5344/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20. Jänner 1999

unter der Nr.5610/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Zahl

der Sonderurlaube“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1, 3 und 5:

 

Wie eine Auswertung der im Personalinformationssystem des Bundesministeriums für

Landesverteidigung (PERSIS) gespeicherten Daten ergeben hat, wurden jedem

Ressortangehörigen in den letzten vier Jahren im Durchschnitt 1,06 (1995), 1,10 (1996),

1,25 (1997) bzw. 1,17 (1998) Tage Sonderurlaub gewährt. Die meisten Sonderurlaube,

nämlich 33,2% (1995), 31,2% (1996), 30,1% (1997) bzw. 34,8% (1998) wurden für soziale

oder familiäre Anlässe beansprucht. Sonderurlaube wurden ferner für die Teilnahme an

Kursen oder Dienstprüfungen (1995: 22,8%, 1996: 27,7%, 1997: 26,6%, 1998: 20,5%), für

Sportveranstaltungen bzw. Lehrgänge (1995: 19,0%, 1996: 15,1%, 1997: 21,4%, 1998:

19,3%), zur Wahrnehmung eines politischen Mandates bzw. für die Tätigkeit in der

Personalvertretung oder Gewerkschaft (1995: 17,4%, 1996: 16,0%, 1997: 13,5%, 1998:

16,1%) und aus sonstigen Gründen (1995: 7,6%, 1996:10,0%, 1997: 8,4%, 1998: 9,3%)

gewährt.

Zu 2, 4 und 6:

 

Da in meinem Ressort keine Bediensteten des Exekutivdienstes beschäftigt werden, entfällt

eine Beantwortung dieser Fragen.

 

Zu 7:

 

Nein; die Tendenz ist mit Ausnahme des Jahres 1997 als gleichbleibend bis leicht fallend zu

bezeichnen.

 

Zu 8:

 

Sonderurlaube werden in meinem Ressortbereich unter strikter Beachtung der einschlägigen

gesetzlichen oder erlaßmäßigen Grundlagen nur in besonders wichtigen und begründeten

Fällen gewährt. Diese Praxis hat sich bewährt und soll daher auch in Zukunft beibehalten

werden.