in -  und ausländischen Medien, dazu zählen

     Auslandskorrespondenten und Journalisten, die anläßlich internationaler

     Konferenzen, Staatsbesuche und offiziellen Veranstaltungen in Österreich

     sind.

 

-   Die Information des In -  und Auslandes erfolgt darüber hinaus in Form von

     zahlreichen Publikationen zu einer breiten Themenpalette in vielen Sprach -

     versionen, über Internet auf der Homepage des Bundeskanzleramtes, mit

     Wanderausstellungen, aber auch mit klassischer Öffentlichkeitsarbeit in

     Form von Informationsinitiativen zu aktuellen Themen.

 

-   Zusätzlich werden Filme über Österreich bzw. spezifisch österreichische

     Themen teilweise allein, teilweise mit Partnern finanziert und sowohl im

     Inland als auch im Ausland zum nicht gewerblichen Verleih gebracht.

Als weitere Beispiele für Informationstätigkeit im Bundeskanzleramt sind zu

nennen:

 

 

 

-   Herausgabe einer Informationsbroschüre zur Umsetzung der Regionalpro -

     gramme im Rahmen der EU - Strukturfonds: diese wurde im Wege der Län -

     der, Kammern, der EU - Vertretung in Österreich und Regionalmanagement -

     stellen an Interessenten verteilt und dient der Information über die wichtig -

     sten Rahmenbedingungen der EU - Strukturfonds und den Umsatzungsstand

     der Regionalprogramme in Österreich: Die Kosten beliefen sich auf

     S 420.000,-.

 

-   Herausgabe eines Berichts über die österreichischen Unterstützungsmaß -

     nahmen für Mittel -  und Osteuropa sowie für die Neuen Unabhängigen Staa -

     ten 1997. Dieser Bericht wird, was die Allgemeininformationen hinsichtlich

     der österreichischen Unterstützungsmaßnahmen betrifft, vom Bundeskanz -

     leramt erstellt, mit der Erarbeitung des statistischen Teils wurde die Öster -

     reichische Forschungsstiftung für Entwicklungshilfe (ÖFSE) beauftragt. Die

     Kosten beliefen sich auf S 465.000,-.

 

-   Unterstützung einer Anti - Atom - Konferenz europäischer Nicht - Regierungs -

     Organisationen (24. bis 27. September 1998) mit S 400.000,-.

 

-   Unterstützung der Ausstellung „20 Jahre Zwentendorf‘ mit S 150.000,-;

     diese Veranstaltung stellt Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der

     Kernenergiepolitik der Bundesregierung dar.

 

-   Übernahme eines Teils der Kosten einer Veranstaltung des Bundeskanzler -

     amtes mit dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie (9. De -

     zember 1998) in Zusammenhang mit der geplanten Fertigstellung der Kern -

     kraftwerke Khmelnitzky  - 2 und Rivne  - 4 in der Ukraine (S 200.000,-; die Ab -

     rechnung wird jedoch erst zu Lasten des Budgets 1999 erfolgen). Diese Ver -

     anstaltung ermöglichte eine eingehende Diskussion auf Expertenebene und

     bot auch der breiteren Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Information und Dis -

     kussion.

 

-   Internationales Seminar der Europäischen Kommission zum Thema „Euro -

     päische Raumentwicklung und EU - Erweiterung“; Übernahme der Kosten für

     Catering und Saalmiete (S 542.000,-). Die EU veranstaltete im Jahr 1998 in

     verschiedenen Ländern insgesamt 8 Seminare zu einzelnen Schwerpunkt -

     themen des in Vorbereitung befindlichen Europäischen Raumentwicklungs -

     konzepts; die Kosten für Catering und Saalmiete wurden vereinbarungsge -

     mäß von den jeweiligen Gastländern übernommen.

-   Im Jahr 1998 wurde von der Datenschutzkommission in Zusammenarbeit mit

     dem Bundesministerium für Inneres eine Aktion zur Aufklärung der Bürger

     über die Betroffenenrechte im Schengenraum durchgeführt. Die dabei

     verwendeten Plakate und Folder wurden von der gemeinsamen

     Kontrollinstanz Schengen für die Datenschutzkommission entworfen und

     vom Bundeskanzleramt bezahlt; die Kosten hiefür beliefen sich auf

     S 13.788,-- für 15.000 Folder und S 5.208,-- für 150 Plakate.

