5347/AB XX.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Trattner und Kollegen haben am 21. Jänner 1999

unter der Nr. 5661/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Öffentlichkeitsarbeit des Bundes“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, daß seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung

keine Werbung betrieben, sondern im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben militärische

Öffentlichkeitsarbeit geleistet wird. In diesem Sinne fallen in meinem Ressort auch keine

Kosten für Werbung an.

 

Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Für militärische Öffentlichkeitsarbeit wurden im Jahre 1998 ca. 3,1 Mio. öS ausgegeben.

 

Zu 2 und 7:

 

Ausgaben im Zusammenhang mit militärischer Öffentlichkeitsarbeit in den Jahren 1998 und

1999 sind unter dem VA - Ansatz 1/40108 veranschlagt.

 

Zu 3 und 8:

 

Die für Zwecke der militärischen Öffentlichkeitsarbeit vorgesehenen Mittel wurden bzw.

werden vorwiegend für Präsentations -  und Informationsmittel (BH - Kalender, CI - Artikel,

wie Mouse - Pads, Uhren, Kugelschreiber, Anstecker, CDs etc.) verwendet.

Zu 4:

 

Keine.

 

Zu 5 und 10:

 

Im Hinblick auf die bestehende Kompetenzrechtslage wurden bzw. werden von meinem

Ressort keinerlei Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit

der Einführung der Einheitswährung Euro in den Jahren 1998 und 1999 getätigt.

 

Zu 6:

 

Ausschreibungen wurden im Jahre 1998 für die Herstellung jener CI - Artikel (Uhren,

Mouse - Pads, Anstecker, Adressheft mit Etui) durchgeführt, bei denen der für

Ausschreibungsverfahren maßgebliche Auftragswert erreicht wurde.

 

Zu 9:

 

Voraussichtlich keine.

 

Zu 11:

 

Soweit derzeit absehbar, werden im Jahre 1999 Aufträge über die Herstellung einzelner CI -

Artikeln öffentlich auszuschreiben sein.