5342/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner und Kollegen haben am 20. Jänner 1999
unter der Nr. 5581/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1, 2, 4 und 8:
Hinsichtlich der angesprochenen Vertretungsfunktionen des Bundesministeriums für
Landesverteidigung verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Hiebei gehe ich davon
aus, daß Vereine sowie ressortinteme Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen, wie etwa die
Stellungskommissionen, die Uniformkommission oder die Arbeitsgruppe für Gleichbe -
handlungsfragen etc., die sich ausschließlich aus Ressortangehörigen zusammensetzen, nicht
von der Fragestellung umfaßt sind. Weiters wurden Unterausschüsse der genannten Gremien
im Interesse der Übersichtlichkeit und der Verwaltungsökonomie nicht in die Tabelle
aufgenommen. Die konkrete Auswahl und Entsendung des einzelnen Ressortvertreters
erfolgt nach seiner geschäftsordnungsmäßigen Zuständigkeit bzw. dem mit seinem
Arbeitsplatz verbundenen Aufgabenbereich. Demzufolge sind ausschließlich fachliche
Kriterien für eine Bestellung ausschlaggebend. Öffentliche Ausschreibungen waren hiefür
nicht erforderlich.
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Aufsichtsrat, Beirat, Kommission, Arbeitsgruppe etc. Vertreter/Mitglieder Entgeld Ja/nein _______________________________________________________________________________________ |
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Landesverteidigungsrat |
zwei |
nein |
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Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten |
zwei |
nein |
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Wissenschaftskommission beim BMLV |
vier |
nein |
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Kommission für Umweltschutz im Bundesheer beim BMLV |
ein |
nein |
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Kommission für wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem |
zwei |
nein |
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BMLV und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften |
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Arbeitsgruppen Wetterdienste |
vier |
nein |
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Zivil - militärische Koordinationsgruppe Wetterdienst |
ein |
nein |
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Koordinationsausschuß Wetterdienst |
ein |
nein |
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Beratungsausschuß für Informationstechnik (BIT) |
zwei |
nein |
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Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT) für den |
zwei |
nein |
|
Bundesbereich |
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Koordinierungsausschuß des staatlichen Krisenmanagments |
zwei |
nein |
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Zentrales Ausweichsystem (ZAS) |
ein |
nein |
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Statistische Zentralkommission |
zwei |
nein |
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Nationale Biodiversitätskommission |
drei |
nein |
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Österreichische Raumordnungskonferenz |
Zwei |
nein |
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Beirat für Entwicklungshilfe |
Dderzeit unbesetzt |
nein |
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Bundesversorgungssicherungsausschuß |
ein |
nein |
|
Energielenkungsbeirat |
ein |
nein |
|
Lastverteilungsbeirat |
ein |
nein |
|
Außenhandelsbeirat |
ein |
nein |
|
Bundes - Vergabekontrollkommission |
ein |
ja |
|
Bundesvergabeamt |
ein |
ja |
|
Bundesbehindertenbeirat |
Dderzeit unbesetzt |
nein |
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BUWOG |
ein |
ja |
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Bundeskraftwagenkommission |
ein |
nein |
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AG Datenkommunikation/Kontamination |
ein |
nein |
|
Alkohol - und Drogenbeirat |
ein |
nein |
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HIV - Beirat |
ein |
nein |
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Blutbankdirektorium des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK) |
ein |
nein |
|
Bundeslenkungsausschuß |
zwei |
nein |
|
Staubeckenkommission |
ein |
nein |
|
Hochwasserkommision |
ein |
nein |
|
Komitee Nationaler Umweltplan |
ein |
nein |
|
LEONARDO - Beirat |
ein |
nein |
|
SOKRATES - Beirat |
ein |
nein |
|
Flughafenbetriebsgesellschaft Salzburg |
ein |
ja |
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Raumplanungsbeirat beim Land Vorarlberg |
ein |
ja |
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Österrreichisches Controllerinstitut/Logistik |
ein |
nein |
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AUSTRO - CONTROL Ges.m.b.H. / BMLV Fachausschuß |
ein |
nein |
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EURO - CONTROL / Geschäftsführender Ausschuß |
zwei |
nein |
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Wissenschaftlicher Fachbeirat UTEC - ABSORGA Ges.m.b.H. |
ein |
nein |
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Forschungszentrum Seibersdorf Ges.m.b.H. |
ein |
ja |
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Wissenschaftlich - Industrieller Beirat des Forschungszentrums |
ein |
nein |
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Seibersdorf Ges.m.b.H. (Bereich "Industrielle Meßtechnik und |
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Informationsverarbeitung") |
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Naturwissenschaftlich - Technischer Beirat des Forschungszentrums |
ein |
nein |
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Seibersdorf Ges.m.b.H. |
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Zu 3:
Keine.
Zu 5:
Entfällt.
Zu 6 und 7:
Ja.
Zu 9:
Die Einkünfte ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richt -
linien; aus datenschutzrechtlichen Gründen bin ich nicht befugt, nähere Auskünfte zu
erteilen.
Zu 10:
Entfällt.
Zu 11, 12 und 14:
Eine Nebentätigkeit setzt voraus, daß dem Beamten neben seiner ihn voll beanspruchenden
Haupttätigkeit noch weitere Tätigkeiten für den Bund in einem anderen Wirkungsbereich
übertragen werden. Werden diese weiteren Tätigkeiten während der Dienstzeit ausgeübt, so
sind, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, die dienstlichen Aufgaben
später nachzuholen. Ein Entfall von
Dienststunden, eine Beeinträchtigung des
Dienstbetriebes oder ein Bedarf zusätzlicher Bediensteter infolge von Nebentätigkeiten ist
daher begrifflich ausgeschlossen.
Zu 13:
Diesbezüglich verweise ich auf die im Bundesrechnungsabschluß 1998 unter VA - Post 5640
für Nebentätigkeiten ausgewiesenen Gesamtbeträge.