5343/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20. Jänner 1999
unter der Nr. 5594/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Auslandsdienstreisen" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Gesamtkosten der Auslandsdienstreisen von Bediensteten im Ressortbereich des
Bundesministeriums für Landesverteidigung betrugen 1995 rd. 31,9 Mio. öS, 1996 rd. 31,3
Mio. öS, 1997 rd. 41,2 Mio. öS und 1998 rd. 46,6 Mio. öS. Davon entfielen 1995 rd. 9,1
Mio. öS, 1996 rd. 10,4 Mio. öS, 1997 rd. 11,4 Mio. öS und 1998 rd. 14,1 Mio. öS auf
Flugkosten.
Zu 2:
Die diesbezüglichen Gesamtkosten betrugen 1995 rd. 0,11 Mio. öS, 1996 rd. 0,32 Mio. öS,
1997 rd. 0,30 Mio. öS und 1998 rd. 0,26 Mio. öS. Davon entfielen 1995 rd. 0,09 Mio. öS,
1996 rd. 0,29 Mio. öS, 1997 rd. 0,28 Mio. öS und 1998 rd. 0,26 Mio. öS auf Flugkosten.
Zu 3:
Da mein Ressort auf Grund der Kompetenzrechtslage an der EU - Ratspräsidentschaft nicht
federführend beteiligt war,
erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.
Zu 4:
Die Abwicklung von Auslandsdienstreisen ist in den §§ 25 ff RGV sowie in diversen
Erlässen des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen und meines
Ressorts geregelt.
Zu 5 bis 7 und 9:
Mein Ressort ist grundsätzlich an den zwischen der Republik Österreich und dem
Österreichischen Verkehrsbüro geschlossenen Vertrag gebunden, der Bundesdienststellen
für Auslandsdienstreisen bestmögliche Konditionen zusichert. In Ausnahmefällen, wenn
etwa eine Reise mit einem Linienflug nicht möglich oder zu zeitaufwendig gewesen wäre,
wurden Angebote von Bedarfsflugunternehmen eingeholt, wobei die jeweils günstigste
Möglichkeit in Anspruch genommen wurde. Im übrigen verweise ich auf die seinerzeitige
Anfragebeantwortung durch den Herrn Bundesminister für Finanzen (4693/AB zu 4989/J).
Zu 8:
Nein. Auslandsdienstreisen wurden in meinem Ressort schon bisher immer unter dem
Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angeordnet und
abgewickelt.