5345/AB XX.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20. Jänner 1999
unter der Nr. 5623/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"großzügige Dauerurlaube für Gewerkschaftsfunktionäre" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Da im Bundesministerium für Landesverteidigung Bedienstete weder zur Gänze noch
teilweise als Gewerkschaftsfunktionäre vom Dienst freigestellt sind, erübrigt sich eine
Beantwortung dieser Fragen.
Zu 5:
Gemäß §25 PVG sind mit Stichtag 1. Jänner 1999 im Ressortbereich des Bundes -
ministeriums für Landesverteidigung 13 Bedienstete zur Gänze und vier Bedienstete zur
Hälfte zur Ausübung ihrer Personalvertretungsfunktion vom Dienst freigestellt.
Zu 6:
Zwei.
Zu 7:
Diesbezüglich verweise ich auf die seinerzeitige Anfragebeantwortung des Herrn
Bundesministers
für Finanzen (4691/AB zu 4953/J).
Zu 8:
Rund 7,7 Mio. S.
Zu 9:
Rund 0,9 Mio. S.
Zu 10 und 11:
Da die Kosten der Dienstreisen der Personalvertreter nicht gesondert von anderen
Dienstreisen erfaßt werden, würde ihre Ermittlung die händische Durchsicht sämtlicher in
Betracht kommender Reisekostenabrechnungen erfordern, was mit einem nicht zu
vertretenden hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre.
Der Gesamtaufwand für Räumlichkeiten, die von Personalvertretern benützt bzw.
mitbenützt werden, läßt sich nicht eruieren, weil er nicht individualisierbar ist; auch
hinsichtlich der sonstigen anfallenden Kosten ist eine Erfassung im einzelnen praktisch
unmöglich. Abgesehen davon stehen auf Grund der Skartierungsfristen nicht mehr alle
Unterlagen zur Verfügung.
Der Personalaufwand für die beiden dem Zentralausschuß zur Bewältigung der Aufgaben
beigegebenen Bediensteten kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekanntgegeben
werden.
Zu 12:
Die genannten Einrichtungen sind notwendige Instrumente des Interessenausgleichs
zwischen dem öffentlichen Dienstgeber und der Dienstnehmervertretung, denen eine
wichtige demokratische Funktion zukommt, sodaß ihr Wirken auch weiterhin gesichert
werden sollte.