5345/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haider und Kollegen haben am 20. Jänner 1999

unter der Nr. 5623/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

"großzügige Dauerurlaube für Gewerkschaftsfunktionäre" gerichtet. Diese Anfrage

beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1 bis 4:

 

Da im Bundesministerium für Landesverteidigung Bedienstete weder zur Gänze noch

teilweise als Gewerkschaftsfunktionäre vom Dienst freigestellt sind, erübrigt sich eine

Beantwortung dieser Fragen.

 

Zu 5:

 

Gemäß §25 PVG sind mit Stichtag 1. Jänner 1999 im Ressortbereich des Bundes -

ministeriums für Landesverteidigung 13 Bedienstete zur Gänze und vier Bedienstete zur

Hälfte zur Ausübung ihrer Personalvertretungsfunktion vom Dienst freigestellt.

 

Zu 6:

 

Zwei.

 

Zu 7:

 

Diesbezüglich verweise ich auf die seinerzeitige Anfragebeantwortung des Herrn

Bundesministers für Finanzen (4691/AB zu 4953/J).

Zu 8:

 

Rund 7,7 Mio. S.

 

Zu 9:

 

Rund 0,9 Mio. S.

 

Zu 10 und 11:

 

Da die Kosten der Dienstreisen der Personalvertreter nicht gesondert von anderen

Dienstreisen erfaßt werden, würde ihre Ermittlung die händische Durchsicht sämtlicher in

Betracht kommender Reisekostenabrechnungen erfordern, was mit einem nicht zu

vertretenden hohen Verwaltungsaufwand verbunden wäre.

 

Der Gesamtaufwand für Räumlichkeiten, die von Personalvertretern benützt bzw.

mitbenützt werden, läßt sich nicht eruieren, weil er nicht individualisierbar ist; auch

hinsichtlich der sonstigen anfallenden Kosten ist eine Erfassung im einzelnen praktisch

unmöglich. Abgesehen davon stehen auf Grund der Skartierungsfristen nicht mehr alle

Unterlagen zur Verfügung.

 

Der Personalaufwand für die beiden dem Zentralausschuß zur Bewältigung der Aufgaben

beigegebenen Bediensteten kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bekanntgegeben

werden.

 

Zu 12:

 

Die genannten Einrichtungen sind notwendige Instrumente des Interessenausgleichs

zwischen dem öffentlichen Dienstgeber und der Dienstnehmervertretung, denen eine

wichtige demokratische Funktion zukommt, sodaß ihr Wirken auch weiterhin gesichert

werden sollte.