5341/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Wabl, Freundinnen und Freunde haben am

20. Jänner 1999 unter der Nr. 5547/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Landschaftsschutz und militärische Übungen am Kulm" gerichtet. Diese

Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur vorliegenden Anfrage ist zunächst festzuhalten, daß es sich am Kulm um eine

Einsatzstellung für eine mobile Radarstation zur Luftraumüberwachung handelt, deren

Fundamente im Frühjahr 1992 landschaftsschonend errichtet wurden und lediglich während

des Betriebes der Anlage - im allgemeinen ein bis zweimal pro Jahr etwa drei Wochen -

sichtbar sind. In der übrigen Zeit trägt ein Fundament das Gipfelkreuz, während die anderen

drei Fundamente mit Erde überschüttet und begrünt sind.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Nein.

 

Zu 2:

 

Nein.

Zu 3:

 

Die mobile Radarstation auf dem Kulm wird derzeit vorübergehend während der Dauer von

Wartungsarbeiten an der ortsfesten Radarstation Speikkogel betrieben. Von einer

Institutionalisierung kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein.

 

Zu 4:

 

Nein.

 

Zu 5:

 

Das Nutzungsrecht ist derzeit vertraglich bis 31. Dezember 2001 vereinbart.

 

Zu 6:

 

Ja.

 

Zu 7:

 

Die Festlegung des Ausmaßes des Landschaftsschutzgebietes Nr. 40 (Herberstein Klamm -

Freienberger Klamm) mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom

29. Juni 1981 stand in keinem Zusammenhang mit der Nutzung einer relativ kleinen Fläche

für eine mobile Radarstation auf dem Kulm, die im übrigen erst im Februar 1992 vereinbart

wurde.

 

Zu 8:

 

Ja, wenn es der verfassungsgesetzliche Auftrag des Bundesheeres zwingend erfordert.

 

Zu 9:

 

Keine.