5342/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner und Kollegen haben am 20. Jänner 1999

unter der Nr. 5581/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1, 2, 4 und 8:

 

Hinsichtlich der angesprochenen Vertretungsfunktionen des Bundesministeriums für

Landesverteidigung verweise ich auf die nachstehende Übersicht. Hiebei gehe ich davon

aus, daß Vereine sowie ressortinteme Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen, wie etwa die

Stellungskommissionen, die Uniformkommission oder die Arbeitsgruppe für Gleichbe -

handlungsfragen etc., die sich ausschließlich aus Ressortangehörigen zusammensetzen, nicht

von der Fragestellung umfaßt sind. Weiters wurden Unterausschüsse der genannten Gremien

im Interesse der Übersichtlichkeit und der Verwaltungsökonomie nicht in die Tabelle

aufgenommen. Die konkrete Auswahl und Entsendung des einzelnen Ressortvertreters

erfolgt nach seiner geschäftsordnungsmäßigen Zuständigkeit bzw. dem mit seinem

Arbeitsplatz verbundenen Aufgabenbereich. Demzufolge sind ausschließlich fachliche

Kriterien für eine Bestellung ausschlaggebend. Öffentliche Ausschreibungen waren hiefür

nicht erforderlich.

Aufsichtsrat, Beirat, Kommission, Arbeitsgruppe etc.                                      Vertreter/Mitglieder    Entgeld

                                                                                                                                                                Ja/nein

                                                                                                                                _______________________________________________________________________________________

 

Landesverteidigungsrat

 zwei

 nein

Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten

 zwei

 nein

Wissenschaftskommission beim BMLV

 vier

 nein

Kommission für Umweltschutz im Bundesheer beim BMLV

 ein

 nein

Kommission für wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem

 zwei

 nein

BMLV und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

 

 

Arbeitsgruppen Wetterdienste

 vier

 nein

Zivil - militärische Koordinationsgruppe Wetterdienst

 ein

 nein

Koordinationsausschuß Wetterdienst

 ein

 nein

Beratungsausschuß für Informationstechnik (BIT)

 zwei

 nein

Koordinationskommission für Informationstechnik (KIT) für den

 zwei

 nein

Bundesbereich

 

 

Koordinierungsausschuß des staatlichen Krisenmanagments

 zwei

 nein

Zentrales Ausweichsystem (ZAS)

 ein

 nein

Statistische Zentralkommission

 zwei

 nein

Nationale Biodiversitätskommission

 drei

 nein

Österreichische Raumordnungskonferenz

 Zwei

 nein

Beirat für Entwicklungshilfe                                                                     

Dderzeit unbesetzt

 nein

Bundesversorgungssicherungsausschuß

 ein

 nein

Energielenkungsbeirat

 ein

 nein

Lastverteilungsbeirat

 ein

 nein

Außenhandelsbeirat

 ein

 nein

Bundes - Vergabekontrollkommission

 ein

 ja

Bundesvergabeamt

 ein

 ja

Bundesbehindertenbeirat

Dderzeit unbesetzt

 nein

BUWOG

 ein

 ja

Bundeskraftwagenkommission

 ein

 nein

AG Datenkommunikation/Kontamination

 ein

 nein

Alkohol -  und Drogenbeirat

 ein

 nein

HIV - Beirat

 ein

 nein

Blutbankdirektorium des Österreichischen Roten Kreuzes (ÖRK)

 ein

 nein

Bundeslenkungsausschuß

 zwei

 nein

Staubeckenkommission

 ein

 nein

Hochwasserkommision

 ein

 nein

Komitee Nationaler Umweltplan

 ein

 nein

LEONARDO - Beirat

 ein

 nein

SOKRATES - Beirat

 ein

 nein


 

Flughafenbetriebsgesellschaft Salzburg

 ein

 ja

Raumplanungsbeirat beim Land Vorarlberg

 ein

 ja

Österrreichisches Controllerinstitut/Logistik

 ein

 nein

AUSTRO - CONTROL Ges.m.b.H. / BMLV Fachausschuß

 ein

 nein

EURO - CONTROL / Geschäftsführender Ausschuß

 zwei

 nein

Wissenschaftlicher Fachbeirat UTEC - ABSORGA Ges.m.b.H.

 ein

 nein

Forschungszentrum Seibersdorf Ges.m.b.H.

 ein

 ja

Wissenschaftlich - Industrieller Beirat des Forschungszentrums

 ein

 nein

Seibersdorf Ges.m.b.H. (Bereich "Industrielle Meßtechnik und

 

 

Informationsverarbeitung")

 

 

Naturwissenschaftlich - Technischer Beirat des Forschungszentrums

 ein

 nein

Seibersdorf Ges.m.b.H.

 

 

 

 

Zu 3:

 

Keine.

 

Zu 5:

 

Entfällt.

 

Zu 6 und 7:

 

Ja.

 

Zu 9:

 

Die Einkünfte ergeben sich aus den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Richt -

linien; aus datenschutzrechtlichen Gründen bin ich nicht befugt, nähere Auskünfte zu

erteilen.

 

Zu 10:

 

Entfällt.

 

Zu 11, 12 und 14:

 

Eine Nebentätigkeit setzt voraus, daß dem Beamten neben seiner ihn voll beanspruchenden

Haupttätigkeit noch weitere Tätigkeiten für den Bund in einem anderen Wirkungsbereich

übertragen werden. Werden diese weiteren Tätigkeiten während der Dienstzeit ausgeübt, so

sind, wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt festgestellt hat, die dienstlichen Aufgaben

später nachzuholen. Ein Entfall von Dienststunden, eine Beeinträchtigung des

Dienstbetriebes oder ein Bedarf zusätzlicher Bediensteter infolge von Nebentätigkeiten ist

daher begrifflich ausgeschlossen.

 

Zu 13:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die im Bundesrechnungsabschluß 1998 unter VA - Post 5640

für Nebentätigkeiten ausgewiesenen Gesamtbeträge.