5344/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20. Jänner 1999
unter der Nr.5610/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zahl
der Sonderurlaube“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1, 3 und 5:
Wie eine Auswertung der im Personalinformationssystem des Bundesministeriums für
Landesverteidigung (PERSIS) gespeicherten Daten ergeben hat, wurden jedem
Ressortangehörigen in den letzten vier Jahren im Durchschnitt 1,06 (1995), 1,10 (1996),
1,25 (1997) bzw. 1,17 (1998) Tage Sonderurlaub gewährt. Die meisten Sonderurlaube,
nämlich 33,2% (1995), 31,2% (1996), 30,1% (1997) bzw. 34,8% (1998) wurden für soziale
oder familiäre Anlässe beansprucht. Sonderurlaube wurden ferner für die Teilnahme an
Kursen oder Dienstprüfungen (1995: 22,8%, 1996: 27,7%, 1997: 26,6%, 1998: 20,5%), für
Sportveranstaltungen bzw. Lehrgänge (1995: 19,0%, 1996: 15,1%, 1997: 21,4%, 1998:
19,3%), zur Wahrnehmung eines politischen Mandates bzw. für die Tätigkeit in der
Personalvertretung oder Gewerkschaft (1995: 17,4%, 1996: 16,0%, 1997: 13,5%, 1998:
16,1%) und aus sonstigen Gründen (1995: 7,6%, 1996:10,0%, 1997: 8,4%, 1998: 9,3%)
gewährt.
Zu 2, 4 und 6:
Da in meinem Ressort keine Bediensteten des Exekutivdienstes beschäftigt werden, entfällt
eine Beantwortung dieser Fragen.
Zu 7:
Nein; die Tendenz ist mit Ausnahme des Jahres 1997 als gleichbleibend bis leicht fallend zu
bezeichnen.
Zu 8:
Sonderurlaube werden in meinem Ressortbereich unter strikter Beachtung der einschlägigen
gesetzlichen oder erlaßmäßigen Grundlagen nur in besonders wichtigen und begründeten
Fällen gewährt. Diese Praxis hat sich bewährt und soll daher auch in Zukunft beibehalten
werden.