 

 

Aus dem Bereich Kunst sind folgende Projekte zu nennen:

 

 

-   Informationsveranstaltung ,,Künstlersozialversicherung in Deutschland“

     (S 150.000,-);

 

-   Untersuchung über Struktur und Akzeptanz des österreichischen Galerien -

     systems im Bereich zeitgenössischer Kunst durch den Verein AKKU

     (S 130.000,-);

 

-   Exekutivtreffen der Atelierhäuservereinigung "Res Artis“ (S 50.000,-);

 

-   Gestaltung des ,,Corporate Design“ der Kunstsektion (S 70.000,-).

 

 

Zu Frage 5:

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß es sich bei der Europa - Informationsinitiative

der Bundesregierung - wie bereits zu Frage 1 ausgeführt - nicht um eine Wer -

bekampagne handelt. Die Informationsinitiative wird zum einen vom Bundes -

kanzleramt abgewickelt (Europa - Informationsinitiative der Bundesregierung),

zum anderen vom Bundesministerium für Finanzen. Dieses beschränkt sich

ausschließlich auf die Thematik des Euro (Euro - Initiative der

Bundesregierung). Die Frage nach den für die Euro - Initiative aufgewendeten

Mitteln wäre durch den Bundesminister für Finanzen zu beantworten.

 

Die Europa - Informationsinitiative der Bundesregierung wird mit Instrumenten

der PR -  und der klassischen Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt.

Die zur Umsetzung der Initiative gesetzten Maßnahmen sollen das aktive

Europabewußtsein der Bevölkerung langfristig stärken, Fragen und Diskus -

sionen nicht unbeantwortet lassen, aktuelle Maßnahmen erklären, über Sinn

und Konsequenzen aufklären und auf künftige Notwendigkeiten vorbereiten. Zu

diesem Zweck wurden entsprechende Kommunikationsinstrumente eingesetzt.

 

Für EU - Fragen generell und im speziellen für Fragen zum Euro steht das

Europa - Telefon der Bevölkerung zur Verfügung.

 

 

 

Zu den Fragen 6 und 11:

Grundsätzlich werden einzelne Aufträge im Sinne der einschlägigen Haushalts -

vorschriften (ÖNORM A 2050: Stand: 1. Jänner 1993, bzw. nach dem Bundes -

vergabegesetz: Kundmachung des Bundeskanzlers, mit der das Bundesver -

gabegesetz wiederverlautbart wird, BGBl. Nr. 56 - ausgegeben am 27. Mai

1997) erteilt.

 

Aufgrund der Vielzahl von Projekten, die alle den genannten Vorschriften unter -

liegen, ist eine detaillierte Aufstellung aus verwaltungsökonomischen Gründen

nicht möglich.

 

 

 

Zu Frage 7:

Für den Bereich des Bundespressedienstes wurde für das Jahr 1999 ein Be -

trag von S 32,941.000,- veranschlagt.

 

Die Bedeckung erfolgt analog zu den budgetären Ansätzen des Jahres 1998;

ich verweise auf meine Ausführungen zu Frage 2.

Zu Frage 8:

Was den Bereich des Bundespressedienstes betrifft, so erfolgt die Verwendung

der Mittel für 1999 entsprechend den bereits unter Frage 3 angeführten Ausga -

bengruppen.

 

Weiters ist die Veröffentlichung des Jahresberichts 1998 der Ostzusammenar -

beit mit Kosten von S 465.000,- geplant.

 

Konkrete Planungen für weitere Publikationen liegen zur Zeit noch nicht vor.

 

 

Zu Frage 9:

Aus heutiger Sicht sind keine Tagungen etc. geplant.

 

 

 

Zu Frage 10:

Im Rahmen der Ermächtigung zum Bundesfinanzgesetz 1999 ist für die

Europa - Informationsinitiative der Bundesregierung für das Jahr 1999 ein

Betrag von 60 Millionen Schilling vorgesehen, wobei die Information über den

Euro einen Schwerpunkt der Initiative darstellt.

 

 

Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 5.